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Private Unterkunft bei Wehrpflichtigen?

Mein Neffe (20) ist zur Zeit arbeitslos und wurde vom KWEA zwecks Wehrpflicht gemustert.

Er ist T2 wehrtauglich, so nennt man das wohl.

Er bewohnt ein privates Zimmer, von dem die Miete bisher übernommen wurde.

Hinzuzufügen ist, dass er noch dem Jugendamt untersteht und einen Betreuer zur Seite hat.

Wie verhält es sich, wenn er dann zum Wehrdienst einberufen wird?

Soweit mir bekannt ist, ist er bis zum 25. Lj. kasernenpflichtig.

Kann er trotzdem die private Unterkunft behalten und die Kosten werden dafür vom Arbeitsamt oder "Sozialamt" übernommen?

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass eine Behörde Mietkosten übernimmt, wenn von der Bundeswehr ja die Unterkunft gestellt wird.

Für ernsthafte Antworten wäre ich dankbar.

Update:

Das könnte bedeuten, dass er trotz dem Bescheid, dass er wehrtauglich ist, nicht zum Bund muß?

Warum Jugendamt und Betreuer vorhanden sind, würde in der Erklärung zu weit führen.

Aber beide Behörden, Arge und Jugendamt haben ihm gesagt, dass er sich nicht weiter bewerben muß, da er ja zum Bund geht.

Und bei unter 25 jährigen legt das Amt stärkere Maßstäbe an.

Sie wollen sogar nachhaken, wann denn der eventuelle Termin sein könnte.

Update 2:

@andreas f

Nur mit dem Unterschied, dass wir keine DDR sind!

Das war auch keine Antwort auf meine Frage.

Update 3:

@ bob

Zur Zeit bewohnt mein Neffe allein ein Zimmer mit Dusche.

Da aber das Haus, in dem er wohnt, verkauft wurde, hat er auch die Kündigung für das Zimmer erhalten.

Wie verhält es sich dann bezüglich des Zimmers, wenn er sich jetzt etwas neues suchen muß?

Nett, wenn Sie auch dafür noch eine Antwort hätten.

Danke

Update 4:

@bob

Ich bedanke michfür die ausführliche Aufklärung.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Man muß länger als 184 Tage eine eigenfinanzierte Wohnung bewohnen...sprich nicht mehr bei den Eltern wohnen...d.h. wenn man schon länger als 184 Tage nicht mehr Zuhause wohnt,hat man ein Anrecht darauf,liegt eine Einberufung zum Grundwehrdienst vor und hat man eine eigene Wohnung, kann man bei der Unterhaltssicherungsbehörde (bei Kreisen und Städten) einen Antrag auf Mietzuschuss stellen.

  • bob
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Also ich versuche mal Deine Frage so gut wie möglich zu beantworten.

    Der Tauglichkeitsstatus bedeutet nur das er mit kleinen Ausnahmen Diensttauglich ist. Das hat erst einmal nichts damit zu tun ob er einberufen wird oder nicht. Es gibt zwar Tauglichkeitsstufen die eine Einberufung verhindern aber keine die automatisch bedeuten das man einberufen wird.

    Wenn er einberufen wird dann untersteht er als Grundwehrdienstleistender (GWDL) dem wohnen in der militärischen Gemeinschaft. Er kann zwar nach der allgemeinen Grundausbildung den so genannten Heimschläfer beantragen aber das macht nur Sinn und wird auch nur genehmigt wenn der Standort auch in unmittelbarer Nähe zum Wohnort ist. Dafür bekommt er aber nichts zusätzlich (weder Fahrt noch Unterhaltskosten)

    Hat er die Wohnung schon länger als ein halbes Jahr vor der Einberufung, es muss seine eigene Wohnung sein und er muss alleiniger Mieter sein (Untermieter bei Verwandtschaft zählt nicht), dann kann er die Wohnung als "eigenen Wohnstand" beantragen. Dabei muss die Wohnung jedoch ein paar Dinge erfüllen - sie muss einen angemessene Größe haben und darf keine "außergewöhnliche" Wohnung sein (Penthouse, Luxussuite...). Erfüllt die Wohnung die Kriterien steht ihm Wohngeld zu. Hat er die Wohnung mit jemand gemeinsam wird auch dem sein Einkommen geprüft. Das Wohngeld muss er bei dem für ihn zuständigen Amt beantragen.

