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Widerstand gegen die Staatsgewalt, also z.B. sich aus dem Griff eines ...?
... Polizisten zu befreien, soll in Zukunft mit 5 Jahren Haft bestraft werden. Wie weit sind wir noch von einem Polizeistaat entfernt?
Hält das etwa jemand für Zufall, daß diese Forderung direkt im Anschluß an die Krawalle in Stuttgart auf's Tapet kommt? Wo die Polizei brutal gegen Schüler und ältere Menschen vorgegangen ist?
26 Antworten
- yolLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ich bin da sehr gespalten. Einerseits müssen die Polizisten auch geschützt werden, insbesondere bei gewalttäigen Verbrechern.
Andererseits wird der Tatbestand "Widerstand gegen die Staatsgewalt" bei Demonstrationen meines Erachtens sowieso zu schnell angewendet. Z.B. wenn Leute bei einer Sitzblockade nicht aufstehen und weggetragen werden - da ist die Polizei ja auch nicht gerade zimperlich. Gerade im Zusammenhang mit Demonstrationen finde ich diese Härte als sehr bedenklich. Es ist m.E. eine verdeckte Einschränkung des Demonstrationsrechts.
Es ist sehr wichtig auf Maßhaltigkeit zu achten. Bei einem bewaffneten Täter ist das ein anderer Tatbestand als bei einem unbewaffneten Menschen, der beim Polizeigriff Schmerzen empfindet und versucht, sich zu entwinden.
Auch habe ich selbst erlebt, dass z.B. zivile Polizisten einen Bekannten verfolgt und zu Boden gebracht haben - wobei er überhaupt nicht wusste, dass es Polizisten waren. In seiner Panik hat er sich gewehrt (nachts in der Innenstadt, leere Straßen, viele Junkies). Auch er wurde wegen Widerstand angezeigt (zum Glück aber frei gesprochen).
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es gibt keine Straftat, die pauschal mit Strafmaà xy abgegolten wird. 5 Jahre wären also wenn überhaupt das HöchstmaÃ. Und dass gleich zum Höchstmaà gegriffen wird, wenn man sich aus dem Griff eines Polizisten befreit, wage ich zu bezweifeln. Insofern ist deine Darstellung wenn nicht falsch, so doch zumindest verzerrend. Unter "Widerstand gegen die Staatsgewalt" fällt z.B. auch die gewaltsame Gefangenenbefreiung, also durchaus Sachen, bei denen man nachvollziehen kann, dass sie strafbar sind.
- FinisLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ich habe mal gesehen, wie ein Polizist einen Ganoven fest in den Griff nahm. Es war für beide Seiten gut. Der Ganove war bewaffnet.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
der gesetzgeber geht davon aus, das es einen grund gibt,von einem pozilisten "festgehalten zu werden
polizei=executive....
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- vor 1 Jahrzehnt
Schon sehr lange gar nicht mehr soweit. Diejenigen die sich vor der Wut der Bevölkerung fürchten, würden im Zweifelsfalle unter garantie auch auf zivilisten schieÃen lassen. Wunderbar zu sehen auf den Stuggi 21 fernsehaufnahmen: Polizisten(im pulk, min. 10-15) denen 1 (in Worten: EIN) alter klappriger rentner engegensteht und sich entrüstet, auf einmal mitten aus dem pulk von Bullen steigt ein arm in die höhe und im nächsten moment kreigt der alte ne regelrechte dusche von Pfefferspray mitten ins gesicht. Ein anderes beispiel: Durch den ziellosen einsatz von wasserwerfern wurden einem alten mann beide Augäpfel aus den augenhöhlen gespült. Massiver polizei einsatz gegen ausnahmslos friedlich demonstrierendes Volk(ja, in stuggi waren die vertreter vom schwarzen block nicht vorhanden!!). In den reihen der polizei gibt es regelrechte scharfmacher die ihre kollegen aufhetzen, und schläger die nicht nachdenken, und vollkommen auf gewalt gedrillt sind, ob begründet oder nicht. Freiheit und Freie MeinungäuÃerung bestehen in unserem land Leider nur noch auf dem Papier. Jetzt nehm deine Finger und zähle zusammen zu was die im Stande sind.
