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63 Jahre, krank, unkündbar?

Freundin 63 Jahre über 20 Jahre als Fachkraft in der Altenpflege tätig. Wie kann Freundin die Sperrfrist umgehen?

Update:

Ich danke erst einmal für die interessanten Antworten und bitte gleichzeitig um Entschuldigung, das ich wohl, weil es mich nicht betrifft, ein wenig nebulöse Frage gestellt habe.

Also, 63 Jahre, Vollzeitbeschäftigung, unkündbar, da im öffentlichen Dienst.

Aufgrund der extremen Belastung psychisch, aber auch körperlich, ist sie nicht mehr in der Lage ihren Job auszuüben.

Sie darf aber nicht gekündigt werden, wegen der Unkündbarkeit. Sonst steht Abfindung an und das will der AG logisch vermeiden.

Wenn sie von sich aus kündigt, steht eine 3 Monate Sperrfrist von vom Arbeitsamt an.

Sie hat von einer Klausel gehört, das "harte" Berufe, wozu auch die Altenpflege gehör, keine Sperrfrist anfällt. Wer könnte das bestätigen?

Entschuldigung noch einmal..

Ela

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    1. ist die Freundin im Öffentlichen Dienst oder Kirche angestellt und dort durch Arbeitsvertrag / bzw. Tarifvertrag "unkündbar"?

    2. wenn ja, dann ist eine krankheitsbedingte Kündigung des Arbeitgebers grundsätzlich möglich

    a) wenn keinerlei Aussicht auf Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit für die nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen besteht und

    b) keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit unter Berücksichtigung des verbleibenden besteht und

    c) eine soziale Auslauffrist entsprechend der längsten Kündigungsfrist nach Vertrag oder Tarif beachtet wird

    3. Eine Eigenkündigung ist sogar denkbar, wenn mit einem Gutachten der Agentur für Arbeit 2 a + b festgestellt würde. Das macht aber weniger Sinn.

  • TriPo2
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    1. Unkündbar ist niemand - außer Beamte. Und die müssen damit rechnen zum "Unterbringungsfall" zu werden und nach Timbuktu geschickt zu werden

    2. es gibt KEINE Klausel, von wegen Vermeidung der Sperrfrist wegen "hartem" Beruf

    3. Deine Freundin wäre selten dämlich in diesem Alter mit dieser Betriebszugehörigkeit zu kündigen... Die findet nie wieder einen anderen Job und für die Rente fehlen wohl noch ein paar Jährchen... Wenn sie dem Job nicht mehr gewachsen ist, sollte sie nen Arzt aufsuchen, der ihr dieses bestätigt und ihr die Möglichkeit eines früheren Renteneintritts ermöglicht. Alles andere ist hirnrissig.

  • vor 1 Jahrzehnt

    welche sperrfrist?

    unkündbar kann ich mir nicht vorstellen

    es sei denn es gibt einen tarifvertrag mit einer entsprechenden klausel (unwahrscheinlich)

    ansonsten kann man wegen krankheit zwar gekündigt werden aber das ist

    für den arbeitgeber nicht so einfach da müssen über jahre hinweg massive

    fehlzeiten zusammenkommen

    wenn man 20 jahre in der gleichen firma beschäftigt ist gilt eine

    kündigungsfrist von 7 monaten

    also keine panik

  • vor 1 Jahrzehnt

    eine vereinbarung - mündlich - dass der arbeitgeber kündigt.......

    vorher 18 monate -krankschreiben - lassen ....

    alles gute ...

    Quelle(n): selbst so praktiziert
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