    Ich hoffe ich konnte Deine Fragen so halbwegs beantworten.

    zu Deiner Nachfrage:

    Das mit der Kündigung macht es etwas schwieriger. Die Frist mit dem halben Jahr ist eine feste Frist und wenn er sich jetzt eine neue Wohnung mietet und dann kommt die Einberufung hat er in "den Eimer gegriffen". Es besteht jedoch die Möglichkeit über das Kreiswehrersatzamt KWEA Informationen ein zu holen. Dort den Leuten den Sachverhalt vortragen und um Klärung bitten ob die Einberufung für die nächste Zeit geplant ist. Andere Möglichkeit ist das er um seine Einberufung bittet (auch beim KWEA) und zwar so das er dann einberufen wird wenn er aus der Wohnung raus muss. Einberufungen sind immer zu Quartalsbeginn. Wenn er dann die Möglichkeit hat irgendwo seine Möbel (sind bestimmt nicht viele) unter zustellen kann er die Wehrdienstzeit nutzen um sich zum Dienstzeitende einen neue Wohnung zu suchen.

    Sonst kann ich weiter nicht viel raten. Es ist aber interessant das man sich mal vorher Gedanken macht statt dann zu heulen wenn er vor den Tatsachen steht.

    Quelle(n): War die letzten 4 Dienstjahre in einem Ausbildungsverband da stellten sich die Fragen im 3 Monatsrhythmus
  • vor 1 Jahrzehnt

    Richtig, der junge Mann ist als Wehrpflichtiger bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kasernenpflichtig. Aber eine eigene Wohnung oder Zimmer, heißt eigenen Wohnsitz deswegen aufzugeben, ist nicht der Fall. Den Mietbetrag, wenn das Zimmer bereits länger durch ihn gemietet ist, und evtl. Versicherungen übernimmt für die Zeit des Wehrdienstes auf Antrag die Unterhaltssicherungsbehörde (USG-Behörde). Ob er überhaupt zum Wehrdienst gezogen wird, erscheint allerdings auf Grund der Bemerkung "Jugendamt" und "Betreuer" fraglich. Die Musterung hat damit nichts zu tun. Wichtig: Wenn Einberufung, Kontakt mit der USG aufnehmen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, die Behörden in dem Sinne zahlen nicht weiter. Diese Kosten werden von der Bundeswehr (Unterhaltssicherungsbehörde) übernommen. Wie die genaue Regelung heutzutage ist, weiß ich nicht. Aber vor einigen Jahren mußte man die Wohnung schon eine gewisse Zeit bewohnt haben, damit der Bund die Kosten übernimmt.

    Damit sollte ausgeschlossen werden, dass sich ein z.B. zum 01.04. einberufener noch schnell eine eigene Wohnung anmietet.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Also wenn er nur den Grunddienst von 9 Monaten macht, zahlt er für die Stube und fürs Essen in der Kaserne nichts.

    Sollte er sich weiterverpflichten, muss er für die Unterkunft und das Essen Geld bezahlen.

    Man kann sich dann aus dem Wohnen in der Gemeinschaft aber abmelden, dafür muss er einen Antrag ausfüllen und mit einer begründung.

    Aber wie gesagt, für den Grunddienst von 9 Monaten zahlt er für die Unterkunft nichts.

  • vor 1 Jahrzehnt

    kasserne! Was Soll der Steuerzahler denn noch alles bezahlen. Armes Deutschland! In der DDR wurde man einberufen und fertig, d hat keiner nach irgendetwas gefragt.Das ist doch keine Armee mehr. Denen gehts doch allen viel zu gut. entweder richtig oder gleich abschaffen.

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