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Wenn man eine Pfändung bekommt muss man sich schnell das geld runterholen...Meine Freundin weiss nicht mehr...?

Also eine Pfändung kam rein aber kann sie trotzdem das ganze geld erst mal runterholen und es woanders raufpacken.ich meine mein Gericht war sie schon aber trotzdem möchte sie gewissheit haben wer weiss bescheid oder hat die erfahrungen schon mal durchlebt..Ich kann sie auch net andauernd unterstüzen auf jeden fall bekommt sie einen brief wegen freistellung oder so ?? HMM wer hat ein link oder erfarung danke sorry aber nur der es wir´klich weiss oder auskennt.,..Vielen dank,...

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ziemlich verworren der Text und da soll man anständig helfen....

    Wenn sie die Mitteilung einer Pfändung bekommt, ist es schon zu spät, das Konto ist gesperrt. Wenn Sie Sozialleistungen (ALG, Kindergeld, Rente...) bekommt, kann sie es innerhalb 7 Tagen nach Eingang abholen, 7 Tage dazu zählen auch Samstag, Sonntage und Feiertage, sind also dieses Wochenende schon drei Tage weg!

    Wenn es sich um Lohn handelt, muss sich zum Gericht und eine Freigabe beantragen, Personalausweis, den Pfändungsbeschluss, Kontoauszüge der letzten 5 Wochen mitbringen. Dann bekommt Sie eine Verfügung vom Gericht, dass Sie die Summe X (abhändig nach Personen im Haushalt) bar anheben kann.

    Was @hum095 geschrieben hat, auch wenn es sich hart anhört, ist geistiger Schwachsinn und total falsch, in allen Punkten, nachfragen kannst du auch hier:

    http://www.forum-schuldnerberatung.de/

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Antwort von Jens ist nichts hinzuzufügen ausser - klaren Kopf behalten - einen großen Zettel nehmen - aufschreiben - was wichtig ist und Punkt für Punkt abarbeiten ... (Ja wie beim Zwegat ..)

    - Geld Bank (Guthaben)

    - Geld Leben (nicht pfändbare Beträge)

    - Forderungen

    - Mahnbescheide

    - Einnahmen

    - Ausgaben

    etc ...

    Und in euer Situation - hin zur Verbraucherzentrale bzw Schuldnerberater - die schlimmsten übel kommen dadurch das man sich nicht beraten läßt.

    Wie so oft gesagt wird - wenn man einen Fernseher kauft - geht man in x Läden - guckt im Internet und liest Testberichte - aber wenn es um die eigene Existens geht - dann wird herzlich wenig getan .. also morgen um 8 ab zur Verbraucherzentrale - die ist kostenlos.

    Zum Schluss:

    Richtig - das Geld verstecken ist keine Lösung und kann sogar strafrechtliche Folgen haben ! Aber erstmal abheben und dann selber das geld an die Gläubiger verteilen ... (NACH dem Termin beim Schuldnerberater und versuchen Kompromisse zu finden !)

    Viel Glück !

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das wäre erstens Betrug und da sie es mit Vorsatz macht, auch strafbar. Des Weiteren ist es recht einfach nachzuprüfen wann, und wie viel Geld weg gegangen ist. Ist es mehr als der "übliche" Betrag, kommt sie in noch größere Schwierigkeiten.

    Wie wäre es mit Bezahlen?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Pfändung bei der Bank eingetroffen ist, geht vorerst gar nichts mehr - weder am Schalter noch am Geldautomaten.

    Also war Deine Freundin bei Gericht und hat einen Schutzantrag gestellt, der eigentlich sofort vom Rechtspfleger ausgehändigt aber in manchen Fällen auch zugesandt wird. Damit geht man zu der Bank wo das Konto gepfändet ist und bekommt den Betrag, den das Gericht per Gesetz freigegeben hat.

    Ein solcher Beschluss erübrigt sich bei allen staatlichen Transferleistungen, wie Sozialhilfe/Hartz IV, Alg1, Kindergeld, Wohngeld, wenn man innerhalb von 7 Werktagen ab Eingang auf dem Knoto das Geld vom Konto abhebt.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Eure Einstellung zeigt kriminelle Energie. Ein gesundes Rechtsempfinden wäre besser und sollte der Anlass sein die Schulden zu begleichen statt die Gläubiger betrügen zu wollen. Wenn Du dann noch dein deutsch verbesserst wärst Du fast perfekt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn sie eine Pfändung hat, die bei der Bank ist, wird die Bank das Geld auch abbuchen, wenn Geld drauf ist.

    Sollte das Geld aber unter dem Selbstbehalt sein, ca. 990,-- €, darf das wohl behalten. Wenn noch keiner abgebucht hat. Geld abholen, aber ich bezweifle ob das geht, wenn die Bank einen Pfändungsbeschluss vorliegen hat.

  • Mama
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Erst mal zur Pfändung,hat sie bei Gericht eine eidesstattliche Versicherung abgegeben?

    Man hat einen sogenannten Eigenbehalt,alles andere kann gepfändet werden,sogar schon vom Gehalt .

    Wenn sie beim Gericht falsche Angaben gemacht hat was Ihr Guthaben betrifft kann das böse ausgehen.

    Schau mal in den Link

    Gruß Mama

  • Bolle
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Geld,sollte man schnell holen,wenn es nicht schon weg ist und zu Hause behalten,denn Pfändungen,machen die bei jeder Bank.Eine Freistellung,bei Pfändung,gibt es nicht.Die Gläubiger,sind da knallhart.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Deine Freundin muß mit der Bank sprechen.

    Ich denke aber, das Konto ist in Höhe der Pfändung erstmal gesperrt.

    Sie kann gegen die Pfändung angehen, aber dann wird das Konto ganz gesperrt!

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