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Fisher fragte in Politik & VerwaltungMilitär · vor 1 Jahrzehnt

Kann man nachdem man ausgemuster würde sich trotzdem nachträglich mustern und verpflichten lassen ?

5 Antworten

Bewertung
  • waschi
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das Ergebnis der Musterung kann auf dem Verwaltungsrechtsweg angefochten werden, so dass eine Nachmusterung in Betracht kommt. So wurde ein Unterarmamputierter Geschäftszimmersoldat in einem Fallschirmjägerbataillon, weil er unbedingt zum Bund wollte.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das kannst Du normalerweise vergessen .

    Und vor Allem kannst Du den "Rat" von @"Gerechtigkeit" vollkommen vergessen !

    Bei der légion étrangère sind die Einstellungskriterien dermaßen hoch , die Anforderungen an mentale und physiche Fitness , das selbst Ex-BW-Soldaten mit Tauglichkeitsstufe 1 nur dann genommen werden , wenn sie bereits eine profunde militärische Ausbildung hinter sich haben .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst dich nachmustern lassen, wenn du aufgrund einer körperlichen Einschränkung ausgemustert worden bist, die Einschränkung aber mittlerweile nicht mehr oder nur unwesentlich besteht. Unter Umständen kannst du die Nachmusterung auch gerichtlich einklagen. Ob du dann als Soldat auf Zeit verpflichtet werden kannst, hängt ab von deiner Eignung, Leistung und Befähigung und dem momentanen Bedarf in deinem Jahrgang.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, weil du laut Musterung körperlich nicht dafür geeignet bist und/oder körperlichen Schaden davon tragen könntest

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, bei der Fremdenlegion!

    @Loki....

    Dies ist kein Rat, sondern nur eine Möglichkeit, wo er es noch versuchen kann, nicht mehr und nicht weniger!

    Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum in der heutigen Zeit jemand -wo auch immer- freiwillig zum Militär gehen will, um andere ihm vollkommen fremde Menschen auf Befehl zu ermorden!

    KRIEG HAT NOCH NIE PROBLEME GELÖST, SONDERN IMMER NUR NEUE GSCHAFFEN!!!!!

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