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Aufstockung ALG 1 mit ALG II?
Hallo zusammen. Einleitendes für all diejenigen, die der Meinung sind, Kommentare hier einzubringen, die absolut fehl am Platze sind. Mit dem 01.07.2009 habe ich einen neuen Job und dies ist in meinem Berufsfeld schon fast ein Wunder. Mein letzter Job endete wegen Insolvenz des Arbeitgebers und nicht weil ich etwa zu faul war.
Es geht um folgendes. Derzeit beziehe ich ALG 1 in Höhe von 390 Euro monatlich. Dass ich davon meine derzeitige Miete nicht begleichen kann ist logisch. Diese beträgt 605 Euro. Jetzt war ich bei der ARGE, dort habe ich einen Stapel Formulare bekommen und einen Termin für den 19.05.. Nachdem mein Vermieter vorher schon Druck gemacht hatte, da ich ihm noch keine Miete zahlen konnte habe ich bei der ARGE angerufen und diese haben mir dann einen Termin für den 07. Mai 2009 gegeben.
Jetzt kam es super übel. Mein Vermieter hat das Mietverhältnis jetzt fristlos gekündigt und zwar wegen Zahlungsrückstandes von mehr als zwei Monatsmieten.
Was kann ich jetzt machen? Soll ich mir jetzt die Unterlagen packen und direkt zur ARGE gehen. Sind die nicht verpflichtet sofort zu helfen?
Noch etwas nebenbei. Habe keine Möglichkeit Gelder zu bekommen auch nicht von Verwandten.
Besten Dank für Eure Antworten.
@ Mo Jo! Ganz einfach erklärt. Der Bescheid von der Arbeitsagentur ist gerade einmal 14 Tage alt. Ich habe es sofort moniert, dass dies nicht ausreichen wird bzw. kann. Wurde von denen zum Wohnungssicherungsamt verwiesen und nachdem ich dort einen Termin hatte, sagte man mir, dass die ARGE zuständig sei. Also alle Anträge fristgerecht und so schnell als möglich eingereicht.
Schneller wäre es gegangen, wenn ich direkt richtige Auskünfte von diesen tollen Behörden erhalten hätte.
4 Antworten
- SternchenLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn Du nur 390,00 € ALG 1 bekommst, hättest Du schon längst müssen ergänzendes ALG II beantragen bzw. hätte man Dich müssen beim Arbeitsamt darüber informieren. Wovon hast Du dann in der Zeit gelebt?
@Heinz K: Danke für Deine Erklärung. Nun geht leider nicht aus Deiner Frage hervor, seit wann Du das ALG 1 beziehst. Allerdings wundert mich, dass Dein ALG 1 so gering ausfällt (es entspricht in etwa 62 % vom Nettoverdienst), daher hätte Dir schon während der Zeit, als Du noch gearbeitet hast, ergänzendes ALG II zugestanden.
Um es kurz zu machen, schlage ich Dir vor, morgens um 8.00 Uhr (für Unbestellte bzw. Notfälle) bei der ARGE vorzusprechen und Dich nicht abwimmeln zu lassen. Notfalls kannst Du auch bei ARGE darauf bestehen, sofort mündlich Widerspruch einzulegen. Ich wünsche Dir viel Glück!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Erstmal keine Panik, eine fristlose Kündigung heiÃt nicht, die fliegst sofort, dass kann etliche Monate dauern. Und ganz wichtig, wenn innerhalb von 2 Monaten die Miete vollständig bezahlt wurde, nach dem die Räumungsklage (und NICHT die fristlose Kündigung) eingereicht wurde, ist die Kündigung eh vom Tisch. Das gleiche gilt, wenn sich die Arge, das Sozialamt oder eine andere Behörde schriftlich verpflichtet, die Mietschulden zu übernehmen.
Am besten mit der fristlosen Kündigung heute zur Arge gehen und verlangen, die rückständige Miete zu übernehmen. Die müssen das.
Sollten sie wider Erwarten nicht machen, eine Klage beim Sozialgericht einreichen. Dazu einfach zum Sozialgericht gehen und eine Eilentscheidung verlangen, das geht innerhalb paar Tagen und ist kostenlos. Alternativ einen Rechtsanwalt beauftragen, dieser ist kostenlos, wenn du oder er Prozesskostenbeihilfe beantragt.
NACHTRAG:
Du kannst gerne auch hier nochmal nachfragen:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/ind...
Aber besser, gleich um 08:00 Uhr bei der Arge auf der Matte stehen.
- Quasimodos KlonLv 6vor 1 Jahrzehnt
Jens hat erstmal völlig Recht, was das rechtliche angeht. Die ARGE muà Dir EIGENTLICH auch bei drohender Obdachlosigkeit sofort helfen. Das einzige Problem ist, je nach Landkreis interessieren sie Recht und Ordnung mitunter einen ScheiÃ, Rechtsverletzungen sind dort keine Seltenheit. Wahrscheinlich regelt sich das alles von selbst dann in ein paar Wochen Wartezeit, im Extremfall muà man nach schriftlichem Antrag und Widerspruch dann halt Klage vor dem Sozialgericht erheben. Wegen dem Notfall - drohende Obdachlosigkeit - könntest Du als weiteres Rechtsmittel ggf. sogar eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht erwirken, daà sie die Umstände unverzüglich beheben müssen.
Wegen der fristlosen Kündigung mach Dir nicht zu groÃe Sorgen, die hatte ich in Berlin serienmäÃig bekommen, denn dort arbeiten die Ãmter auch besonders zuvorkommend.
Im Ãbrigen kannst Du Deine Unterlagen jederzeit unangemeldet einreichen. Terminvergabe ist nur Hinhaltetaktik. Ein Gesprächstermin ist völlig überflüssig, einfach vollständig alles einreichen, möglichst Eingangsbestätigung fordern (sind sie auch verpflichtet, doch auch da brechen sie gern das Gesetz und verweigern hartnäckig), sollte noch was fehlen, fordern sie das schriftlich an. Persönliches Erscheinen ist nur erforderlich, wenn Du eine schriftliche Einladung mit Belehrung über Sanktionen erhältst.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Zunächst muss Dein Vermieter einen Titel haben um Dich aus der Wohnung zu werfen. Den bekommt er erst frühestens in 3 Monaten. Vorher erhältst Du sicher das Geld vom Amt. Wenn er nicht zusätzlich normal gekündigt hast ist bei Bezahlung der Schuld die fristlose Kündigung vom Tisch - darf sich aber nicht wiederholen -Kläre deshalb alles schnellsten mit der ARGE