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wielange kann ich einen Diebstahl anzeigen?

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wie immer viele falsche Antworten....

    Also:

    Verjährungsfristen stehen nicht in der StPO (Strafprozessordnung) sondern in § 78 StGB (Strafgesetzbuch).

    Folgendermaßen geht man vor:

    Zunächst musst du § 78 StGB aufschlagen und lesen (z.B. bei www.dejure.org ). Hier erfährt man, dass die Verjährung sich unter anderem nach dem zu erwartenden Strafmaß richtet.

    Dann ist wichtig zu wissen um welche Straftat es gehen soll. Du hast hier einen Diebstahl erwähnt. Also schauen wir dann welche Strafe auf Diebstahl steht. Den Diebstahl findest du in § 242 StGB ff.

    Hier können wir lesen, dass der Strafrahmen sich um eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe dreht.

    Also mit diesem Wissen wieder zurück zu § 78 StGB - Verjährungsfristen.

    Jetzt suchst du in Absatz III nach der zutreffenden Strafe, in unserem Fall ist das dann die Nr. 5.

    Es ist nicht Nummer 4 weil hier von einer Freiheitsstrafe von MINDESTENS einem Jahr gesprochen wird und die hast du bei einem einfachen Diebstahl nicht. Dort steht nichts von einer Mindestfreiheitsstrafe sondern nur von maximal fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

    Ergebnis: Somit hast du bei einem einfachen Diebstahl drei Jahre Zeit bis dieser verjährt.

    Dinge die hier erwähnt wurden wie Strafantrag, Offizialdelikt etc. haben mit der Verjährung nichts zu tun. Die Ausführungen in diesem Bereich waren zwar richtig, aber nicht relevant weil sie mit der Verjärhung nichts zu tun haben.

    Quelle(n): Mein Job www.dejure.org
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    diebstahl sofort anzeigen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt den Diebstahl von geringwertigen Sachen, welche einen STRAFANTRAG den Opfers benötigt. Wenn ich nicht irre liegt der Wert bei - ca. 50 Euro. Die Rechtsprechung passt sich durch BGH-Urteile an.

    Als Offizialdelikt - also von der POLIZEI bei Bekanntwerden verfolgte Diebstähle werden auch ohne Strafantrag verfolgt - wenn der WERT des Diebesgutes nicht geringfügig ist. ( Man will darurch verhindern, dass jemand zum Dieb wird, weil er mal einen Kugelschreiber versehentlich einsteckt ). Ausserdem werden zu Offizial-delikten, wenn bei der TAT-Begehung zusätzliche Tatbestände kommen, z.B. Schwerer Diebstahl laut StGB.

    Anzeigen kannst du alle Diebstähle, - ob sie verfolgt werden hängt also von der Schwere der Tat und den VERJ��„HRUNGSFRISTEN ab. Die kann man in der StPO nachlesen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hi

    Ich würde mal meinen, du kannst ja einen Diebstahl erst anzeigen, wenn du ihn bemerkst, dann aber solltest du schon baldmöglichst Anzeige erstatten.Das grenzt ja auch nur den Tatzeitraum ein und macht die Polizeiarbeit einfacher.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Da gibt es keine Grenze. Sinn macht es aber nur bevor die Verjährung der Strafverfolgung eintritt und die ist abhängig von der Schwere des Diebstahls.

    Was die anderen schreiben ist auch richtig.

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    ... so schnell wie es geht... aber wenn man z.B. im Urlaub ist und daher erst bei d Rückkehr nach 3 Wochen d Diebstahl des Autos oder Einbruch in d Wohnung erst sieht, dann eben dann.. aber wenn du doch weist das etwas entkommen ist, muss du so schnell dies melden wie es geht,.... Möglichst 24 Stunde...

    Wenn dein Auto oder Fahrrad oder sonst was weg ist... und du weist es und erst nach Wochen meldest..dann hast kaum Chance diese wieder zu bekommen.. udn dein Versicherung wird sich auch nicht sehr entgegenkommend zeigen...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Anzeige kannst Du nach meiner Information bis

    6 Wochen nach dem Vorfall erstatten.

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