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Irrtümlich nicht gestempelte Briefmarke wiederverwendet- muss dieser geldwerte Vorteil versteuert werden?
11 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nein. Du kannst dir mit einem Brieffreund sogar den Spaß machen, die 55ct in viele Einzelmarken aufzuteilen und die über die gesamte Briefvorderseite verteilen. Oben Rechts kommt ein kleiner Wert hin und der Größte ganz nach links. Mit Glück werden nur ein oder zwei Marken vom Stempelautomaten erwischt und der Brief flutscht wegen Personalmangel durch die Nachstempelung.
Liebe Post- das kommt davon, wenn man zu viel Personal spart.
Quelle(n): Eigene Erfahrung, als mein damaliger Verlobter und ich in Briefkontakt standen. - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nicht nur das! Betrug ist strafbar!
- radulfusLv 5vor 1 Jahrzehnt
da Du eine irrtümlich nicht gestempelte Marke nicht ein zweites Mal benutzen darfst, erübrigt sich der Rest
- ManfredLv 4vor 1 Jahrzehnt
Wenn wir an unserer Hauptpost unserem Briefmarkenautomaten
einen Besuch abstatten freuen wir uns immer sehr.
Wenn die Leute eine 45 oder 55 Cent Briefmarke ziehen wollen und sich nicht durchlesen das der Automat kein Restgeld auszahlt, passiert es sehr oft, das die Kunden 1 Euro reinwerfen und der überzahlte Betrag in Biefmarken ausgezahlt wird.
Mal sind es 5 oder 10 oder 15 Cent.Diese Briefmarken werfen die meisten Leute weg neben den Automaten oder einfach auf den FuÃboden. Wir heben sie auf und sammeln sie bis wir 45 oder 55 Cent
zusammen haben und frankieren damit dann unsere eigenen Briefe.
Das was andere Leute wegwerfen versteuern wir natürlich nicht !
Liebe GrüÃe
Manfred B
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- vor 1 Jahrzehnt
Die Frage war ein Scherz. Oder? Bist du Unternehmer? Selbst dann muà man nicht alle Kleinigkeiten an die groÃe Glocke hängen. Man kanns auch übertreiben.
- Brian W. AshedLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du musst sogar alle Arbeiten dem Finanzamt anzeigen, die du selbst an Haus, Auto und Garten vornimmst.
Ersparter Aufwand eben. Ist praktisch auch Einkommen.
Sonst ist das Schwarzarbeit. Ganz zu schweigen von den Sozialabgaben!
- vor 1 Jahrzehnt
kommt drauf an: ist der Markenwert unter einem Euro, rundet sich dies in der Steuererklärung auf 0 ab - also keine Steuern...
Beim Markenwert über einem Euro ist wohl Steuer fällig -:)
... aber nicht vergessen Papier, Kuliverbrauch und Weg zum Briefgkasten als Werbungskosten gegen zu rechnen !!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein, denn das Porto für Briefe und Päckchen unterliegt den Hoheitsaufgaben und ist somit Umsatzsteuerfrei.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
JA!
Aber die Kosten fürs Lösungsmittel und den Kleber kannst dagegenrechnen!