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bonbon
Lv 4
bonbon fragte in Politik & VerwaltungMilitär · vor 1 Jahrzehnt

Was passiert, wenn man nicht zur "Musterung" erscheint ?

Mein Sohn hätte heute seine Musterung,will aber ums verrecken nicht hingehen und schwänzt seinen Termin. Mir als Mutter sind ja die Hände gebunden, der Junge ist ja schließlich volljährig.

Mich würde aber trotzdem interessierren, damit ich schon mal darauf eingestellt bin - was jetzt passieren könnte bzw. würde.

Vorallem im Hinblick darauf, das mein Sohn die Bundeswehr eh verweigern will...

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    HI,

    Er bekommt in jedem Fall einen zweiten Bescheid und eiinen dritten.

    Dem sollte er Folge leisten.

    Alles mit MP, Feldjäger, Polizei usw. ist Quatsch nach dem ersten Versäumnis.

    Wenn er verweigern will, so hat er gerade zur Musterung die Möglichkeit dazu ( nur Vordruck ausfüllen) und hat somit eine "Fristverlängerung" bis zum Einzugsbescheid, der heute nach Verweigerung gar nicht mehr kommt, oder dem "Zivi-Bescheid"

    ciao

  • vor 1 Jahrzehnt

    Er wird sicher noch eine Einladung erhalten, wenn er dieser wieder nicht nachkommt wird ihn die Militärpolizei vorführen....das heißt die stehen eines Tages bei dir vor der Tür und holen ihn ab.

    Wenn er sowieso verweigern will dann verstehe ich nicht warum er nicht hin geht, denn dann kann er doch dort gleich alles klären...erspart viel Ärger.

  • RL
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    1. Die Ladung zur Musterung

    Üblicherweise lädt das KWEA zur Erstmusterung und zur "Eignungsuntersuchung- und feststellung" (EUF) an einem Tag. Nur zur Musterung wird geladen, wenn zuvor bereits ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt wurde (wovon grundsätzlich abzuraten ist; es sei denn, der Antragsteller will ganz schnell einen Ersatzdienst leisten).

    Zum ersten Musterungstermin lädt das Kreiswehrersatzamt (KWEA) mit einem normalen Brief. Erfolgt keine Reaktion, lädt es zum 2. Termin in der Regel mit einem eingeschriebenen Brief (Einschreiben). Bleibt der Wehrpflichtige weiterhin unentschuldigt der Musterung fern, kann ein Schreiben mit Postzustellungsurkunde (gelber Briefumschlag) folgen.

    Was heißt "will verweigern"?

    Hat er den Antrag noch nicht weg? Höchste Zeit.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es der 1. Termin ist, passiert nicht viel.

    Bis zum 3. Termin kann er schwänzen. Erscheint er beim 4. nicht wird er polizeilich abgeholt und beim Bund abgeliefert.

    Erfahrungswerte. Mein Sohn machte es so! Ging aber nun am 1.4.09 freiwillig zum Bund.

    Wenn Dein Sohn verweigern will, soll er halt ein Schreiben aufsetzen und dann muss er Zivildienst machen.

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  • bob
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Also als ich zur Musterung musste waren da auch welche die Musterungstermine "verpasst" hatten die wurden zur Musterung gebracht. Kamen mit so (damals noch) grün weißen Autos mit blauen Lampen auf dem Dach und dem Schriftzug "Polizei" auf der Fahrzeugseite.

    Beim der ersten Aufforderung passiert eigentlich noch nichts schlimmes dann bekommt er einen neuen Termin wenn das öfters passiert dann wird er durch Justiz oder Polizei zur Musterung gebracht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    hallo

    wenn er nicht zum Musterungstermin erscheint,dann werden die Feldjäger bei euch auftauchen,und in zur Musterung bringen!!!

    so war es zumindest bei mir...

    und wenn sie bei euch auftauchen dann kostet das auch noch Strafe,ca 150 DM sollte ich damals bezahlen.

    mfg marco

    ps:wie teetasse schon sagt:

    er kann einfach zur musterung gehen, und sagen das er verweigern will. (ICH HABE ETWAS GEGEN WAFFEN UND GEWAHLT usw. dann ist die sache bundeswehr für ihn erledigt (also dann zivildienst)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ganz einfach, er wird als fahnenflüchtig ausgeschrieben und bekommt irgendwann Besuch von den "Feldjägern", das sind Bundeswehrangehörige, die innerhalb der Bundeswehr als Polizei fungieren.

    Die nehmen ihn dann einfach mit. Darüberhinaus steht noch eine Strafe im Raum, die wenn Dein Sohn als "Totalverweigerer" weitermacht (also ohne Musterung und normales Verfahren, auch kein Zivildienst - Achtung: Auch potentielle Zivis müssen sich erstmal mustern lassen).

    Die Strafe wird von einem Gericht erlassen und liegt in der Regel in der Höhe der Wehrdienstzeit (Gefängnis ohne - natürlich ohne- Bewährung).

    Habe ich genug Stimmung gemacht? Ich würde vorschlagen, dass Du nochmal ein Wörtchen mit ihm redest und Deine mütterliche Autorität spielen lässt. (Er scheint ja noch bei Euch zu wohnen, also entzieh ihm das Taschengeld, nimm ihm den Computer weg, mach irgendwas).

    An seiner strafrechtlichen Verfolgung brauchst Du als Angehörige natürlich nicht mitzuwirken, Du selbst kommst also nicht mit dem Gesetz in Konflikt, aber er wird garantiert ganz schön viel Ärger bekommen, da bin ich sicher.

    Viel Glück!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dann kommen die Feldfäger! Und wird gezwungen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dann kommt die Polizei und er kommt ins Gefängnis.

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