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geldeingang auf meinem konto - kann ich dadurch probleme haben?

ich habe einen höheren geldeingang auf meinem konto festgestellt, den ich mir nicht erklären kann

was soll ich machen? einfach abwarten? was würdest du machen?

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Um den verdacht von "Erschleichung einer Leistung" und anderen Großen Problemen z.b. Betrug vorzubeugen, solltest du bei deiner Bank eine Auskunft einholen.

    Je nach dem wie die Antwort ausfällt auch den Angestellten um Rat fragen.

    Schaden tut das nicht.

    sollte alles nicht weiterhelfen, diesen Betrag auf ein gesondertes (event. neu einrichten) Konto umbuchen und abwarten. Nach ca 3 Jahren ist es, glaube ich, deins.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auf keinen Fall ausgeben. Wenn das eine Fehlbuchung ist, musst Du es zurückzahlen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Kann eine Fehlbuchung sein, die die Bank dann wiederhaben möchte, daher nicht ausgeben und Montag bei der Bank nachfragen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    bei der bank nachfragen!

    oder: gib mir ne einzugsermächtigung über die summe... ^^

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Mit der Bank sprechen - ganz klar.

  • vor 1 Jahrzehnt

    dein bankmann, kann dir genau sagen, wer und woher das geld kommt.

    wenn du einen ungerechtfertigten betrag auf deinem konto feststellst, ist das deine plicht nachzufragen wer das geld überwiesen hat.

    giebst du das geld aus, machst du dich gesetzlich strafbar. hast eine vorstrafe wegen unterschlagung fremden eigentums und kannst dann noch die gerichtskosten bezahlen und den fälschlichen betrag ersetzen.

    wenn du glück hast, wird die bank die das geld überwiesen hat retourziehen und du hast dann ein fettes minus auf deinem konnto

    die überweisungsbank kann das natürlich retour verfolgen.

    giebst du das geld von selbst zurück, oder meldest deiner bank eine fehlanweisung an dich, hast du anspruch auf finderlohn

    beste grüße helmut

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Schauen woher das kommt und über deine Bank an den Besitzer zurückbuchen lassen.

    Nachtrag:

    Der war witzig, einen Anspruch auf Finderlohn gibt es nicht bei einer fehlgeleiteten Überweisung. Grund ist das § 971 BGB nur dann zutrifft, wenn die gefundene Sache tatsächlich öffentlich gefunden wurde und auch jemand anderes die Möglichkeit gehabt hätte dies zu finden. Auf ein Konto kann aber niemand anderes etwas finden außer man selbst, weil kein Zugriff darauf besteht für die Öffentlichkeit. Ergo gibt es kein Finderlohn bei einem solchen Fall lieber Helmut.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du Online banking machst, kannst Du genau sehen woher der Betrag kommt, über den detailierten Kontoauszug, und sonst, wirklich der Bank anfragen, woher der Absender des Geldes kommt. Auf jeden Fall würde ich es nicht ausgeben.... noch nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Gib am besten bei der Bank bescheid. Auf keinen Fall ausgeben!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also grundsätzlich kannst Du mit dem Geld auf Deinem Konto machen was Du möchtest. Es ist auch nicht - wie hier schon behauptet - strafbar, wenn Du das Geld ausgibst. Wahrscheinlich hat sich jemand bei einer Überweisung in der Kontonummer geirrt. Der Empfängername wird ja neuerdings nicht mehr überprüft, damit die relativ kurzen, gesetzlich vorgeschriebenen Überweisungsfristen eingehalten werden können.

    Rechtlich gesehen hat der Absender des Geldes aber gem. § 812 BGB einens Herausgabeanspruch gegen Dich, den Du auf Verlangen natürlich erfüllen musst. Du musst also das Geld in jedem Fall irgendwann zurückzahlen.

    Dieser Herausgabeanspruch verjährt allerdings gem. § 195 BGB nach drei Jahren, wobei die Verjährungsfrist erst am Jahresende zu laufen beginnt (§ 199 BGB).

    Also am besten erstmal stillhalten und Zinsen kassieren.

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