Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Stellenbeschreibung/Höhergruppierung?
Ich habe voriges Jahr den Antrag auf Höhergruppierung gestellt. In der Stellenbeschreibung steht drin, dass ich Weisungsbefugnis gegenüber 5 anderen Mitarbeitern bin. Diese Weisungsbefugnis wurde mir vom Sachbereichsleiter übertragen. Das hier zuständige Personalamt stellt diese Weisungsbefugnis in Abrede und wird deshalb meinen Antrag auf Höhergruppierung nicht weiter bearbeiten. Darf Sie das tun, obwohn die Stellenbeschreibung mit allen Inhalten vom Sachbereichsleiter so unterschrieben wurde. Es geht hier um die Höhergruppierung von Entgeltgruppe 6 in die 9. Meine berufliche Qualifikation dafür ist gegeben (Verwaltungsfachwirt)
Bitte hier nur Antworten wer sich im Personalrecht auskennt. Bin bei einer Gemeindeverwaltung beschäftigt, die versucht die Mitarbeiter so klein wie möglich zu halten, dies ist nicht nur bei mir so.
Unsere Amtsleiter werden jetzt Sachbereichsleiter genannt und dieser hat die neue Stellenbeschreibung veranlasst. Die Stellenbeschreibung wurde schon vor über einem Jahr bei dem Personalamt mit der Unterschrift des Sachbereichsleiters vorgelegt. Nun wurde aber die ganze Stellenbeschreibung und deren Bewertung abgelehnt.
5 Antworten
- .**.Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Versuchen das nicht inzwischen alle Gemeindeverwaltungen? Wenn das Personalamt die Stellenbeschreibung anzweifelt und den Antrag ablehnt, hast Du dagegen Rechtsmittel. Natürlich vertrauen sie darauf, dass niemand gegen seinen Arbeitgeber klagt, aber Du solltest auf jeden Fall auf einer schriftlichen Ablehnung bestehen. Ebenfalls solltest Du den Personalrat einschalten, oftmals lassen sich die Personalämter in intensiven Gesprächen dann doch noch überzeugen. Ich kenne Fälle, in denen nach monatelangem Hin- und Her dann doch noch eingelenkt wurde. Alleine wirst Du kaum etwas ausrichten können.
Viel Erfolg dabei!
@ Vorposter: Du vermischt Äpfel und Birnen: Entgeltgruppe 9 ist mitnichten das Eingangsamt für den gehobenen Dienst. Wir reden hier nicht über die Besoldungsgruppen der Beamten, die tatsächlich nicht übersprungen werden können und bei denen A9 das Eingangsamt für den gD ist, deshalb spielt der Dipl. Verwaltungswirt überhaupt keine Rolle. Es geht um die tariflich Beschäftigten, das ist etwas völlig anderes.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Grundsätzlich gilt für Angestellte die Tarifautomatik, was bedeutet, dass Du einen Anspruch auf die Bezahlung hast, die Deiner auszuübenden Tätigkeit entspricht. Im Gegensatz zu Beamten ist es daher nicht erforderlich, dass Du "befördert" wirst.
Knackpunkt ist aber immer der feine Unterschied zwischen der auszuübenden Tätigkeit und der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Nicht selten werden mehr Aufgaben übernommen oder auch vom Vorgesetzten zugewiesen, als die Stelle eigentlich hergibt.
Das Problem in der öffentlichen Verwaltung bleibt jedoch am Ende, dass sich auch der Amtsleiter nicht über den Stellenplan hinwegsetzen kann. Er kann auch nicht einfach die Stellenbeschreibung ändern. Hierzu bedarf es der Zustimmung des Personalamts oder des Bürgermeisters und ggf. auch einer entsprechenden Personalverfügung. Das klingt zwar irgendwie nicht gut, aber auf der anderen Seite könnte sich ja sonst auch jeder Amtsleiter so viele Sachbearbeiterstellen schaffen, wie ihm gerade passt.
Quelle(n): Insider. - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Eine Höhergruppierung des Arbeitspostens kann nur vom Stellen- bzw. Amtsleiter betrieben werden.
Du hast vermutlich versucht, deine Eingruppierung höher anzusiedeln. Dies geht aber nur, wenn der Arbeitsposten einer höheren Gruppierung zugeordnet ist und dir dieses höhere Amt übertragen wurde. Selbst dann wird die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe erst nach Erfüllung bestimmter Wartezeiten (Tarifvertrag lesen) bzw. sonstiger Abhängigkeiten (Personalbudget, Leistungsmerkmale über längere Zeit erfüllt etc.) erfolgen. Dann allerdings automatisch. Nicht drängeln, sondern abwarten.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
...dass ich Weisungsbefugnis gegenüber 5 anderen Mitarbeitern bin.
Grammatik gehört wohl nicht zu den Kernkompetenzen von Verwaltungswirten
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Entgeltgruppe 9 ist das Eingangsamt für den gehobenen Dienst - also wenn Du keinen Dipl. Verwaltungswirt vor Deinem Namen hast, dann bist Du jetzt im mittl. Dienst und da wird der Aufstieg in Gruppe 9 irgendwo zwischen sehr schwierig und unmöglich angesiedelt werden. Zweites Problem ist, dass Du im öffentlichen Dienst so gut wie nie eine Stufe, geschweige denn 2 Stufen überspringen kannst. Sorry, aber Deine Chancen sind nicht gut.....