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A,
Lv 4
A, fragte in Wirtschaft & FinanzenSteuernDeutschland · vor 1 Jahrzehnt

Wann reicht man seine Umsatzsteuervoranmeldung ein?

Ich reiche sie quartalsweise ein. Wann ist das Quartal beendet? Nach dem März oder April?

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ein Quartal hat 3 Monate, also das erste Quartal umfasst Januar, Februar und März.

    Der Abgabefrist für die Umsatzsteuervoranmeldung des 1. Quartals ist der 10.4., wenn Du eine Dauerfristverlängerung hast, dann der 10.5.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Quartal heißt Viertel von 12 macht drei also März.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Quartal endet mit dem 31.03., bzw. 30.06., 30.09., 31.12..

    Die Frist zur Abgabe der USt-VA endet grundsätzlich am 10. des Folgemonats. Also 10.04., 10.07., 10.10., 10.01..

    Du kannst jedoch einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen. Damit verlängert sich die Frist zur Abgabe um einen Monat. (10.05., 10.08., 10.11., 10.02.). Dieser Antrag verlängert sich bei vierteljährlicher Abgabe automatisch. Bei monatlicher Abgabe muss der Antrag jedes Jahr erneuert werden. Zusätzlich ist in dem Fall eine Sondervorauszahlung zu entrichten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Quartal:

    1.1. - 31.03

    Spätester Termin, falls keine Dauerfristverlängerung 10. April

    So wird es mit allen restlichen Quartalen auch gehandhabt, Abgabe immer bis spätestens 10. des Monats, der auf das Quartal folgt.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    die Umsatzsteuervoranmeldung wird in aller Regel immer Quartalsweise eingereicht.

    Es kommt darauf an, wozu Dich Dein Finanzamt verdonnert hat. Es gibt auch, und das glaube ich, ist vom Umsatz abhängig, die monatliche Veranlagung.

    Also Du mußt bei Deinem Finanzamt schriftlich nachfragen!

    Gruß

    Stephan

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