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Unterschied zwischen einen....?
"richtigen"Gefängnis und der U-Haft.
Letztens hab ich ein Buch über Kriminalfälle gelesen.
Dabei hab ich mich gefragt ob es ein Unterschied gibt, wenn man in Untersuchungshaft sitzt oder verurteilt im Gefängnis. Hat man in Untersuchungshaft mehr Privilegien? Gibt es sonst Unterschiede?
Schließlich ist man ja "nur" dringend Tatverdächtig, aber noch nicht verurteilt...
5 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Obwohl auch für den in Untersuchungshaft genommenen Beschuldigten die Unschuldsvermutung gilt, und durch die Haft nur soweit in die Freiheitsrechte des Inhaftierten eingegriffen werden darf, wie dies zur Erreichung des Zwecks der Untersuchungshaft erforderlich ist, bestehen für den Beschuldigten in der Regel schärfere Haftbedingungen als im Regelvollzug. Im Gegensatz zu Strafgefangenen gibt es für Untersuchungsgefangene keine Arbeitspflicht während des Vollzugs.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Im "Gefängnis" hat man mehr Privilegien, so können sich Langzeitinsassen zB Fernseher kaufen etc.
U-Haft ist die in Deutschland schlimmste Form der Inhaftierung, da kein Unterschied gemacht wird welches Verbrechen man nun begangen hat. Die Sicherheitsvorschriften sind also immer gleich hoch, da generell immer Fluchtgefahr besteht.
Die Zellen an sich sind spartanisch eingerichtet, der Kontakt zu anderen Insassen besteht aber. So sitzt man beim Mittagessen schonmal neben einem zweifachen Mörder, obwohl man vllt unschuldig in U-Haft sitzt....
- ?Lv 7vor 1 Jahrzehnt
... die. die eine Schwerere Verbrechen begannen, oder Flüchtig werden könnten.. oder sonstige weise sich entziehen, bzw. neue Kriminalität anstreben, kommen bis zu Gerichtsverhandlung in d U-Haft!
Wenn man schon verurteilt ist, und diese auf Gefängnisstrafe ausgeht, dann ist es eben schon eine festgelegte Strafzeit...
Es gibt's Unterschiede sehr wohl... doch dies bedeutet nicht das jemand d Essen von draußen bringen kann, deiner Handy benutzen kannst usw. sondern es hängt auch von d Gefängnis, aber auch von d Straftat ab welche Vergünstigungen, wie häufige Besuch usw. erlaubt wird.....
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
U Haft ist bevor der Prozess begingt danach ins Gefängniss
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Im großen und ganzen nicht. Du sitzt zunächst mal in einer Zelle in Haft. Die U- Haft jedoch ist begrenzt. Im Falle der Verurteilung muss dir diese auf die reguläre Haftzeit angerechnet werden. Sie dient zum Schutz vor Flucht oder Verschleierungsgefahr.