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Thema Scheidung und Unterhalt?

Wenn sich ein Ehepaar nach 20 Jahren scheiden lässt und die Frau freiwillig Hausfrau und Erziehung übernommen hat also sich keinen Job suchen wollte wie sieht das mit Unterhalt aus.

Die Kinder wohnen bei dem Vater und die Mutter kann aus finanziellen Gründen keinen Unterhalt zahlen sie bekommt Harz IV. Und die Eltern haben sich einen gemeinsamen Anwalt genommen jetzt meine Frage: Der Anwalt sagt das nur die 17 jährige Tochter Unterhalt bekommt weil sie wenig verdient also unter 300 € wenn alle abzüge gemacht sind aber die 16 jährige Tochter bekommt keinen Unterhalt weil sie laut Anwältin "ausreichend" verdient aber die 16 jährige Tochter soll von ihrem Aubilbungsgehalt zum Hausunterhalt (also die Raten)und Unterhalt ( Ernährung etc.) von ihrem Lehrgehalt beisteuern GEHT DAS ODER NICHT. Weil im ernst man kann ja einer Azubine nicht ihr Lehrgelt abnehmen weil die Eltern sich Scheiden lassen oder?

Update:

eine gemeinsame Anwältin bzw. Anwalt für mich macht das keinen Unterschied. Sie werden beide also Mutter und Vater von einer Person vertreten

Update 2:

darum geht es ja nicht

die Eltern haben auch vor Scheidungsgedanken gesagt es muss kein Azubi gehalt abgegeben werden

aber jetzt meint die gemeinsame Anwältin/ Anwalt das die Tochter mit mehr Gehalt die Raten vom dem Gemeinsamen Haus zahlen soll zumindest die hälfte davon

Update 3:

also echt ich finde die kommentare echt doof. Ich wollte nur von euch wissen ob ein Azubi die Hausschulden vom Grunstück abzahlen muss wenn die Eltern sich Scheiden lassen. Der Vater hat jeden Woche genug Freizeit denn die Töchter sind fast nie Zuhause und übernachten nur 2-3 mal die Woche zuhause und Der Vater hat die kompletten 20 Jahre die Mutter sozusagen durchgefüttert. Die Töchter kaufen sich die Lebensmittel KLeindung etc von ihrem eigenen Geld und zu dem Thema Geld zuhause in der Ausbildung beisteuern das war vorher schon geklärt weil die Töchter ihre Führerscheine machen und auch Auto und versicherung selbst zahlen . Dazu kommt noch das die Mutter eigentlich Unterhaltspflichtig wäre weil die Töchter minderjährige sind.

Update 4:

also laut der Anwältin würde der Unterhalt vom Jugendamt oder Arge weis nicht genau kommen bis die Mutter sich einen festen Job gesucht hat.

5 Antworten

Bewertung
  • RL
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Was VORHER hinsichtlich Abgabe zum Haushalt beschlossen wurde zählt nach der Scheidung nicht mehr.

    Der Vater und seine Töchter bilden eine Wohngemeinschaft, in der jeder "nach seinen Möglichkeiten" beizutragen hat - also auch mit Teilen der Ausbildungsvergütung.

    Wer das Haus abzahlt, ist erstmal uninteressant, solange man das Haus behalten will.

    Zahlt die 16-jährige Tochter "Raten von dem gemeinsamen Haus" sollte man evtl. an eine schriftliche Vereinbarung denken (Miteigentum, Grundbucheintrag usw.).

    Unklar ist mir noch der Passus "Der Anwalt sagt das nur die 17 jährige Tochter Unterhalt bekommt weil sie wenig verdient also unter 300 € ". Wenn die Mutter wg ALGII nichts zahlt: wer zahlt denn dann diesen Unterhalt?

  • vor 1 Jahrzehnt

    der anwalt hat recht

  • vor 1 Jahrzehnt

    auch ohne dass sich meine eltern scheiden liessen musste ich damals die hälfte meiner ausbildungsvergütung zuhause abgeben für unterkunft, essen, haushalt

  • sybo
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Warum soll eine Azubi keinen Betrag zum Haushalt leisten, wenn sie einen rechten Lohn hat? Soll denn der Vater für alles alleine aufkommen, hast du ihm schon mal gefragt, wie viel ihm übrig bleibt um sich auch mal einen freien Abend zu gönnen, sicher nicht soviel wie der 16 jährigen. Und das findet ihr gerecht?

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Beide haben also einen gemeinsamen Anwalt genommen, aber mal ist er maskulin (gemeinsam) dann lt. Deiner Angaben ist es eine Anwältin. Irgendwie stimmt da was nicht, oder handelt es sich beim Rechtsvertreter um ein Zwitterwesen?

    Frag mal logisch!

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