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6 Jahre ALters unterschied?! (14 und 20)?
Heii ich habe da eine Frage.
Ich bin total verliebt in einen Typ, der nist aber schon 20.
Anfangs dachte er ich wäre 16 (ein freund hatte das behauptet um seinen Spaß zu haben)
und fand damit das interesse an mir und erhöhte das von mir an ihm ;)
Dann, kam allerdings raus das ich erst 14 und er sagte sofort das, dass nicht ginge.
Er macht sich ja Strafbar.
Aber er mag mich das sagt er immer wieder.
Aber er küsst mich nicht mehr, und auch sonst berührt er mich nicht mehr.
Er kann so einfach nichts tun.
Aber ich bin ziemlich frühreif und er ist im Kopf sowieso noch 15.
Gibt es nicht irgendein Gesetzt, dass wenn es beideseitige Liebe ist, dass es dann erlaubt ist?
Oder wenigstens ein Schlupfloch?
Lg und danke im vorraus zaubermausii50
15 Antworten
- sindy00_00Lv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
§ 182
Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen.(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
Also Das ist der Vollständige Gesetzestext. Und wenn du freiwillig mit Ihm zusammenbist und auch schon reif für dein Alter bist. Dann wird überhaupt nichts passieren. Weder ihm noch dir. Die Einzigen die vielleicht noch ärger machen könnten wären deine Eltern. Aber da er 20 ist und außerdem die Tat sehr gering ist und auch der Antrag kaum durchkommen wird weil schon gar kein öffentliches interesse besteht könnt ihr beide durchaus zusammensein. Es ist eure Entscheidung.
Mein Kumpel war auch 5 Jahre Lang mit einem Mädchen zusammen, dass damals 13 war und er war 20. Erst als sie 18 War und er 25 haben sie sich wieder getrennt. Keinen hat das gestört. Das Gesetz ist auch eindeutig. Solange kein Zwang entsteht, kein Entgelt für Sex gegeben wird und Geistige Unreife nicht ausgenutzt wird könnt ihr tun und lassen was ihr wollt.
Ich verstehe nicht wie die meisten darauf kommen, dass es eindeutig strafbar sei... könnt ihr das Gesetzt nicht lesen? Oder nur nicht verstehen? - gut, dass ist jetzt etwas hart formuliert, aber ich habe diesen Eindruck.
@Yakito hat übrigens völlig recht! Aber zur Anmerkung. Es kann schon sein, dass es nicht lange hält. Aber das ist in dem Alter doch sowieso völlig wurst. Als ich 14 war hat ne "Beziehung" bei mir nicht länger gedauert als 1 Monat - Aber so hat man immerhin pro Jahr eine ca. 12x Erfahrung *lol*. Na und, das gehört dazu und das Alter war mir echt Wurst. Tja plötzlich kam dann einer und da wurden 12 Jahre draus ;-)
Kann also alles passieren. Aber ich hab das vorher auch nicht ernst genommen.
- vor 1 Jahrzehnt
Nein, da gibt es kein Schlupfloch und das ist auch gut so. Egal, wie alt er im Kopf ist, viel scheint er ja nicht in der Birne zu haben, er bleibt 20 und damit zu alt für dich.
Konzentrier dich auf die Schule, damit du irgendwann mal mehr im Kopf hast als der Typ. Und dann klappt es auch mit der Grammatik.
- KometLv 7vor 1 Jahrzehnt
Noch würde es vom Gesetz her erlaubt sein. Sexueller Missbrauch von Jugendlichen ist es erst, wenn einer 21 ist und einer noch unter 16. Also nach seinem nächsten Geburtstag würde er eine Strafe riskieren.
Sei froh, dass er so reif ist, dass er eben nichts mit dir anfangen möchte. Seid Freunde und lernt euch ordentlich kennen. An Sich sind 6 Jahre Altersunterschied kein Problem. Nur in eurem Alter liegen noch WELTEN zwischen euch.
