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Absage trotz schriftlicher Stellenzusage?
Hallo,
ich habe vor ca. drei Wochen eine schriftliche Zusage für eine Stelle bekommen. Nun hat die Mitarbeitervertretung meiner Einstellung nicht zugestimmt weil die Geschäftsführung formelle Fehler gemacht hat und man hat mir nun daraufhin abgesagt. Ich habe nicht vor, das hinzunehmen. Was kann ich tun?
Ich frage mich einfach, welche Werigkeit eine schriftliche Zusage hat. Es ist mehr als nur eine mündliche Zusage aber weniger als ein unterschriebener Arbeitsvertrag, das ist klar. Aber wie ist das wohl juristisch zu bewerten?
Wertigkeit
7 Antworten
- TriPo2Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Geh zum Arbeitsgericht und lass Dich beraten. Da steckt mehr dahinter - bei einem reinen Formfehler bzgl. der Betriebsratsanhörung zur Stellenneubesetzung wird normalerweise kein Betriebsrat eine Neueinstellung verhindern. Aber: wenn die Neubesetzung dazu genutzt werden soll ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu lösen (sprich: Du sollst einen bestehenden Arbeiter ersetzen), dann geht der BR natürlich auf die Barrikaden. Der BR hat ein Mitbestimmungsrecht (ich glaube das steht irgendwo im BetrVG) - und er kann dann einer Stellenbesetzung widersprechen
* die personelle Maßnahme gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine Unfallverhütungsvorschrift oder gegen eine Bestimmung in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung oder gegen eine gerichtliche Entscheidung oder eine behördliche Anordnung verstoßen würde;
* die personelle Maßnahme gegen eine Richtlinie nach § 95 BetrVG verstoßen würde;
* die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten;
* der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist;
* eine nach § 93 BetrVG erforderliche Ausschreibung im Betrieb unterbleiben ist oder
die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass der für die personelle Maßnahme in Aussicht genommene Bewerber oder Arbeitnehmer den Betriebsfrieden durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Absatz 1 BetrVG enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigung, stören werde.
Der Arbeitgeber kann die Einstellung gerichtlich erzwingen, aber welcher Arbeitgeber tut sich das schon an? Deswegen: geh zum Arbeitsgericht und lass Dich dort nochmals beraten. Die machen das normalerweise kostenlos.
Quelle(n): Ich hab das mal gelernt ;-) + ein Link: http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Betri... - DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn man die Personalvertretung zu spät oder gar nicht befragt oder eingeschaltet hat, gibt es immer mal wieder Korinthenkacker, die drauf bestehen. Ohne jedes soziale Bewußtsein....Leider.
- vor 1 Jahrzehnt
Für die Fehler der anderen kannst du ja nichts.
Sie sind mit dir einen Vertrag eingegangen welchen du ja auch schriftlich erhalten hast.Sie müssen dich beschäftigen, jedoch denke ich mal das du während der Probezeit noch rausfliegen wirst.
Ansonsten haben die auch Kündigungsfristen einzuhalten.
Kann aber auch sein, das sie dir sagen ok war ein Fehler, bekommst bis zur Kündigung Lohn bist aber von der Arbeit freigestellt( was jedoch sehr unwahrscheinlich ist)
Lass dich auf keinen Fall ein das du den Vertrag kündigen sollst, geschweige denn einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Dies könnte bei einen eventuellen Alg1 oder Alg2 Anspruch negative Auswirkungen für dich haben(Sperrzeiten)
Viel Erfolg
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
wenn Du noch keinen Arbeitsvertrag vorliegen hast kannst Du wohl gar nichts machen.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Da kiannst du nichts machen, allerdings würde ich fragen wieso ein Formfehler jetzt plötzlich dazu geführt hat, man hätte das doch korrigieren können.
Außerdem würde ich mich nochmals darauf bewerben.
gruß
Franky
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Rein rechtlich kannst Du gar nix machen, da Du ohnehin in der Probezeit wärst - da kann Dir ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Allerdings gehe ich nach Deinen Schilderungen davon aus, dass Dich die Geschäftsleitung einstellen will - frage doch einfach nach, ob Du Dich nochmals bewerben kannst.
- radulfusLv 5vor 1 Jahrzehnt
Wenn Du von der verantwortlichen Stelle eine Zusage bekommen hast, sollte es nicht Dein Problem sein, wenn man dort einen formellen Fehler feststellt und Theater mit der Mitarbeitervertretung hat...
Du solltest davon ausgehen, dass man zu der Zusage steht, alles andere würde ich ggfs mit Hife eines Anwaltes klären!