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14 Antworten
- paradoxLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Sie ist es, siehe @keks. Und da ich annehme, dass es sich um die gleiche Person handelt, dir sich auch anderweitig bemüht, dich zu demütigen, handelt es sich hier womöglich um mehrere Straftatbestände und du solltest dich dringend an die Polizei wenden.
Wie ich schon einmal erwähnte, dürfte sich dieses aggressive Verhalten weiter steigern, im Grunde ist es nach wie vor der Versuch, Macht über dich und dein Leben zu erlangen und zu behalten. Warte bloß nicht zu lange ab, man muss sich ja ernsthafte Sorgen um dich machen.
- keksLv 7vor 1 Jahrzehnt
<<<Die Bedrohung ist ein Straftatbestand, der im deutschen Strafgesetzbuch in § 241 StGB geregelt ist.>>>
das habe ich bei wiki gefunden....
.
- aronphoenixLv 5vor 1 Jahrzehnt
Wenn es eine Drohung ist eine Straftat zu begehen, dann ja.
Oder wenn du es genau wissen willst:
§ 241 StGB (Bedrohung)
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daà die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
Ist übrigens ein Offizialdelikt, also anzeigen reicht.
@Weingeis...: Lies doch bitte mal was da ^ oben steht, ok?
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Paradox hat recht, du solltst langsam gegen den Stalker vorgehen :-(.
Ich drücke dir die Daumen, dass du bald Ruhe hast!
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- vor 1 Jahrzehnt
JA.
Und schriftlich ??? Wow, wie doof von ihm, jetzt hast du auch noch einen Beweis. Gut für dich !!!
@Sina, pass auf, langsam mache ich mir Sorgen, glaub mir, ich kenn das, mein Ex hatte auch eine zeitlang ein Kontaktverbot. Pass bitte auf dich auf.
- qm_siriusLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja
Wenn ich einen Brief - sagen wir an die Tageszeitung - schicke, daà ich morgen vorhaben, im Hauptbahnhof eine Bombe hochgehen zu lassen, ist es eine Straftat.
- vor 1 Jahrzehnt
ich denke schon gerade dann drohst du ja schon mit einer Straftat und dann auch noch schriftlich.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es ist vollkommen egal, ob die Drohung schriftlich oder verbal erfolgt.
Wenn Dir jemand mit Gewalt droht oder damit droht, dass Dir sonstwas schlimmes passieren wird, wenn Du dich nicht so verhältst wie es von der drohenden Person gewünscht wird (ob sie Dich zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung bewegen will), ist das Nötigung.
Dabei ist egal, ob die Person tatsächlich beabsichtigt, Dir etwas anzutun, allein schon mit dem Versuch bzw dem Verkünden, dass Dir etwas passieren könnte, macht sie sich strafbar, da sie damit Deine Freiheit eingrenzt.
Das ganze führt zu ner Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Gefängnis.
- Rainer ZufallLv 4vor 1 Jahrzehnt
Die An-drohung mit einem empfindlichen ÃBEL - ( zwecks Durchsetzung eigener Interessen ) - ist eine Nötigung im Sinne des StGB.
Wenn du als Vater deinem Kind eine Ohrfeige androhst, weil es die Hausaufgaben nicht macht, ist es keine Straftat .... ( aber auch ein Ãbel )