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Umziehen! übernimmt das Amt die Miete, Umzug, Kaution, usw.?

Hallo! Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben.

Also meine Schwester ist über 30, noch verheiratet und hat 2 Kinder (3, 6). Nun möchte sie sich von ihren jetzigen Mann trennen und in eine andere Stadt ziehen, da er ihr ne menge Ärger macht.

Sie ist Hausfrau, hat keine Einkommen und hatte noch nie Hartz 4, da der Mann gut verdient.

Nun die Fragen! Wie muss sie jetzt rangehen?

Bei welchem Arbeitsamt muss sie sich wenden? Amt in der neue Stadt oder beim alten?

Antrag auf Wohnung vor oder nach oder beim Antragen von Hartz4?

Werden die Kosten wie Umzug, Kaution und die Miete übernommen?

eine neue Wohnung hat sie sich auch schon im Internet erkundigt ( 73m² , 441€ KM, 618€ WM),

und die Wohnung ist für 3 Personen angemessen für diese Stadt.

Bitte dringend um Hilfe!

Danke im Voraus!

Update:

naja danke erstmal für die Tipps

mehrere hätten hier die beste Antwort verdient

also lass ich es zur Abstimmung frei.

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Vorsicht ist besser als Nachsicht. Bei diesem Schritt, sollte sie in der neuen Stadt nachfragen, wie sie vorgehen soll. Bei 2 kleinen Kindern wird sie ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Deshalb denke ich, daß das Sozialamt zunächst zuständig sein wird. Dort nachfragen, dann erst handeln. Sofern sie alles privat über die Bühne bringt, kann sie Ansprüche stellen, aber abhängig ist abhängig.

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Alles vorher. Nachträglich läuft gar nichts. Antrag immer in der neuen Stadt, die alte Stadt ist für sie dann nicht zuständig.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Deine Schwester bekommt weder den Umzug bezahlt noch irgendwelche Leistungen von der ARGE. Der Ehemann ist für deine Schwester und die Kinder - er verdient ja gut - zum Unterhalt verpflichtet.

    Notfalls muß sie zum Sozialamt gehen und einen Zuschuss beantragen, aber nur, wenn der Unterhalt des Mannes nicht zum Leben reicht. Sie kann dann auch Wohngeld beantragen. Sie hat als Nur-Hausfrau keinen Anspruch auf Arge-Leistungen. Sie sollte sich von einem Anwalt für Familienrecht beraten lassen, ansonsten fällt sie ganz schön auf den Hi.....!

    Quelle(n): Arbeit in RA Kanzlei.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn sie sich trennen möchte, muss sie die Scheidung beantragen. Dann gibt es das Trennungsjahr. Sie wird ja gut von ihrem jetzigen Mann versorgt. Im Trennungsjahr kann sie ja die jetzige Wohnung räumlich aufteilen.

    Es gibt gar keinen Grund, warum man ihr eine eigene Wohnung geben soll und irgendwelche Kosten übernehmen.

    Viele Ehepartner, die sich trennen möchten müssen doch weiter in der gemeinsamen Wohnung leben. Sie hat es so gar noch gut, wenn ihr Mann gut verdient.

    In diesem einen Jahr kann sie sich ja eine Arbeit suchen um alleine mal klar zu kommen.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    der ehemann muss aber zu mindest unterhalt für die kinder bezahlen dazu ist er verpfllichtet soll beim amt nachfragen wie die mietobergrenzen sein muss und wie groß die wohnung sein muss würde mir da vorher auskunft holen nicht das deine schwester dasteht und nicht weiter weiß da gibt es gewisse regeln und sätze wie das zu hand haben ist wenn alles passt amt mässig wird umzug ect übernommen sool auch antrag auf hartz 4 beantragen steht zuschuß für die kinder und deine schwester zu

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo

    Also wenn sie beim Anwalt war und es ihr nicht zu zumuten ist mit ihrem noch Mann unter einem Dach zu leben ,oder aber das Kindeswohl gefährdet ist dann auf jeden Fall der Mann ist aber zu Unterhalt verpflichtet darum Anwalt Pflicht. Da sie Mittellos ist PKH.

    Wie hoch die Miete sein Darf hängt vom Mietspiegel der Stadt ab. aber 618€ ist zuviel.

    Die Kaution wird ihr nur Vorgestreckt im regel Fall muß sie diese mit max 30€ zurückzahlen.

    Den Umzug in eine andere stadt bezahlen diese jedoch nur unter bestimmten vorraussetzungen das wird schwehr.Und vohrher zum Amt!!! Erst Anwalt dann Amt!

    Quelle(n): SGB
  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    ...vor allem muss sie sich ABSICHERN! Sie muss zum Amt,. und alles klären lassen das sie naher nicht auf d Kosten sitzen bleibt!

    ...die hier und anderswo erhaltene Ratschläge sind nett...doch kein Amt ist verpflichtet sich daran zu halten! Sie muss aber alle Zusagen schriftlich geben lassen... da auch Beamter udn Staatliche Angestellte leiden oft an Vergesslichkeit... So ist es besser alles schriftlich zu haben!

    ...diese sind also die Erste Schritte.. und nicht d Kartons packen!

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