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Ist ein "Maulwurf" in der Firma meldepflichtig?

Soll heißen, wenn man Informationen darüber hat, dass ein Mitarbeiter Informationen der Firma der Konkurrenz zuträgt, muss man das dem Vorgesetzten melden?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich bin mir nicht ganz sicher aber ich würde sagen ja. So ist es ja auch normalerweise wenn man eine Straftat beobachtet hat muss man das ja auch anzeigen, andernfalls bekommt man wegen Mitwissenheit ebenfalls ne Anzeige.

    Ich glaube schon, dass es ein berechtigter Kündigungsgrund is, wenn man dem Chef wissentlich verschweigt, dass ein anderer Mitarbeiter Infos an die Konkurrenz weitergibt.

    Also ich würde es melden, aber nur wenn ich mir 100% sicher bin und es auch beweisen kann. Immerhin muss man ja vielleicht auch damit rechnen, dass der 'Maulwurf' einen selbst mit in die Sache zieht, wenn man es nicht meldet.

  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist die klassische Situation, in der man zwischen den Stühlen sitzt.

    Meldest du es nicht, gefährdest du damit womöglich deinen eigenen Arbeitsplatz; nämlich zum einen, wenn die Firma durch Werksspionage Pleite geht, zum anderen, wenn dir Mitwisserschaft vorgeworfen werden kann.

    Meldest du es, giltst du als Denunziant und hast plötzlich keine Freunde mehr und wirst womöglich gemobbt, bis du freiwillig gehst. Wenn sich der Verdacht als falsch erweist, bzw. sich nicht beweisen lässt, hast du ein Verleumdungsverfahren und eine Schadenersatzklage am Hals.

    Aus deiner Formulierung "wenn man Informationen darüber hat" schließe ich, dass du den Betreffenden nicht selbst auf frischer Tat ertappt oder gesehen hast, sondern dass es sich nur um Hören-Sagen handelt, du also die Info von einem Dritten hast.

    In diesem Fall würde ich die Finger davon lassen, den Verdacht auszuposaunen.

    Vielleicht ist es eine Falle, in die du tappen sollst?

    Ich würde mich an deiner Stelle allenfalls zu einem anonymen Hinweis an die Geschäftsleitung (nicht den Vorgesetzten!) hinreißen lassen, wenn ich 100% sicher sein kann, dass der Tipp nicht zu mir zurückverfolgt werden kann; und auch nur dann, wenn ich mir sicher bin, dass der Beschuldigte das auch getan hat!

    In meinen Augen ist es eine Gewissensentscheidung, die du nur selbst treffen kannst, da nur du die Glaubwürdigkeit der Info, die dir zugetragen wurde, beurteilen kannst.

    Ich möchte nicht mit dir tauschen, sorry ...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eine "Selbstanzeige" ist nicht erwünscht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da spreche mal besser mit dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft. Immerhin zieht man sich bei solchen Beschuldigen leicht nen Splitter in die Körpergegend ein an der man ihn ohne fremde Hilfe nicht wieder heraus bekommt. Nachdem die rechtliche Seite geklärt ist, könnte eine anonyme Info die Dinge ins rechte Lot bringen. Hoffe nur das die Anschuldigung nicht auf hören / sagen basiert. Da gibt meistens mehr Ärger als die Angelegenheit dann wert war.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    ich denke mal schon das es besser wäre es zu melden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sieh zu, daß niemand beweisen kann, daß du was darüber weißt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich finde, daß in Deutschland überhaupt viel mehr gemeldet und überwacht werden sollte.

    Zu unser aller Sicherheit.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine nette Falle stellen und danach den Ausgang des Prozesses abwarten!

    Oder mitmachen.......

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