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1,4 - 1,9% Alkohol am Steuer...was erwartet mich jetzt?

Ich bin am 1.8.2010 ca. 4 oder 5 uhr morgens von der Polizei angehalten worden, mit 1,4 - 1,9% genau weiß ich es jetzt nicht mehr...Freunde von mir und ich waren auf einer Party....die anderen sind schon vor mir abgehauen und ich war ganz alleine da....und dann bin ich von da aus mit dem auto zu dennen aber es hat nur der nachbar unten auf gemacht und meine kollegen haben tief und fest geschlafen dann habe ich beschlossen zu mir nach hause zu fahren...und kurz am anfang meiner strasse vielleicht 4 - 5 meter vor meiner haustür hielt mich die polizei an...und hat sofort einen alkoholtest gemacht...sie haben mich dann mit zur wache genommen, wegen einer blutentnahme, die ich auch freiwillig abgab....der polizist hat meinen führerschein dann einbehalten...

was erwartet mich nun?

im bussgeld katalog steht das leute die in der probezeit sind ( so wie ich ) nur 2 punkte 250 euro geldstrafe und kein fahrverbot bekommen, mein kollege aber meint er hätte das auch gehabt und musste 12 monate denn lappen abgeben :(

das wäre sehr schlecht, weil da wo ich wohne kein bus fährt und ich ein kind habe wegen dem ich aufs auto angewiesen bin, was kann ich tun das ich den führerschein schnellst möglich wieder bekomme??

ich weiß das es falsch war noch ins auto zu steigen, aber da keiner auf gemacht hat wusste ich nicht was ich anderes hätte tun sollen....jetzt weiß ich das ich soetwas niiiiiiie wieder tun werde, ich bin nur froh das absolut gar nix passiert ist! kein unfall und nix

22 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das was Du im Bußgeldkatalog gelesen hast gilt nur unter 0,5‰ für Fahranfänger. Trifft auf dich nicht zu.

    Ab 05,‰ bis 1,1‰ wäre es eine Ordnungswidrigkeit, darüber ist es eine Straftat.

    Du bist also im Bereich einer Straftat. Da sind die Sanktionen schon härter. Du musst auf jeden Fall mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Es wird eine Sperrzeit verhängt, mindestens 6Monate bis zu 2 Jahren bekommst Du keine Fahrerlaubnis. Schätze mal 10 bis 12 Monate. Eine Geldstrafe, geschätzt, 30 bis 60 Tagessätze, also 1 bis 2 Monatseinkommen. Hängt von dem Ergebnis der Blutprobe ab.

    Sollte der Promillewert 1,6‰ oder mehr sein, musst Du bevor Du eine neue Fahrerlaubnis bekommst eine MPU gemacht werden. Sonst kannst Du 3Monate vor Ablauf der Sperrzeit eine neue Fahrerlaubnis beantragen.

    Bevor Du eine neue Fahrerlaubnis bekommst, kommt eine Nachschulung für Alkoholauffällige Fahranfänger auf dich zu. An die neue Fahrerlaubnis wird die Restprobezeit angehängt.

    Schneller geht das nicht mit der neuen Fahrerlaubnis. Es gibt die Möglichkeit ein spezielles Seminar zu machen, damit kann die Sperrzeit verkürzt werden. Auf der Führerscheinstelle nachfragen.

    Falls weitere Fragen auftauchen kann ich dir das www.verkehrsportal.de empfehlen. Die sind Fit in MPU und Alkoholverstöße.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Seit dem 1. August 2007 gilt die Null-Promille-Grenze für junge Fahrer: Alle motorisierten Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren dürfen keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie fahren wollen. Die Bußgelder wurden zum 1. Februar 2009 empfindlich erhöht.

    Am 6. Juli 2007 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt, wonach Fahranfänger in der Probezeit keinen Alkohol zu sich nehmen dürfen, wenn sie ein Kraftfahrzeug führen wollen (die berühmte "0,0 Promille-Grenze"). Das absolute Alkoholverbot gilt außerdem für alle Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren, egal ob Probezeit oder nicht. Mit dieser zusätzlichen Altersgrenze möchte der Gesetzgeber verhindern, dass Jugendliche schon mit 16 Jahren ihren ersten Führerschein erwerben und bereits mit 18, nach dem Ende der zweijährigen Probezeit, aus dem Alkoholverbot "herausfallen" würden .