Quelle(n): Bilder im TV. Familienangehörige die bei der polizei arbeiten - ?Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Wir leben bereits in einem Staat, in dem die Polizei und die Behörden echte Straftate nicht mehr verfolgen, sondern hauptsächlich im Interesse von Lobbyisten handeln. Diesen Satz kann ich mit Vorfällen belegen, in denen Angehörige von mir sowie ich als Opfer betroffen waren. Verfolgt wird hauptsächlich nur noch das, was in die Medien kommt oder was Geld bringt und einfach erscheint, von Recht und Gesetz ist da nicht mehr viel dabei. Gerade in BW ist es eine Schande, was mit den Demonstranten in Stuttgart gemacht wird. Aber in einem Land, das mit fadenscheinigen Argumenten keine Steuersünder-CD kaufen wollte (weil vermutlich zu viele wichtige Interessenskumpel davon betroffen wären), kann man schon kaum etwas Anderes erwarten.
- RHRLv 7vor 1 Jahrzehnt
Hallo
Wortlaut:
(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Dieser Straftatsbestand soll in Zukunft härter bestraft werden, Soweit die Fakten.
Dein Beispiel, also das herauswinden aus dem Griff eines Polizeibeamten stellt dann keine Gewalt dar, wenn man nicht auf dem Beamten einprügelt oder ihn nicht bei dem Versuch sich selbst zu befreien verletzt.
In der laufenden Diskussion ist so etwas nicht gemeint, es geht um aktive Angriffe auf Polizisten, insbesondere durch Waffen (§ 113 Absatz 2).
Im übrigen ist die Sache ein alter Hut.
Die Verschärfung des § 113 StGB steht schon im Koalitionsvertrag. Sie geht auf eine Bundesratsinitiative Sachsens zurück und die widerum ist in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes begründet, die Du hier als Pressemitteilung nachlesen kannst.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitte...
Hier wurde das Mitschleifen eines Polizisten mit einem Auto nicht als "gefährlicher Angriff" gewertet, weil ein Auto keine Waffe ist.
Das man diese Gesetzeslücke schliesst ist ja nun keine staatliche Willkür, sondern schlicht eine strafgesetzliche Notwendigkeit.
Es ist doch bitteschön kein Zeichen eines Polizeistaates, wenn der Staat seine Exikutive gegen Angriffe schützen will?
Ich finde, Du demontierst Dich hier selbst.
GruÃ
Ronald
- Verdinand .Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Solange der Polizist kein Namensschild tragen muss, bin ich nicht bereit darüber nachzudenken.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wer sich im Griff eines Polizisten befindet, ist dort nicht grundlos ...
Die allermeisten Deutschen werden nie in deine Lage kommen.
- TriPo2Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Schön, dass Du eine durchaus sinnvolle Massnahme (nämlich die Erhöhung der Strafe beim Straftatbestand des "Widerstand gegen die Staatsgewalt") aus dem Zusammenhang reisst und Dich der reisserischen Stilmittel bedienst...
Fakt ist: every year the same procedure - Berlin und Hamburg (Maikrawalle, Schanzenviertel) geht der "Punk ab". Bisher konnten die Chaoten mit max. 2 Jahren Haft belegt werden - hat es irgendwas geändert? Hat es irgendjemand abgeschreckt? Nein - im Gegenteil: inzwischen gibt es sogar schon eine Art Krawalltourismus, bei dem sich irgendwelche extra angereisten, gelangweilten Jugendlichen beteiligen - einfach nur aus Zerstörungslust und Krawalllaune. X Autos gehen in Flammen auf, Schaufensterscheiben usw. werden zerscheppert - und dafür sollen dann alle noch "Danke" sagen, oder wie? Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um - fertig isses. Wer bei solchen Krawallen dabei ist und sich der Verhaftung usw. widersetzt oder gar auf Beamten losgeht, soll mit aller Kraft des Gesetzes bestraft werden. Mir sind nämlich vollständige und gesunde Polizisten lieber, die sich um wirkliche Verbrechen und Straftaten kümmern, als abkommandiertes "Kanonenfutter" die sich auf StraÃenschlachten einlassen müssen und dann nicht mal eine vernünftige Handhabe gegen die Täter haben.
Und jetzt: her mit den DR!
Nachtrag: genau - es waren ja immer die anderen. Und auch in Stuttgart war ja nur die staatliche Seite schuld - was sind die auch so intolerant...
- KapaunLv 7vor 1 Jahrzehnt
Es gibt Fragen, die verraten mehr über den Fragesteller als über das Thema. Du interessierst dich für Polizeistaaten? Dann empfehle ich dir die Beschäftigung mit der DDR. Das war ein klassischer Fall - und bei weitem noch nicht der Schlimmste, der je existiert hat...