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Darf der Chef den Urlaub vorschreiben?
Ich habe 20 Tage Urlaub im Jahr und nun kommt mein Chef letzte Woche und kündigt an, dass er im März in Urlaub gehen will und den Laden schließen will. Dafür gehen bei mir 10 Urlaubstage drauf. Darf er so kurzfristig damit ankommen und muss ich (Azubi) meinen Urlaub dafür aufbrauchen? Zur Schule muss ich ja trotzdem und von meinem Urlaub habe ich somit nichts. Wir arbeiten Samstags und oft auch Sonntags, daher habe ich kaum Freizeit.
Meinen Urlaub hatte ich mit meinem Freund verplant, was so jetzt aber nicht gehen würde.
Darf mein Chef das so entscheiden?
Wäre es nicht eher rechtens, wenn ich unbezahlten Urlaub nehmen müsste?
Wie lange vorher muss so ein Betriebsurlaub geplant werden?
Muss der Urlaub dann nicht in den Schulferien sein, damit wir Azubis auch was vom Urlaub haben??
5 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
50 % des Urlaubes kann der Chef verplanen.
- TriPo2Lv 7vor 1 Jahrzehnt
1. Wie alt bist Du? Nach Deinem Alter richtet sich Dein Urlaubsanspruch. Wenn Du Azubi bist, findet Du JArbSchG für Dich Anwendung
2. Eben in besagten Gesetz (§19) ist die Rede davon, dass der Ausbilder den Urlaub so legen SOLL!, dass er in den Schulferien liegt. Von einer Muss-Regel wird da nicht gesprochen
3. Wenn ihr schon gebucht habt, kannst Du aufgrund der kurzfristigen Ansage des Chefs Stornogebühren usw. von ihm verlangen.
4. Urlaubsverschiebung ist nur in DRINGENDEN BETRIEBLICHEN Fällen nötig / möglich
Quelle(n): Bin zwar Personalerin, aber hier nochmals zum Nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__19.ht... - 🐟 Fish 🐟Lv 7vor 1 Jahrzehnt
1. ja die hälfte des Urlaubs kann er dir vorschreiben.
2. Wenn dir durch seine Planung Kosten entstehn dann sind diese kosten von deinem Arbeitgeber zu trage, Stornokosten etc. Evebtuell sogar Stonokosten deines Freundes.
3. Nein der Urlaub muss nicht in den Ferien sein sondern richtet sich nach betrieblichen Belangen
4. Es gibt keinen angemessenen Zeitraum für eine solche Vorankündigung, da von dir erwartet wird das du dich an den betrieblichen Belangen orientierst. Und dir siehe 2 keine kosten entstehen.
Ach ja
5. Der Urlaub sollte nach Bundesurlaubsgesetz an einem Stück genommen werden. Kannregelung sollte aber zumindest gröÃtenteils zusammenhängend sein. Also so wie bei dir 10 und 10 Tage
Sonderregelungen bei Ausbildung wurden schon erwähnt. Kenn ich mich nicht mit aus
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/u...
Und
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html
du hast keine 20 sondern 24 Tage Urlaubsanspruch im Jahr.
Es gilt dass Günstigkeitsprinzip die Günstigste Regelung kann nicht unterschritten werden. Vermutlich hat dein Arbeitgeber aber schon die Samstage raus gerechnet.
Sonntagsarbeit fällt nicht unter Werktage und hat daher nichts mit dem Urlaub zu tun.
Ach ja wenn du schulpflichtige Kinder hast, könntest du tatsächlich Verlangen bei dem Urlaub in den ges. Ferienzeiten bevorzugt zu werden.
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- vor 1 Jahrzehnt
das klingt ein wenig kurzfristig. ein arbeitgeber darf schon betriebsferien ankündigen, aber meines wissens muss er dabei fristen beachten, und er muà diese auch so legen, dass es zumutbar ist.