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Haartracht beim Wehrdienst?
Wollte mal fragen, was die mit einem machen können/dürfen bei der BW, wenn die einem sagen, man soll die Haare abschneiden, man sich aber weigert? hatt vor ca 2 Monaten nen Feldwebel gefragt und er meinte es wäre noch immer so, das sich Männer die Haare schneiden müssen. Lasse mich gerne eines besseren belehren, falls ich da nichtmehr auf dem aktuellsten Stand sein sollte.
Vielen Dank schonmal
und was ist mit den weiblichen Soldaten? müssen diese etwa keine Gasmasken tragen? Habe das auch schonmal gehört mit den Gasmasken, verstehe es aber nicht so genau
@ Hermann
ja, nur hab ich wenig Lust meine Haare wieder 3 jahre lang wachsen lassen zu müssen nur wegen diese sch... 9 Monaten Bund.
Männer könnten sich genauso gut die Haare hochbinden.
9 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Kopiert aus der ZDv 10/5 "Leben in der militärischen Gemeinschaft". Dies
sollte meines Wissens nach der komplette "Erlass" sein:
<Kopiebeginn>
Die Haar- und Barttracht der Soldaten
Die Erfordernisse des militärischen Dienstes hinsichtlich
Funktionsfähigkeit, Unfallverhütung,
Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit, Disziplin und Hygiene stellen
grundsätzliche Anforderungen an die Haar- und Barttracht des Soldaten.
1. Die Haar- und Barttracht muss sauber und gepflegt sein. Modische Frisuren
sind
erlaubt; ausgenommen sind Frisuren, die in Farbe, Schnitt und Form besonders
auffällig sind (z.B. Punkerfrisuren, Irokesenschnitte, grell gefärbte
Haarsträhnen,
Ornamentschnitte).
2. Das Haar mnnlicher Soldaten muss am Kopf anliegen oder so kurz
geschnitten
sein, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden. Es ist so zu tragen, dass
bei
aufrechter Kopfhaltung Uniform- und Hemdkragen nicht berührt werden. Nicht
erlaubt sind besonders ausgefallene Haarschnitte (z.B. Pferdeschwnze,
gezopfte
Frisuren).
Bärte und Koteletten müssen kurz geschnitten sein. Wenn sich der Soldat
einen Bart
wachsen lassen will, muss er dies whrend seines Urlaubs tun. Der
Disziplinarvorgesetzte
kann Ausnahmen genehmigen.
3. Die Haartracht weiblicher Soldaten darf den vorschriftsmässigen Sitz der
militärischen Kopfbedeckung nicht behindern. Zur Einhaltung von
Sicherheitsbestimmungen
und bei bestimmten Diensten (z.B. Gefechtsausbildung, Sportausbildung,
Teilnahme an Einsätzen und Übungen) kann der Disziplinarvorgesetzte bei
langen Haaren das Tragen eines Haarnetzes befehlen.
4. Auch für Angehrige der Reserve, die Wehrbungen leisten, muss die Haar-
und
Barttracht sauber und gepflegt sein. Unabhängig davon soll der
Disziplinarvorgesetzte
das Tragen eines Haarnetzes befehlen, wenn die Haarfrisur in Farbe, Schnitt
und Form den vorgenannten Forderungen nicht entspricht.
Soweit besondere Verhältnisse Abweichungen von den o.a. Bestimmungen
erforderlich
machen, oder für bestimmte Personengruppen (z.B. Soldaten in
Auslandsverwendungen,
fliegendes Personal, Soldaten im protokollarischen Dienst, Pflegepersonal in
Bundeswehrkrankenhäusern) Sonderregelungen erforderlich sind, sind diese zu
befehlen.
Zuständig sind die Inspekteure der Teilstreitkräfte, der Inspekteur des
Sanitätsdienstes der
Bundeswehr und der Inspekteur der Streitkräftebasis. Die Befugnis kann
delegiert werden.
Quelle(n): aus ZDv 10/5 "Leben in der militärischen Gemeinschaft" - Anonymvor 1 Jahrzehnt
falls es möglich ist, ist es erlaubt sie wie bei frauen zusammen zubinden/ hoch
zustecken.
ansonsten, was ist so schlimm daran wenn ein mann haare hat, die nicht bis zum hämdkragen
gehn und die ohren frei sind, das ist völlig normal und gehört zu dem beruf, wenn
das schon ein problem ist sollte man es gleich ganz sein lassen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
bei uns ist der spieà durch die reihen gelaufen und hat sich jeden von hinten angeschaut und die wo zu lange haare hatten aufgeschrieben und die muÃten innerhalb von drei tagen zum frisör und sich dann beim spieà vorstellen.
haarschnitt kurz hinter den ohren und den nacken frei.
hauptsache die waren durch die mütze oder stahlhelm verdeckt
- vor 1 Jahrzehnt
Wie schon meine Vorredner. Es gibt ne menge Grundregeln die auch schrifltich fixiert sind, und das betrifft auch den Haarschnitt.
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- Xiao TuoLv 4vor 1 Jahrzehnt
Bringt nicht viel dagegen anzugehen.
Theoretisch ist es körperverletzung wenn die haare länder als 50cm sind.
Allerdings gibt es Sicherheitsbestimmungen die Verlangen das die Haare kurz sein müssen wegen den Gasmasken (die müssen zu 100% dicht sein).
Legst du nun wiederspruch ein kann sich das ca. 5-7monate hinziehen.
In der zwischenzeit müssen die Haare ab. Wenn dies ein Gwdl er macht bringt ihm das absolut nichts da er ja nur 9monate Dienst leisten muss. Oder mittlerweile sogar noch weniger.
- HermannLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ich versteh die Frage nicht.Wenn du beim Bund bist, muà du dich an die dortigen Vorschriften halten.Und da sind nun mal die Haare kurzzuhalten.Punkt basta.Warum soll ich mich mit dem Vorgesetzten anlegen?Wenn du wieder raus bist, kannst du sie wachsen lassen wie du willst.
Das gleiche gilt für die Frauen, die müssen ihre Haare hinten hochbinden.
Frauen haben die gleiche Grund Ausbildung wie die Männer, müssen also auch ne Schutzmaske tragen können.
- WilkenLv 7vor 1 Jahrzehnt
Bei uns war es damals so: es wurde empfohlen, ebenso bei Bärten. Aber einmal mit Monat wurde ein Gasmaskentest durchgeführt. Da die Masken bei langen Haaren nicht eng genug anlagen, führte das bei denen zum Brechreiz - am nächsten Tag war Bart und lange Haare weg.
- vor 1 Jahrzehnt
Leider ist das nun mal so , also mitglied der liberalen (oho :) ) muss ich sagen dass eigentlich der wehrdienst sowieso nix ist und die "haartracht" noch ´n gröÃerer dreck :)
LG
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Ohren müssen frei sein und die Haare nicht den Hemdrand berühren. Diesen Haar- und Barterlass gibt es schon länge und es wird auch darauf geachtet. Es gab mal eine Zeit, vor etwa 40-45 Jahren da trugen die Männer solche Haarnetze, aber das hat sich schnell als nicht handhabbar herausgestellt.
GruÃ
Franky