    Für Alkohol am Steuer innerhalb der Probezeit bzw. unter 21 Jahren sind als Sanktionen vorgesehen:

    * von 200 bis zu 1.500 Euro Bußgeld

    * mindestens zwei Punkte in Flensburg

    * Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar

    * Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre

    Außerdem gilt nach wie vor für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer, innerhalb und außerhalb der Probezeit:

    * Fahrverbot ab 0,5 Promille

    * Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis bei relativer oder absoluter Fahruntüchtigkeit (ab 0,3 bzw. 1,1 Promille, siehe hierzu den Artikel "Promillegrenzen")

    @ Nachtrag

    3) Bei auffälliger Fahrweise (Fahren in Schlangenlinien oder alkoholbedingter

    Unfall) sowie ab 1,10/00 liegt eine Straftat vor (Geldstrafe,

    7 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis)

    http://www.jungesportal.de/content/2009.pdf

  • Kiwi
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    "A-Verstöße sind:

    Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot. "

    Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

    Beim ersten Mal

    verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.

    Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.

    Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.

    Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.

    Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.

    Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.

    Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch

    aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens

    lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.

    Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.

    Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.

    Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.

    Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge."

    Ich bin der Meinung, dass du diese Strafe auch verdient hast - der Führerschein sollte dir weggenommen werden.

    Selber Schuld, wenn du unter Alkoholeinfluss fährst. So Leute wie du gefährden nämlich nicht nur sich selbst, sondern auch ALLE ANDEREN Verkehrsteilnehmer. Unfälle enden oft tödlich.

    Und was du sonst hättest tun können? Im Auto schlafen und darauf warten, wieder nüchtern zu werden. Oder ein Taxi rufen.

    Ich hoffe, du lernst daraus

    Liebe Grüße

    Laura

  • vor 1 Jahrzehnt

    dir gehört kein führerschein!

    deinem verhalten bringst du dich und vor allem auch andere in gefahr!!!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    In der Probezeit ALK? Vielleicht nur 3 Monate weg der Lappen. Hoffentlich brauchst du eine MPU. Zu empfehlen wäre es jedenfalls.

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    ...ich nehme an das auch da wusstest das du auf d Auto angewiesen bist bevor die Polizisten dich angehalten haben, und auch da wusstest das man alkoholisiert nicht Autofahren kann/soll/darf bevor du eben so in d Auto gesetzt hast! Auch das wusstest das du ein Kind hast! Also weshalb hast du dann getan udn dich und vor allem auch Unschuldige Menschen das Leben gefährdet?

    Wer bereit ist Schaden aus Dummheit anzurichten, muss wohl auch die Konsequenzen tragen!

    Kann man nur hoffen das du davon auch lernst... und d Strafe nicht um sonst hinter dir bringst.... da ich wohl jetzt ein 1/2 Jahr weg nehmen würde, doch bei zweite mal neben empfindliche finanzielle Strafe auch d Schein für 5 Jahre, den dann durch neue Prüfung und Idiotentest bestenfalls wieder bekommen könntest...

  • TriPo2
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Was erwartest Du? Mitleid? Von mir nicht. Ein Typ mit "nur" 1,5 Promille hat mich beinahe in den Rollstuhl befördert. 6 Monate Krankenhaus, 1 Jahr Reha. Von mir aus darfst Du gerne bis an Dein Lebensende laufen. Das mit dem Kind und Du wohnst so weit draußen hättest Du Dir vor dem Trinken überlegen müssen. Du hattest nur Glück, dass nichts passiert ist

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ab 1,6 Promille kommt der Führerscheinentzug und MPU was du bezahlen musst kann ich dir nicht sagen aber darauf kommt es jetzt auch nicht mehr an. Eine MPU kostet zwischen 1000 und 3500€

    Quelle(n): ADAC Motorwelt
  • vor 1 Jahrzehnt

    Du wusstest vorher das du ein Kind hast, dein Auto brauchst und man nicht besoffen Auto fährt und du hast es trotzdem getan. Das ist kein Fehler, das ist Dummheit.

    Wo ist dein Verantwortungsbewusstsein?

    Tollen Umgang den du da hast wenn dein Kollege auch schon betrunken Auto gefahren ist. Findet ihr das etwa cool??

    Dein Kind tut mir wirklich leid!

    Ich hoffe sie nehmen dir den Führerschein ganz weg,sowas wie du gehört nicht auf die Straße!

    Quelle(n): Wer die Frage hier öffentlich reinstellt.. muss damit rechnen das er nicht "Ist ja cool" zu hören kriegt
  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei 1,9 pro wirst du als Gewohnheits Trinker eingestuft.

    Das könnte und wahrscheinlich wird es das auch auf einen Schein Entzug auf 1 Jahr hinausgehen. Besonders da du dich noch in der Probezeit befindest.

    Des weitern wir wohl ein Test folgen den du dich unterziehen musst.

    Wie auch immer, das wird verdammt teuer für dich werden.

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