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HILFE!!! Wie kann man da reagieren?

Hallo,

meine Freundin ist alleinerziehend und hat zwei Kinder im Alter von 10 und 14 Jahren. Sie arbeitet in 2 Minijobs a 308 und 80 Euro, die beide von einer Minijobzentrale vermittelt wurden.

Da sie aber in diesem Jahr von der einen Arbeitsstelle noch 2 Sonderzahlungen bekommen hat, soll sie im nächsten Monat kein Gehalt bekommen, da sie inclusive dieser Sonderzahlungen verrechnet mit den 12 Monaten des Jahres insgesamt über 400 Euro liegt und somit ja Sozialversicherungspflichtig wird.

Dieses wurde ihr aber erst jetzt mitgeteilt und somit soll ihr im nächsten Monat das KOMPLETTE Gehalt nicht ausgezahlt werden.

Was soll sie jetzt machen, wie ist die rechtliche Situation? Dürfen die tatsächlich das Gehalt nicht auszahlen?

Ansonsten bekommen sie nur Kindergeld und für ihre Söhne Wohngeld und Unterhalt. Das würde aber nie im Leben reichen, um sie und die Kinder über den Monat zu bringen. Schließlich zahlt sie alles selber, wie: Miete, Nebenkosten etc.

Weiß jemand Rat oder ist selber schon mal in dieser Situation gewesen.

Es gibt doch einen Selbstbehalt, an dem auf keinen Fall gerüttelt werden darf oder? Es kann doch nicht sein, dass sie tatsächlich kein Gehalt bekommt! Wie soll sie denn sonst ihre Kinder ernähren und die Miete zahlen?

Ich wäre für jeden Tipp dankbar!!

LG

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Zwei Beispiele, dei Deiner Freundin vielleicht weiterhelfen:

    Eine Mitarbeiterin erhält ab 1. 9. statt 400 € monatlich 500 €. Gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der 400-€-Grenze hat aber keine Auswirkungen auf die Entgeltgrenze. Als gelegentlich ist dabei nach den Geringfügigkeitsrichtlinien der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger vom 24. 8. 2006 ein Zeitraum von bis zu 2 Monaten anzusehen. Die Überschreitung darf dabei von beliebiger Höhe sein.

    Beispiel: Eine Teilzeitkraft, die genau 400 € im Monat verdient, wird von Ihrem Unternehmen für September und Oktober zu Überstunden herangezogen, da ein Kollege unvorhergesehen ausfällt. Die Teilzeitkraft verdient durch die Überstunden in beiden Monaten je 800 €, bleibt aber sozialversicherungsfrei! Jubiläumszuwendungen zählen nicht zum regelmäßigen Arbeitsentgelt, da der Mitarbeiter diese Zahlungen nicht jährlich wiederkehrend erhält. Steht also ein Jubiläum eines Mini-Jobbers an, können Sie ihm unbesorgt die entsprechende Zuwendung zukommen lassen. Sie müssen allerdings auch aus diesen Zahlungen Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zahlen.

    Quelle(n): IN
  • vor 1 Jahrzehnt

    Generell ist für die geleistete Zeit ein Lohn zu zahlen, das steht ja auch in ihrem vertrag. ich würde anstelle deiner freundin mit der Minijob zentrale sprechen und denen sagen, das sie das anders verbuchen sollen.

    Wenn ich das richtig verstanden habe will ihr ja die Jobzentrale das geld nicht zahlen, weil sie über 400 Euro liegt und somit als Sozialvers. pflichtige angemeldet werden müsste. Die scheuen sich da nur vor den Kosten. Ich würde denen klipp und klar sagen, dass sie das entweder irgendwie regeln oder sie den anwalt einschaltet. sie hat die arbeit von der Jobzentrale zugeteilt bekommen und auch verrichtet und da kann sie auch ihren vertraglich vereinbarten lohn dafür bekomen!.

    P.s. versuchen sollte sie das gespräch aber erst in einem ruhigen Ton um die Sachlage zu klären, wenn die sich quer stellen würde ich denen mti dem Anwalt drohen.

  • Jona
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Kinder Wohngeld erhalten muss sie ja nicht mehr die komplette Miete bezahlen.

    Aber warum fragt sie denn nicht mal dort nach ?

    MfG

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