Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Überstunden und Urlaub nach Kündigung?

Am 01.09 habe ich einen neuen Job in einem angestelltenverhältniss begonnen. 3 Wochen bevor meine Probezeit (6 Monate) geendet ist habe ich die Kündigung bekommen. In der drin steht, das ich ab sofort beurlaubt bin und ich auch Hausverbot bekomme. Jetzt ist die Frage ob mit den restlichen Tagen meine Überstunden und der restliche Urlaub damit verbraucht sind oder ob diese extra zählen und mir dementsprechend ausgezahlt werden müssen. Ich wäre ja gerne noch arbeiten gegangen was aber nicht ging.

Update:

Ich soll meine chefin verleumdet haben. Das hat Sie wieder von einem dritten. Stimmt alles nicht. Das ist auch nicht mehr das Thema.

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    der urlaubsanspruch und die überstunden werden mit der restlichen nicht getätigten (aber bezahlten !!!) laut vertrag vereinbarten wochenarbeitszeit verrechnet.

    Quelle(n): persoleiterin a.d.
  • TriPo2
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Leute - seid so gut: wenn ihr die rechtlichen Hintergründe nicht kennt, macht das kenntlich und schwingt keine Büttenreden!

    Also: wenn Du am 01.09. begonnen hast, 6 Monate Probezeit vereinbart wurden, müsstest Du seit dem 31.03. bei der Firma raus sein... Eine sofortige Beurlaubung = Freistellung läuft unter Anrechnung bis dato aufgelaufener Freizeitansprüche in Form von Überstunden, Urlaub usw. Wenn nach Ablauf der Kündigungsfrist immer noch Freizeitansprüche bestehen, werden diese mit der letzten Abrechnung ausbezahlt.

    Bei Interesse kann ich Dir hierzu auch noch die betreffenden Gesetze nennen - meld Dich einfach, wenn Du diese Infos noch benötigst

    Quelle(n): Bin Personalerin
  • vor 1 Jahrzehnt

    Das steht in der Regel in der Kündigung, ansonsten einen Anwalt für Arbeitsrecht einen Blick drauf werfen lassen

  • Mama
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nach so einer Kündigung würde ich den Ball mal schön flach halten..........

    Gruß Mama

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    I.d.R. steht in der Kündigung, dass du unter Anrechnung deines Zeitkontos und deines Urlaubs freigestellt wirst. Solltest du dann noch ein Restdeputat haben, muss es ausgezahlt werden. (Wenn die Uberstunden angeordnet wurden.)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist ja echt der Hammer ! Kurz bevor die Probezeit rum ist bekommt man eine Kündigung.

    Die Überstunden und der restliche Urlaubsanspruch muß vom AG ausbezahlt werden, da du jetzt keine Möglichkeiten mehr hat, diese jetzt noch in Anspruch zu nehmen.

    In welcher Branche warst du denn? Lebensmittelbranche?

  • vor 1 Jahrzehnt

    also "ab sofort beurlaubt u. Hausverbot" da musste ja schon deinen Chef erschossen haben!!

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.