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Was bedeutet beim TVÖD die Kündigungsfrist zum Schluss eines Kalenderjahres?

Im TVÖD Vertrag steht:

§ 34 TVÖD Kündigung

...beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3)

bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,

von mehr als einem Jahr 6 Wochen,

zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Was bedeutet dies mit dem Kalendervierteljahr? Ein Beispiel wäre hilfreich, wenn man also von heute ausgeht müsste man dann bis März warten und dann nochmal 6 Wochen bei der Arbeitstelle bleiben?

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    das Ende des Kalendervierteljahres ist

    31.03. / 30.06. / 30.09. / 31.12.

    zu diesen 4 Terminen kann also das Arbeitsverhältnis enden.

    Die 6 Wochen sind nicht nach,sondern vor dem Kalendervierteljahr einzuhalten.

    Also grob Kündigung bis

    15.02. -> 31.03.

    15.05. -> 30.06.

    15,08. -> 30.09.

    15.11. -> 31.12.

    Es kommt auf den Zugang der Kündigung an. Den Zugang muss der Kündigende im Streitfall beweisen. Zugang bedeutet Hausbriefkasten des Arbeitgebers.

    Wenn die Enddaten nicht passen, kann man aber mit dem Arbeitgeber immer einen Auflösungsvertrag schließen. § 33 TVöD

  • TriPo2
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst heute kündigen, musst aber bis Ende März arbeiten. Du kannst auch Anfang / Mitte Februar kündigen, musst aber trotzdem bis Ende März bleiben. Verstehst Du es so oder soll ich es noch versuchen anders zu erklären?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    hallo,

    wenn du weniger als 1 Jahr im ÖD bist:

    innerhalb des Monats kündigen (z.B. heute 05.01.) und Ende des nächsten vollen Monats gehen, sprich 28.02.

    wenn du mehr als 1 Jahr im ÖD bist:

    bis 6 Wochen vor Ende des Quartals kündigen und Ende März gehen oder anders gesagt

    31.03. - (6x7 Tage) = 17.02.

    wenn du erst am 20.02. kündigst musst du bis 30.06. arbeiten.

    hoffe das ist richtig...

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