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Kündigen oder gekündigt werden?
Wann bekomme ich eine Sperre vom AA?
Ich würde im September eine 2.Ausbildung anfangen. Dafür müßte ich meine jetzige Stelle kündigen. Nun weiß ich nicht ob mich dann das amt fördert, bzw. mich finanziell unterstützt?
Weiß jemand mehr und kann mir helfen?
Danke schön
Ich befinde mich nicht in der Ausbildung. Ich arbeite und fühle mich dort tot unglücklich. Ich möchte eine zweite Ausbildung anfangen, da ich in meinem jetzigen Beruf kaum entwicklungsmöglichkeiten habe.
Mit gehts halt darum, wenn ich selber kündige mich das Amt (nicht zwingend das AA) unterstützt. Sprich Miete etc.
Hab schon zig mal rum telefoniert, bin aber zu keinem Ergebnis gekommen, drum frage ich ob vielleicht jemand ahnung hat, weil er das auch schon mal hatte...
12 Antworten
- TDI FahrerLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
versuch mit deinem jetzigen arbeitgeber zu sprechen das er dich aus innerbetrieblichen gründen kündigt und schon bist du beim a-amt fein raus.
- vor 1 Jahrzehnt
Hi!
Such dir erst mal einen anderen Ausbildungsplatz und wenn du den fest hast, dann kannst du bei deinen jetzigen Ausbildungsplatz kündigen, ohne dass du gesperrt wirst und kein Geld bekommst.
Sue
- vor 1 Jahrzehnt
Zwra ist die Regelung eindeutig (selbst kündigen = Sperre), aaaaber: wenn Du Glück hast und einen Mitarbeiter findest, der glaubt, dass Du die Ausbildung durchziehst, dann kann er Dir helfen, dass Du keine Sperre bekommst... wenn Du VORHER mit ihm redest.
Ich bezweifle aber, dass Dir jemand da helfen wird, es gibt zu viele, die dauernd etwas anfangen und dann doch nichts fertig machen. Egal, ob das bei Dir der Fall ist oder nicht, die Leute vom Arbeitsamt bekommen viel zu oft Negatives zu sehen.
- frsehLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ich würde es nicht riskieren. Wenn du dich mit deinem alten AG gut verstehst, lasse dich Kündigen.
Wenn du selbst Kündigst bekommst du eine Sperre. Ich weià nicht ob es etwas anderes ist, wenn du eine Ausbildung oder Weiterbildung machst, aber wer selbst verschuldet, und nichts anderes ist die eigene Kündigung, Arbeitslos wirst bekommt eine Sperre.
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- vor 1 Jahrzehnt
Niemals selbst kündigen.
Wenn du selber kündigst, bist du für das Amt nicht bereit für deinen Unterhalt zu arbeiten und bekommst keine Hilfe zum Lebensunterhalt (bist es ja selber schuld)
Wenn du gekündigt wirst sollte es begründet sein und fristgerecht, da du die Kündigung sonst anfechten musst um Hilfe zu bekommen.
Wurdest du dann ordnungsgemäà gekündigt kannst du Hilfe beantragen.
Wenn du dann Hartz 4 bekommen solltest, eine weitere Ausbildung beginnst, und dein Bearbeiter damit einverstanden ist, kannst du weitere Leistungen beziehen und die Fa. die dich Ausbildet evtl auch davon profitieren.
- TriPo2Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Würde, müsste, könnte - hast Du einen Ausbildungsvertrag für die neue Stelle oder nicht? Falls nicht: warte bis Du einen Vertrag hast und kündige erst dann - dann brauchst Du nämlich gar nicht zum Amt...
Nachtrag: jetzt verstehe ich das Problem... Hm. Schwierig. Also: Ausbildungsbeihilfe bekommst Du nur während der 1. Ausbildung, bzw. nur so lange, bis Du eine Ausbildung abgeschlossen hast, mit der Du Dein Leben finanzieren kannst. Fällt somit bei Dir schon mal weg, weil Du einen abgeschlossenen Beruf hast, wenn ich Dich dieses Mal richtig verstehe. So. Dann bleiben noch solche Geschichten wie Wohngeld / Ãbergangsgeld (sehr fraglich) oder Bafög übrig. Wenn Du eine Aufstiegsfortbildung besuchst (hast z.B. einen handwerklichen Beruf absolviert und besuchst die Meisterschule), kannst Du Bafög beantragen. Wohngeld musst Du bei der Wohngeldstelle beantragen. Und kündigen würde ich erst, wenn ich einen Vertrag habe und ich glaube ich würde auch erst auf die Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle gehen, wenn ich wüÃte, wie ich währenddessen mein Leben finanziere...
- Conny NLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wer selber kündigt, bekommt eine Sperre (3 Monate, 30%. Minimum).
Wer gekündigt wird und die Kündigung provoziert hat, bekommt ebenfalls eine Sperre.
Wer den Vertrag aufheben lässt... das wird im Einzelfall geprüft, aber auch da ist die Gefahr eine Sperre groÃ.
Das Beste wäre wirklich, dein jetziger AG würde dich aus innerbetrieblichen Gründen kündigen. Da hast du nichts provoziert...
Oder du wartest, bist du sicher einen Ausbildungsplatz gefunden hast und kündigst dann selber.
Die einzige Förderung, die du vom Amt her erwarten kannst, ist ergänzendes hartzIV.
Ausbildungsbeihilfe gibt es, wie hier schon erwähnt wurde, nur für die erste Ausbildung.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
An deiner Stelle würde ich auch erst kündigen wenn du deine neue Ausbildung anfängst. Je nachdem wie es in deinem Vertrag steht (kündigungzeitraum) würde ich deine Kündigung auf den 31. Juli setzen (heiÃt kündigungschreiben am 31. Juni bei 1-monatiger Kündigungsfrist). Dann fängst du deine neue Ausbildung an und musst nicht zum Arbeitsamt!!!
Wenn du auf Unterstützung vom AA während deiner Ausbildungszeit hoffst würde ich mich an deiner Stelle beim Arbeitsamt melden (die haben auch eine Telefonhotline)! Ansonsten versuche es durch BaföG über die Runden zu kommen!!!