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was soll er nun tun??frage zur kontopfändung?

hallo,

also ich hätte da mal eine frage zur konto pfändung.ich habe zwar schon gegoogelt aber leider nichts gefunden was ihm jetzt weiterhelfen könnte.ein freund von mir hat heute einen brief von seiner bank bekommen in dem unter anderem folgendes steht:

zu lasten ohrere mit uns geführten geschäftsverbindung wurde uns ein/eine pfändungs-und einziehungsverfügung zugestellt, zu dessen/derer beachtung wir als drittschuldner geetzlich verpflichtet sind.

uns ist demnach untersagt,verfügungen über die gepfändeten guthaben(z.b konten,depots etc.)zuzulassen.demzufolge dürfen lastschriften, wechsel und schecks nicht mehr einlösen.daueraufträge und überweisungen nicht mehr ausführen und müssen die eurocheque-karte die s-card und ggf. kreditkarte sperren.

leider wir wissenw ir beide nicht ganz genau was damit gemeint ist.bei dem geforderten betrag handelt es sich um 1.560 euro. er verdient aber im monat 900-1000 euro.

was genau heißt das jetzt?das sie ihm das ganze geld sperren?und alles sperren??

aber er muß ja auch miete und so bezahlen.und er kann den gesamten betrag nicht auf einmal bezahlen.

wie sollte er jetzt am besten weiter vorgehen?

hattet ihr schon einmal das gleiche problem?

worauf muß er jetzt achten und was kommt auf ihn zu?

danke euch schon mal für eure hilfe..:)

lieben gruß

kitty

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Folgende Site sieht interessant aus:

    http://www.meine-schulden.de/ratgeber/kontopfaendu...

    Ich bin kein Rechtsexperte, aber es dürfte wohl etwa folgendes passiert sein: Dein Freund dürfte Schulden gemacht haben. Grundsätzlich ist die Rückzahlung von Schulden eine Bringschuld des Schuldners. Dein Freund hat vermutlich nicht bezahlt. Der Gläubiger dürfte dann gemahnt haben und Dein Freund hat vermutlich nicht auf die Mahnung reagiert. Hier wäre es Zeit gewesen, Ratenzahlung o.ä. zu vereinbaren. Dann ist der Gläubiger vermutlich zum Gericht gegangen und hat Deinem Freund einen Mahnbescheid geschickt. Dagegen hat er vermutlich nicht Widerspruch eingelegt. Damit konnte der Gläubiger zum Gerichtsvollzieher gehen, der dann die Konten gepfändet hat. Dein Freund hat damit keinen Zugriff mehr auf die gepfändeten Konten. Aufgrund des niedrigen Einkommens Deines Freundes dürfte eine Lohnpfändung nicht zielführend gewesen sein, daher versucht der Gläubiger zu nehmen, was da ist, also Kontenguthaben.

    Da die Schuld relativ klein ist wäre das Einfachste, wenn er die Schulden ganz einfach bezahlt.

    Jede Einzahlung auf diese Konten dürfte nun "versickern", d.h. auch Lohn etc. sind für Deinen Freund nicht mehr zugreifbar. Dadurch, dass keine Abbuchung mehr möglich ist und Daueraufträge platzen, wird Miete, Telefonrechnung, Strom etc. auch nicht mehr bedient. Damit werden all diese Gläubiger ebenfalls anfangen, Mahnungen zu schicken. Unterm Strich kann man sagen, dass Dein Freund nicht mehr geschäftsfähig ist und der Ärger erst begonnen hat.

    Er sollte sofort(!) zur Schuldnerberatung seiner Bank gehen und mit denen sprechen. Die können ihm vernünftigen Rat geben und reden ggf. auch mit dem Gläubiger. Ebenfalls sollte er die Konsultation eines Anwalts erwägen, aber dürfte nicht in der Lage sein, die Anwaltskosten zu bezahlen.

    Das typische Vorgehen, was man tun kann, und wie man mit dem Gericht und Gläubiger umgeht, ist auf der oben von mir zitierten Site ebenfalls dargestellt.

