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Muss der Vater auch dann Unterhalt Zahlen wenn........?

das Kind in die Ausbildung Geht ??? Sie wird im Juni 16 und macht eine ausbildung als restaurantfachfrau , sie wird 408,40 Brutto verdienen .............

Der vater zahlt jetzt den Mindestsatz (334Euro )

Uund falls nicht wo kann man denn noch leistungen für sie beantragen dei jedem zustehen ???

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja, jedoch wird das Einkommen des Kindes auf diesen Unterhaltsanspruch angerechnet. (Trinkgelder gehören nicht zum Einkommen) Ab dem 18. Lebensjahr werden die Beträge zum Unterhalt nochmals gekürzt, da dann auch das Elternteil bei dem das Kind lebt unterhaltspflichtig wird. Das Kindergeld wird bereits bei der Zahlung von Unterhalt berücksichtigt.

    Einkommensanrechnung des Kindes auf den Unterhaltsbedarf

    Die Ausbildungsvergütung eines in der Berufsausbildung stehenden Kindes, das im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnt, ist auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen, jedoch nicht in voller Höhe. Der unterhaltsbedürftige Auszubildende hat das Recht seine Ausbildungsvergütung um einen Betrag i.H.v. 90 € vor Anrechnung auf den Unterhaltsbedarf zu kürzen. Bei diesem Betrag handelt es sich um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf - /für Fachbücher, Berufskleidung etc.

    Höhe des Unterhalts während der Ausbildung

    Die Höhe des Unterhalts richtet sich auch bei Kindern in Ausbidlung nach der Düsseldorfer Tabelle. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass das Ausbildungsgehalt auf die Unterhaltsleistungen angerechnet werden und den Unterhalt bzw. die Zahlbeträge an das Kind dementsprechend kürzen.

    Eine weitere Leistung könnte die Berufsausbildungsbeihilfe sein. Diese Leistung wird von der Agentur für Arbeit gezahlt. http://www.arbeitsagentur.de/nn_27986/zentraler-Co...

    Mit dem BAB-Rechner http://babrechner.arbeitsagentur.de/ könntest du evtl. eine Beihilfe vorab ausrechnen. Einen Antrag bei der Agentur für Arbeit solltest du auf jeden fall stellen.

  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Kindergeld gibt es noch zusätzlich wenn man unter den Verdienstgrenzen bleibt. Ansonsten muss er während der Ausbildung noch zahlen - es kommt auf den Bedarf an, der durch den eigenen Verdienst noch nicht gedeckt werden kann.

    Zum Verdienst kommen ja sicher noch Trinkgelder hinzu.

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