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was tun wenn das geld nicht reicht?

Ich habe mich vor kurzem von meinem mann getrennt. wir haben zusammen 2 kinder.

D.h. er ist für unsere kinder und mich unterhaltsplichtig. so nun die eigentliche frage:

Meinem Noch-Mann bleibt nun nicht mehr wirklich viel von seinem hart erarbeitetem geld, da noch ein paar schulden da sind.

gibt es für ihn auch irgendeine unterstützung bzw. finanzielle hilfe? oder

Was würde mir passieren, wenn ich auf meinen Unterhalt verzichte (wegen Amt oderso)

Update:

das ist mir schon klar würde ich auch tun allerdings würde ich dann höchst wahrscheinlich nur die betreuungskosten für unsere kinder (3 J. und 9 Mon.) bezahlen können, da wir beide niemanden haben der auf die kleinen aufpassen kann. Von daher bleibt es sich momentan gleich....

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Dann müßtest Du arbeiten gehen. Je nach dem wie alt die Kinder sind, zum Beispiel halbtags. Du hast schließlich auch Verantwortung für die Kinder übernommen.

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe mich von meinem Ex getrennt wie mein Sohn 8 Monate alt war. Unterhalt kam natürlich nicht. Ich bin zur Arge gegangen und habe Hartz IV beantragt. Ich wurde dazu verpflichtet eine Unterhaltsklage einzureichen und mußte in regelmäßigen Abständen Kopien der Anwaltschreiben vor zulegen. Ansonsten werden einen die Leistungen gestrichen. Übergangsweise muß man beim Jugendamt Unterhaltsvorschuß beantragen und die holen sich das vom Kindsvater wieder.

    Wenn du nur vom Unterhalt lebst, kannst du Wohngeld und evtl Kinderzuschlag beantragen. Rechner gibt es im Internet.

    Beachte nur das du nach der Scheidung nicht mehr Familienkrankenversichert über deinen Mann bist.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hol Dir bei Deinem zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein, dann kannst Du Dich bei einem Anwalt über Deine Frage(n) beraten lassen. Kostet Dich dann den "Eigenanteil" von € 10,--. Rechtliche Beratung darf Dir hier keiner geben, weil er sonst gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen würde.

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