    Um nun nicht auch noch mit Mieter, Telefongesellschaft etc. Ärger zu kriegen und halbwegs zahlungsfähig zu bleiben, kann er sich seinen Lohn auf ein anderes Konto überweisen lassen, das nicht(!!) ihm gehört, und von dort kann er dann seine Miete etc. bezahlen. Wie legal das ist, kann ich nicht sagen, aber es dürfte auch nicht schlimmer sein als seine Schulden nicht bezahlt zu haben.

    Dass er den gesamten Betrag nicht auf einmal bezahlen kann mag bedauerlich sein, ist aber nicht das Problem des Gläubigers sondern das Deines Freundes. Dein Freund hätte es erst gar nicht soweit kommen lassen sollen. Er kann nun noch versuchen, Ratenzahlung zu vereinbaren und sollte sich daran halten. Für die Zukunft sollte er auch auf Rechnungen, Mahungen und insb. Mahnbescheide reagieren.

    Ein Tipp an Dich: Zahle nicht seine Schulden! Du wirst Dein Geld nicht mehr wieder sehen. Die Typen, die Dich anpumpen, um Schulden bei Dritten zu bezahlen, sehen Dich nur als bequemeren Gläubiger an. Du würdest wahrscheinlich sein Konto nicht pfänden.

  • Schatz
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine Kontopfändung komm zustande, wenn Du Deine Schulden nicht bezahlst. Irgendwann hat der Gläubiger die Nase voll und die Kontopfändung ist dann das Mittel, das Wirkung zeigt. Für den Kontoinhaber ist das mit vielen Problemen verbunden. Es werden z. B. keine Überweisungen mehr vorgenommen. Das bedeutet, dass Dir das eingegangene Geld (z. B. ALG II) bis zum 7. Werktag eines Monats ausgezahlt wird und Du die Überweisungen für Miete, Strom usw. bar vornehmen musst. Da kostet aber jede Überweisung Gebühren und die liegen schon bei ein paar Euros.

    Du musst Dich sofort mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen und ihm ein Angebot zur Ratenzahlung unterbreiten und das dann auch einhalten. Nur er kann das Konto wieder freigeben. Aber er wird darauf bestehen, an sein Geld zu kommen, worauf er auch ein Recht hat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe beruflich mit Kontopfändungen zu tun. Durch diese Pfändung sind alle Konten bei der betreffenden Bank gesperrt. Die Bank hat für die Ausstellung der Drittschuldnererklärung gegenüber dem Gläubiger zwei Wochen Zeit, d.h. solange kommt Dein Freund an kein Geld heran. Er muss sich jetzt sofort mit dem Gläubiger (das ist der, der die Pfändung ausgelöst hat) in Verbindung setzen und Vollstreckungaufschub beantragen. Dazu sollte er Unterlagen zur Darstellung seiner finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse mitnehmen. Es kann eine Ratenvereinbarung getroffen und die Pfändung solange ausgesetzt werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ganz schnell zur Bank , und er muss versuchen mit dem Gläubigeer eine Ratenzahlung zur vereinbaren . Nur der Gläubiger kann die Pfändung aufheben.

    Danach wird das Konto wieder freigegeben.

    2e Möglichkeit jemand in deiner familie bitten für dich ein Guthabenkonto zu eröffnen.

    mfg

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Zum ersten würde ich , zur Bank gehen Sie sind verpflichtet dir

    innerhalb von 7 Werktagen dir das Geld auszuzahlen.Dann würde ich

    bei den dafür zuständigen Inkasso Büro anrufen , und mit den ein

    Ratenzahlungsvereinbarung abmachen.Solten die sich auf nichts

    einlassen,kannst du noch eines machen wenn du oder deine Eltern

    Harz4 bekommt frag sie ob du von denen ein Zinslosen Darlen

    bkommen kannst wenn ja sollen sie von Harz 4 im Monat 150€

    einbehalten und du zahlst es im Monat mit 50€ zurück das geht aber

    nur wenn Laufende Leistung bekommt .Ich will es dir noch einmal

    erklären,also das Arbeitsamt übernimmt den Ganzen Betrag auf

    einmal und ihr zahlt es in Raten zurück das Inkasso Büro wird das

    Konto nicht ehr frei geben bis die Ganze Summe nicht bezahlt ist.

    Ich wünsch euch hierbei viel Glück.

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