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20 tage urlaub bei 40std./woche?
ist es rechtens das man nur 20 tage urlaub im jahr bekommt (arbeitstage mo.-sa. ,keine werktage) bei vollzeit 40std/ pro woche finde es etwas wenig?sind ja gerade mal gute 3 wochen.vom gesetz her würde ich eher nicht sagen sind es da nicht 24 urlaubstage wenigstens?und der chef (privat) gibt den lohn als scheck und dann auch noch erst am 1. dem arbeitenehmer,finde ich auch nicht in ordnung. weiß nur nicht ob es ein verrechnungsscheck ( warten bis er gut geschrieben ist auf dem konto!)oder normaler scheck ist,den man sich gleich auszahlen kann. muß man nicht den lohn vor dem ersten gezahlt werden?
11 Antworten
- ascalon2607Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Der gesetzliche Mindesturlaub für ein Jahr liegt aktuell bei 20 Tagen, wenn der Arbeitnehmer eine 5-Tage-Woche arbeitet, oder bei 24 Tagen, wenn der Arbeitnehmer eine 6-Tage-Woche ausübt.(§3 BUrlG)
Der Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage, wobei, wegen der Spezialnorm in § 3 Abs. 2 auch die Samstage als Werktage gezählt werden, sodass sich bei einer Arbeitswoche von fünf Arbeitstagen ein Mindesturlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen errechnet.
- vor 1 Jahrzehnt
gesetzl. mind. 24 tage urlaub, ausgezahlt entweder zum 01. des monats oder zum monatsende
- TriPo2Lv 7vor 1 Jahrzehnt
1. Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat der deutsche Arbeitnehmer einen Mindestanspruch von 24 WERKTagen pro Jahr an Urlaub. Werktage sind Montag bis einschl. Samstag. Wird der Samstag nicht gearbeitet macht das nach Adam Riese 20 Arbeitstage
2. es gibt kein Gesetz darüber, wie das Gehalt / der Lohn vom Arbeitgeber zum Arbeitnehmer zu kommen hat. Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet dem Arbeitnehmer einen Nachweis über die vorgenommenen Abzüge auszuhändigen (laut Nachweisgesetz) - er kann ihm das Geld aber sogar bar auszahlen. Warum auch nicht? Es gibt durchaus Menschen, die kein Konto haben und alle Zahlungen per Bareinzahlung bei der Post oder einer Bank vornehmen; finde ich umständlich, aber meine Güte - dem Menschen sein Wille, sei sein Himmelreich
3. Gibt es einen schriftlichen Arbeitsvertrag? Da sollte drin stehen, zu wann die Bezahlung entrichtet wird - es gibt verschiedene Varianten. Zum 1., am 1., zum 15., am 15., zum Monatsende - das ist Verhandlungssache
Quelle(n): Bin Personalerin - Anonymvor 1 Jahrzehnt
1.Arbeitstage Mo - Sa klingt wie 6 Tage Woche
dann wären es 24 Urlaubstage
2. Wenn aber nur 5 Tage pro Woche gearbeitet wird, die Tage sich jedoch innerhalb Mo - Sa verteilen, dann sind es 20 Urlaubstage.
3. Der Gesetzgeber gibt einfach 4 Wochen Urlaub - im Grunde egal, wie viele Tage dazu benötigt werden.
Jeder Arbeitnehmer soll von Gesetzes wegen 4 Wochen frei haben und diese 4 Wochen voll bezahlt bekommen.
4. Es ist zunächst klar, dass man als Arbeitnehmer seine Leistung erbringen muss und den Lohn nachschüssig bekommt. (§ 614 BGB)
Wenn immer am 1. der Scheck übergeben wird, ist das grundsätzlich in Ordnung. Es muss nur die Gebühr die Scheckeinreichung übernommen werden.
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- Böhser OnkelLv 4vor 1 Jahrzehnt
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer 6-Tage-Woche 24 Werktage ( § 3 Abs. 1 BUrlG) und bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage. Also 4 Wochen.
Wie das mit der Bezahlung ist, kann ich Dir leidern nicht sagen.
Scheint aber ein ziemlich dubioser Laden zu sein in dem Du da schuftest. Warum arbeitest Du da?
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
im vergleich zu den 60 ziger jahren sind wir heute im paradies.
das haben wir nicht zuletzt den gewerkschaften und der solidaritaet der damaligen arbeitern zu verdanken.allerdings wurde auch enorme leistung erbracht.
nur als kleines beispiel , 14 tage urlaub. 60 stunden woche . bei krankheit erstmal 3 tage
keinen lohnersatz. usw.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Mindesturlaub,das sind 24 Werktage,wobei der Samstag ein Wektag ist.
das Urlaubsgeld(der Lohn) muss vor dem Urlaub ausgezahlt werden.Siehe google.
Gruss
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der gesetztl. Mindesturlaub ist hier in Deutschland 24 Tage. Es ist völlig unnormal, dass dir dein Chef deinen Lohn mit einen Verrechnungsscheck auszahlt. Wenn du eine gewerbliche Mitarbeiterin bist, dann ist es normal, dass du erst zum 1. eines Monats den Lohn erhälst (du erhälst den Scheck wohl so früh, weil es noch einige Tage dauert, bis das Geld auf dein Konto gutgeschrieben wird). Ich erhalte meinen Lohn auch erst immer am 8. eines Monats, wenn da ein Wochenende dazwischen ist, dann verschiebt sich das auch noch. Du musst schließlich einen ganzen Monat erst mal arbeiten, um den Monatslohn zu erhalten. Es gibt die Möglichkeit einer Abschlagszahlung, da erhälst du schon 5 Tage oder noch früher vor Ablauf eines Monats einen gewissen Teil deines Lohnes aber, wenn der Chef damit nicht einverstanden ist, dann kannst du nichts dagegen machen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Laut Gesetz stehen dir 6 Wochen Urlaub zu , warum Verrechnungsscheck das verstehe ich nicht dein Chef muss das Geld auf dein Konto überweissen , du kannst drauf bestehen das am ersten du dein Lohn hast . Lass dich mal von einem Anwalt beraten der Arbeitsrecht macht