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Wie oft kann ich einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen?

Hallo Zusammen,

Ich würde gern wissen, wie oft ich einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen kann.

In meinem letzten Bescheid stand nämlich folgendes:

"Sie erhalten letztmalig Gelegenheit Ihre Unterlagen innerhalb eines Monats (Eingang hier) entsprechend zu ergänzen."

meines Wissens nach kann ich jedoch so oft wie ich will diesen Antrag stellen. Und ich bin mir sehr sicher!

Was ist nun richtig?

Update:

Mir geht es doch nur darum, ob es wirklich nur noch einmal geht, so wie es im Bescheid geschrieben steht

Update 2:

Und ich halte mich an jede Frist^^

Der Brief muss erst am 05.12 bei denen eingehen...

Wenn ich noch mal abgelehnt werde, können die DANN sagen, dass genug chancen hatte und nun keinen Antrag als KDV mehr stellen kann?

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn die Frist für die Ergänzung der Widerpsruchsfrist abgelaufen ist, kannst du gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch einlegen und die Unterlagen nachreichen. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, kannst du vor dem Verwaltungsgericht klagen. Und selbst dann ist noch nicht aller Tage abend: Ein Kriegsdienstverweigerungsantrag kann JEDERZEIT wieder gestellt werden.

    Nachtrag: Die einmonatige Frist, wie auch die Formulierung "letztmalig", bezieht sich nur auf den aktuellen Antrag.

    Nachtrag: Weitere Quelle, Link unten, siehe S. 3 oben links.

    Nachtrag: Weitere Quelle s.u. (es handelt sich dabei um das Standardlehrbuch zu den Grundrechten im Jurastudium und darüber hinaus, beide Verfasser sind führende deutsche Staatsrechtler), dort wird erläutert, dass "Das den Ersatzdienst regelnde Gesetz [...] die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen" darf. Freiheit der Gewissensentscheidung bedeutet aber auch den Zeitpunkt. Wenn das Verwaltungsverfahren jetzt zu dem Ergebnis kommt, dass bei dir keine Gewissensentscheidung vorliegt, weil du die Unterlagen nicht eingereicht und somit diese nicht erläutert hast, kannst du trotzdem zu einem späteren Zeitpunkt deine Gewissensentscheidung erläutern - schließlich kann diese jederzeit getroffen werden.

    Zu recht enthält daher das Kriegsdienstverweigerungsgesetz keine entsprechende Regelung.

    @StefanH: Das stimmt nicht. Selbst wenn das Verfahren einmal zu der Entscheidung kommt, dass keine Gewissensentscheidung vorliegt, so kann doch zu einem späteren Zeitpunkt eine vorliegen (vgl. auch meine Quellen).

    @Sascha L: Das ist genau die falsche Vorgehensweise, wenn man möglichst um den Dienst herumkommen will. Es empfiehlt sich, erst zu verweigern, wenn man schon die Einberufung zum Bund hat, siehe auch www.wehrpflicht-nein-danke.de

    Quelle(n): eigene Erfahrung aus Moderatorentätigkeit bei www.zivi-treffpunkt.de, zentralstelle-kdv.de Nachtragsquelle: http://www.deutsches-wehrrecht.de/Aufsaetze/UBWV_2... zweite Nachtragsquelle: Prof. Dr. Bodo Pieroth(westf. Wilhelms-Universität Münster)/Prof. Dr. Bernhard Schlink (Humboldt-Universität Berlin): "Grundrechte Staatsrecht II", 24. Aufl. 2008, Verlag C.F. Müller, ISBN: 978-3-8114-9306-3, Randnummern 525ff, 534f, 540 ff Zur Erläuterung: Grundgesetz Art. 4, Link: http://bundesrecht.juris.de/gg/art_4.html Kriegsdienstverweigerungsgesetz § 2, Link: http://bundesrecht.juris.de/kdvg_2003/__2.html
  • Lucky
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein mal, am besten gleich bei der Musterung, dann klappt das eher als hinterher!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst jeden Tag einen Antrag einreichen. Nur wird die Antwort sein, dass man in der Sache schon entschieden hat. Weitere Anträge werden also keine neue Entscheidung mit sich führen!

    In diesem Sinne....

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Solange du innerhalb der vorgegebenen Fristen bleibst, kannst du den Antrag immerwieder stellen. Ist sie aber abgelaufen (bei dir 1 Monat), dann hast du Pech gehabt und musst hin.

    Ich zB. hatte zuerst verweigert, sollte hin, habe dann aber eine Weiterbildung bekommen und 6 Monate Aufschub bekommen; und nach den 6 Monaten habe ich den Antrag wieder zurückgezogen und wurde zu guter letzt überhaupt nicht mehr eingezogen xD ...muahah

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dann lass Dich mal krankschreiben, das verlängert die Frist und nerve diese Leute. Ich war auch nicht bei der Bundeswehr. Ärzte sind da gut.

    Am besten Universitätskliniken. Die finden, was sie dazu brauchen.

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