Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Sin mahnungen per e-mail rechtskräftig?

Hallo!! habe vor kurzem ein inkasso schreiben erhalten in der sache geht es um eine bestellung von 2006 ich erkundigte mich drauf per e-mail beim service worum es genau ginge sie schriben zurück sie hätten mir im jahr 06 3 mahnungen per e-mail geschickt. 1 habe ich diese nie erhalten und 2 sind diese überhaupt rechtkräftig?

Update:

es geht um eine forderung von www.eis.de und ja ich habe dort mal was bestellt allerdings handelte es sich um ein paar ohringe und eine tasche jetzt wollen die von mir 112€

Update 2:

@matrix es geht hier nicht darum was du glaubst oder auch nicht wieso sollte ich falsche angaben machen?

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Eine Mahnung per Email, Fax oder mündlich ist grundsätzlich möglich. Die Beweislast fällt nur schwer. Wie will der Absender beweisen, dass der Empfänger die Botschaft wirklich empfangen hat ?

    Aber egal, wichtig ist, dass der Verbraucher in Verzug gesetzt wurde. Ist er im Verzug hat auch das Inkassounternehmen einen Anspruch auf ihre Gebühr.

    In der Regel belassen es Inkassobüros bei einem Mahnbescheid. Widerspricht man diesem verläuft die Forderung meist im Sand. Die Kosten für ein Verfahren rentieren sich dann nämlich nicht.

    Die Verjährung beginnt mit Beginn des folgenden Jahres und dauert 3 Jahre. Deine Schulden wären am 1.1.2010 verjährt.

    Grundsätzlich sollte man die Waren die man kauft auch bezahlen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Für Mahnungen gibt es keine gesetzliche Vorschrift, was die Form betrifft, von daher sind auch Mahnungen per eMail zulässig.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es sind bereits seit geraumer Zeit gar keine Mahnungen mehr erforderlich, um in Zahlungsverzug zu geraten - die Forderung ist also, sofern gerechtfertigt, in der Tat zu begleichen. Allerdings musst du sehen, ob schon mehr als 3 Jahre vergangen sind, denn dann ist die Forderung rechtskräftig verfallen.

  • nounou
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Im Grunde ist kein Verkäufer verpflichtet dir überhaupt eine Mahnung zu schicken, egal ob e-mail oder Post. Er kann nach (ich glaube 3 Monaten) einem Inkassobüro übergeben und dieses wird dann die entsprechenden Schritte einleiten.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Einiges ist schon etwas seltsam.

    Hast du denn die bestellten Dinge von damals bezahlt? Ich gehe mal davon aus--und das doch sicherlich per Überweisung.

    Wenn diese Firma dir 3 Mails geschickt hat, die du nie bekommen hast- dann erstaunt es doch schon fast, dass du diese nun erhalten hast.

    Ich würde diese Firma bitten mir die Unterlagen von meiner "angeblichen" Bestellung doch zu schicken. Die müssen sie ja haben. Dann siehst du das Datum der Bestellung. Gleichzeitig kannst du dann auch sehen, ob die 3-Jahresfrist der Forderung abgelaufen ist.

    Wenn es sich dann um genau deine Sachen handelt--gehe zur Bank, besorge dir den entsprechenden Kontoauszug, wenn du deine Auszüge von 2006 nicht mehr hast. (das wird kostenpflichtig sein).

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Erstens glaube ich nicht dass du ohrringe gekauft hast zweitens hast du damals auch bezahlt was du gekauft hast wenn ja dann ist die sache geregelt,weil solche firmen verkaufen lediglich vor kasse oder nachnahme.

    Nach drei jahren können sie sowieso nichts mehr verlangen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nicht REAGIEREN alles nur ABZOCKER !

    Hoffe ich konnte dir helfen !

    <gruß dein George

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mahnung sind eh nicht rechtskräftig egal ob per Brief oder Email, sondern nur ein Mahnbescheid, darauf musst du reagieren; und es ist sehr außergewöhnlich, dass man dir Mahnungen per Email senden.

    Lass mich raten, mal wieder bei einer Abofallen angemeldet? Worum geht es denn bei der Forderung.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du brauchst diese Mahnungen per e-mail oder Inkassobüros nicht ernst nehmen.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.