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Muss man diese Arbeitsstelle annehmen?

Hallo!

Eine Freundin von mir ist seit ca. einem Monat arbeitslos (gemeldet).

Jetzt hat sie sich letzte Woche über die Agentur für Arbeit (Jobbörse im Internet) für eine Stelle in einem KFZ-Betrieb (als Bürokauffrau) beworben. Das war auch nicht ihre zuständige Agentur, sondern eine aus einer anderen Stadt.

Der Zuständige rief sie am nächsten Tag an und teilte ihr mit, dass diese Stelle bereits vergeben sei er aber eine andere Stelle hätte. Auf ihr Einverständnis hin hat er dann ihre Bewerbungsunterlagen dort hingeschickt. Sie wurde auch zum Gespräch eingeladen. Hat dabei aber schon festgestellt, dass sie das eigentlich nicht machen möchte (Klang sehr nach Call-Center Aktivität). Jetzt hat diese Firma ihr aber zugesagt, obwohl sie da nicht anfangen möchte.

Frage: Muss sie diese Stelle annehmen, da sonst das Arbeitslosengeld gestrichen wird?

Update:

Ich füge nochmal hinzu:

Also sie ist Bürokauffrau (vor 6 Monaten ausgelernt, dann 4 Monate gearbeitet, jetzt arbeitslos) hat ihre Ausbildung übrigens mit 1 bestanden.

In der Firma wo sie die Zusage erhalten hat, müsste sie Katheter verkaufen. Sie ist eher der schüchterne Typ, der eh nicht gern telefoniert ;-)

Dass man bereits beim Gespräch gemerkt hat, dass man eigentlich "zu gut" für diese Tätigkeit ist bzw. das einfach nicht passt, reicht wohl nicht als Begründung fürs AA aus oder?

Vllt hat sie ja auch Glück und das AA bekommt das irgendwie gar nicht mit, dass sie das abgelehnt hat?! :-)

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja, es sei denn sie hat genug Geld.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, muß sie. Außer sie kann der Agentur plausibel erklären, daß ihr diese Arbeit nicht zumutbar ist. Bei einem Call-Center, wenn es denn tatsächlich so ist, könnte sie das sicher einfach machen. Ansonsten kann sie noch versuchen, vor Vertrag einen Tag probezuarbeiten. Dann reichts, wenn sie sich richtig dämlich anstellt.

    @ Albert

    Das ist ein weit verbreitetes Grücht, das aber nicht stimmt. Wenn du einen Vertrag bekommst, mußt du anfangen. Außer du hast wirklich greifende Gründe.

    .....................

    Wenn die Stelle über die Agentur gelaufen ist, dann wird der Arbeitgeber dorthin Meldung machen. Er bekommt nämlich extra ein Formular dafür.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Erst einmal höre bitte nicht auf die Leute, die hier schreiben, dass man bis zu 3 Mal einen Job ablehnen darf. Dem ist nicht so.

    Ich nehme mal an sie bekommt Arbeitslosengeld 1. Sie ist verpflichtet zumutbare Arbeit anzunehmen.

    Stellen die sie sich selber sucht kann sie zwar ablehnen und sie kann dafür auch nicht gesperrt werden, aber sie ist verpflichtet sich was Neues zu suchen und sie muss ihre Bemühungen nachweisen. Sollte sie nicht genug Bemühungen nachweisen oder es den Anschein haben, dass sie gar nicht arbeiten will wird sie mit Konsequenzen rechnen müssen.

    Stellen die die Arbeitsagentur ihr anbietet kann sie nicht ohne weiteres ablehnen.

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_25742/Navigation/z...

    Es gibt nur wenige Ausnahmen:

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_25664/Navigation/z...

    Im folgenden Merkblatt zum Arbeitslosengeld 1 findet sie ihre Rechte und Pflichten.

    So ist sie z. B. verpflichtet jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen. Dazu gehören auch Beschäftigungen die nicht unbedingt ihrer Ausbildung oder ihrer bisherigen Tätigkeit entsprechen. Ebenso ist es zumutbar, dass sie ggf. umziehen muss.

    Diese Angaben kann man auf Seite 21 nachlesen:

    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Ver...

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Was ist so schlimm daran, etwas auszuprobieren?

    Manche wachsen an ihren Aufgaben!

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren...

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mache dich hier schlau : http://www.erwerbslosenforum.de/

  • vor 1 Jahrzehnt

    sie hat das recht den job 3mal abzulehnen.

    Quelle(n): AMS
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, ansonsten wird wohl Ihr alles unterstellt, und als Folge Ihr das Arbeitslosengeld gestrichen.

    Grüße Uwe

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein muss Sie nicht, 3 mal darf man ohne trifftigen Grund ablehnen hier beokmmt man keine Sperre

    danach wird es schwieriger, dann brauch man einen trifftigen Grund ansonsten Sperre spreche

    aus eigener Erfahrung.

    lg

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