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Was hat Vorrang? Vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist?

In meinem Vertrag (kfm. Angestellte) steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten für beide Seiten. Mein AG kündigt mir aber "fristgerecht, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen". Wozu habe ich denn einen Vertrag, wenn das so einfach umgeworfen werden kann (will er mir einreden)? Ich soll das akzeptieren, befürchte aber damit indirekt einem Aufhebungsvertrag (mit Sperre vom Arbeitsamt) zuzustimmen. Kann mir jemand was dazu sagen? Danke!

Update:

Hallo Ihr Lieben! Dank Euch allen. Ich dachte schon ich bin im falschen Film. Das wäre jetzt der dritte Punkt in meinem Arbeitsvertrag gewesen, den er einfach ignoriert, bzw. für nichtig erklärt. Die Kündigung erhalte ich übrigens, weil ich es gewagt habe gegen die beiden anderen Vertragsverletzungen (Gehaltszahlung, Urlaubsanspruch) aufzumucken.

7 Antworten

Bewertung
  • aeneas
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es kann ueberhaupt nichts umgeworfen werden und schon garnicht einfach.

    Vertraege werden geschlossen, damit sich beide Parteien daran halten und somit hat in Deinem Falle auch die vertragliche Kuendigungsfrist Vorrang.

    Und Du "sollst" ueberhaupt nichts akzeptieren oder irgendwo zustimmen.Im Gegenteil, Du hast ein Recht, auf Deinem Arbeitsvertrag zu bestehen. Da wird dir jedes Arbeitsgericht Recht geben. Lass' Dich also nicht ueber den Tisch ziehen. Wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst bzw. keine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du ans Gericht gehen; da gibt es kostenfreie Rechtsberatungsstellen.

    Eines noch: Dein Arbeitgeber muss Dich natuerlich nicht behalten, selbst dann nicht, wenn du die vertragliche Kuendigungsfrist durchsetzt. Er kann Dich dann innerhalb der vereinbarten Kuendigungsfrist freistellen. Wenn er das tut, muss er es aber bei vollem Gehaltsausgleich tun. Achte darauf!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Fristen in deinem Vertrag sind bindend. Ausnahme: Du bist noch in der Probezeit.

    Den genauen Wortlaut des Gesetzestextes kannst du hier http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsristen... nachlesen.

    Da die Kündigung bereits ausgesprochen ist, solltest du umgehend eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.

    Der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht wird in Deutschland durch eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht verfolgt. Die Klage muss spätestens drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden, da die Kündigung sonst als wirksam gilt § 4, § 7 KSchG http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsschutz...

  • PiKe
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Meine Meinung, ohne es wirklich zu wissen, sollte in deinem Fall das gelten, was im Vertrag steht.

    Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind imho Mindestangaben, die eingehalten werden müssen. Sprich, wenn in deinem Vertrag weniger stehen würde, wäre es nicht gültig.

    Aber da in deinem Vertrag eine längere Zeit steht, muss diese auch eingehalten werden.

    So sehe ichdas zumindest.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist ist einzuhalten, da die Kündigung ansonsten schlicht und einfach einer fristlosen Kündigung entspricht. Eine solch vereinbarte Kündigungsfrist kann nicht umgeworfen werden, es sei denn der Arbeitgeber erklärt dir im Kündigungsschreiben, die "fristlose Kündigung", dafür muss er aber triftige Gründe haben.

    Liegen solche Gründe nicht vor, dann muss er die Kündigungsfrist einhalten, auch wenn es ihm nicht in den Kram passt, ganz egal was er dir erzählt. Lasse dich auf keinerlei Kuhhandel ein, denn der ist letztlich zu deinem Nachteil!

    Wenn alles nichts nützt, dann zum Anwalt und Klage vor dem Arbeitsgericht, da fällt der Arbeitgeber in diesem Fall, ganz runter!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde auf einhaltung des Vertrages bestehen. Wenns sein muß übers Arbeitsgericht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich glaube der Vertrag zählt. Frag mal bei Juraforum.de

    4 Wochen muß er Dir mindestens einräumen. Mehr geht immer, Du mußt Dich ja dann auch an den Vertrag halten. Du kannst für die 3 Monate Weiterbeschäftigung oder Schadensersatz verlangen. Dein Chef ist ein Lump und versucht Dich zu betrügen, Du brauchst ihn nicht zu schonen. Verklag ihn ruhig, der Job is doch eh den Bach runter.

    Du bist ja bestimmt in einer Gewerkschaft ( oder etwa nicht?) die gewähren Rechtsschutz.

    Ein Brief vom Anwalt reicht bestimmt.

    Viel Glück

  • vor 1 Jahrzehnt

    Blödsinn! Die "gesetzliche" Kündigungsfrist von 4 Wochen gibt es nicht. 4 Wochen zum Quartal, dann wird ein Schuh draus.

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