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Arbeitsrecht, Vertragsverlängerung?
Wie oft darf ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden ?
6 Antworten
- LeneLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
In D lag das Maximum bislang bei zweimal und 2 Jahre für Befristungen ohne Sachgrund.
Ein Vertrag, der ohne Grund befristet ist, darf also höchstens zwei mal verlängert werden und insgesamt 2 Jahre nicht überschreiten.
- vor 1 Jahrzehnt
Relevant ist hier §14 Teilzeit- und Befristungsgesetz, das irgendwann einmal ins Leben gerufen wurde, um mehr feste Arbeitsverhältnisse zu schaffen.
Leider ist das nicht gelungen, da § 14 Abs. 1 die sog. Befristung mit Sachgrund zulässt. Das heiÃt, eine Befristung ist immer dann zulässig, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt, der eine Befristung rechtfertigt. Beispiele dafür sind z. B. die Mitarbeit an einem Projekt, das zeitlich begrenzt ist, die Vertretung einer fest angestellten Mitarbeiterin, die sich im Mutterschutz befindet, die Vertretung eines erkrankten fest angestellten Kollegen.
Diese Sachgrundbefristung kann beliebig oft verlängert oder auch unter neuem Sachgrund fortgeführt werden.
Lene und andere haben auf § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes hingewiesen. Dieser Absatz erlaubt eine Befristung für bis zu zwei Jahren (bis zu 4 Jahren bei Unternehmen, die nicht älter als 4 Jahre sind) ohne Sachgrund, wenn der Arbeitnehmer zuvor noch nie mit dem Unternehmen in einem Arbeitsverhältnis gestanden hat.
Die Befristung ohne Sachgrund bis zu 2 bzw. 4 Jahren kann drei Mal bzw. beliebig oft (bei Unternehmen, die nicht älter als 4 Jahre sind) verlängert werden.
So, und jetzt kommt der Clou: wenn die zulässige Befristungsdauer oder die Anzahl der zulässigen Verlängerungen nach Absatz 1 überschritten ist, kann der Arbeitgeber jederzeit weiter den Vertrag befristen, sofern ihm ein entsprechender Sachgrund vorliegt.
Insgesamt hat der Gesetzgeber mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht unbedingt die Anzahl der festen Arbeitsverhältnisse erhöht, sondern die Kreativität von Arbeitgebern beim Ersinnen von Sachgründen gefordert.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Lene hat recht.Dazu kommt jedoch: Bei Betrieben die keine 4 Jahre alt sind,dürfen es 4 Jahre sein.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Erst 6 Monate und danach noch einmal 6 Monate.
Also nicht länger als 1 Jahr.