Schau dir ganz genau an, wie sich das alles entwickelt. Aber um IHM Ärger zu ersparen, belasst es bei Freundschaft. Und sobald du 16 bist, ist alles erlaubt. Wenn du ihn wirklich magst und er dich, dann solltet ihr so lange warten. Denn ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft ist kein Spaß und kann die Lehrstelle oder den Beruf gefährden!
Zoe: Deine Beziehung wird auch nicht strafbar, wenn er 18 wird. Menschen unter 21 dürfen eine Beziehung zu einem Menschen unter 16 haben!
Quelle(n): http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html - Wolke7Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Dein Freund 20J... handelt schon richtig, in dem er sich von dir fern hält....Schließlich willl er keine Anzeige riskieren....
Suche dir Jungs in deinem Alter....
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
niemand macht sich wirklich...
sorgen über jugendarbeitslosigkeit...
ansonsten wäre sie schon beseitigt...
aber wenn sich zwei junge menschen lieben...
gibt es ein aufschrei...dann wird mit dem (unsinnigen) gesetz gedroht...was ist das denn...?!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es ist legal. Bis einschließlich 21 darf man Sex mit einer 14jährigen haben, außer es handle sich dabei um Sex gegen Endgeld (also bezahlt) bzw. Ausnutzung einer Zwangslage... Habe ich mal vor ein paar Jahren recherchiert als ich einem Mädchen geglaubt habe, dass sie 16 sei und selbst noch 18 war... Dieser One-Night-Stand hat mich im Nachhinein ziemlich in Schwitzen gebracht.
Die Verführung Minderjähriger ist aber ein ganz anderer Punkt.. Jedoch darf er dich legal vögeln...
Viel Spaß... Und Vorsicht wenn er 22 wird.. Dann musst du nämlich bereits 16 sein...
- TriPo2Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Offensichtlich hat er mehr im Kopf als Du... Hallo? Was will denn ein 20-jähriger mit einem Kind?! Du bist frühreif und im Kopf schon 15 - aha. Such Dir jemand gleichaltrigen, dann habt ihr vielleicht ein paar gemeinsame Interessen.
- woko51Lv 6vor 1 Jahrzehnt
die Einstellung deines Freundes ist beeindruckend, wenn er es allerdings nur aus Angst vor Strafe macht, dann eher weniger
Mit 14 ist man Kind, und nimm es nicht persönlich, du wirst dich noch stark ändern bis 18
will aber nicht als Moralapostel wirken
ich dachte mehr daran, dass ihr Heirats- oder Kinderpläne habt
alles andere ist dann eh nur Gesetzeslage, und nicht alles was verboten ist, wird deshalb nicht getan...
- vor 1 Jahrzehnt
Dein freund macht das schon richtig !!! Wenn nicht dann halte doch Kontakt und mit 16 versuchst du es nochmal, dann ist es ja offiziell .
Viel Glück !
- ThrudLv 4vor 1 Jahrzehnt
Ihr könnten ja theoretisch auch 2 Jahre zusammen sein ohne das mehr passiert als knuddeln. Ab dann kannst du ja machen was dir gefällt. Und dann ist die Beziehung auch auf jeden Fall gefestigt.
- vor 1 Jahrzehnt
Ich bin selber 14 und habe einen 17-Jährigen Freund. Bis jetzt ist das nicht strafbar aber sobald er 18 wird, ist es strafbar. Wenn ihr euch wirklich liebt und ihr euch sicher seid, sollte euch selbst das Gesetz nicht daran hindern, zusammen zu sein. Ich meine - jemand müsste euch ja erstmal verpetzen, dass es zur Anzeige kommen kann. Und du musst ja nicht überall rumerzählen, dass dein Freund 20 ist.
Wenn er dir liegt und es dich so verletzt, dann rede halt mal mit ihm darüber.
Aber theoretisch ist es richtig was er tut.