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Mahnung per Email - danach sofort Inkasso?

Hallo,

ein Freund hat sich bei einem kostenpflichtigen Datingservice angemeldet, seinen Mitgliedsbeitrag bezahlt und wollte jetzt kündigen. Leider hat er die in den AGB´s angegebene Frist nicht eingehalten (statt 3 Monate hat er 1 Monat vor Ablauf gekündigt).

Es steht außer Frage, dass er jetzt für ein weiteres Quartal zahlen muss. Allerdings hat er jetzt für den fälligen Betrag per EMAIL eine Mahnung bekommen. In dieser Mahnung werden der Betrag plus 14 Euro Bearbeitungsgebühr angemahnt.

Zusätzlich steht dort, dass diese Mahnung das einzige Schreiben ist, welches erfolgen wird, bevor ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird, welche dann die weiteren Mahnung (natürlich mit erheblichen Kosten verbunden) übernehmen soll. Genauso steht das in der Email.

Jetzt zu meiner Frage:

Ist eine Mahnung per Email überhaupt rechtens? Wie kann der Internetdienstleister davon ausgehen, dass derjenige diese Mail auch rechtzeitig ließt? Ist es erlaubt, ohne vorherige Mahnung per Post ein Inkassounternehmen einzuschalten?

Nur um das klarzustellen: Es geht nicht darum, dass er den Beitrag nicht zahlen will, sondern lediglich darum, ob die hohen Bearbeitungskosten rechtens sind und ob eine Mahnung per Email rechtens ist!!

An alle vielen Dank!!

Update:

Um noch ein Detail hinzuzufügen:

Die Firma weiß natürlich nicht, dass er die Mahnung schon gelesen hat. Er hat sich daraufhin noch nicht wieder bei denen gemeldet!!

In den AGB´s steht nichts über Mahnungen per Email.

Wo steht denn, das Mahnungen per Email rechtsgültig sind. Ich kann mir das einfach nicht vorstellen, da doch niemand beweisen kann, dass ich meine Mails regelmäßig lese. Was ist z. B. wenn mein PC kaputt ist und ich kann sie gar nicht lesen. Dann bin ich doch nicht verpflichtet, woanders das zu tun?!

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Um einen Schuldner in Verzug zu setzen ist keine Mahnung erforderlich. Das geschieht automatisch. Die "Mahnung" oder "Zahlungserinnerung" ist freiwillig. Wenn die Forderung berechtigt ist (und anhand der Schilderung gehe ich mal davon aus das sie das ist) beginnt der Verzug automatisch nach 30 Tagen. Bei Verbrauchern kann ein zusätzlicher Hinweis erforderlich sein.

    Ein Inkassounternehmen macht nichts weiter als mehr oder weniger freundlich auf dem außer gerichtlichen Wege zu versuchen die Zahlungsmoral zu erhöhen. :-) Auch deren Briefe kann man bei unberechtigten Forderungen als Verbraucher ignorieren. Erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid besteht Handlungsbedarf.

    Ein Inkassounternehmen kann jeder einschalten wie er möchte. Einige Firmen geben sogar alle Forderungen an Inkassofirmen ab, das nennt sich dann "Factoring".

    Also alles halb so wild, bezahlt den Betrag ohne irgendwelche Gebühren und dann sollte Ruhe sein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Haben Sie bisher nur die E-Mail-Anschrift Deines Freundes oder auch weitere Angaben wie richtigen Namen, Anschrift etc.?

    Ich antworte jetzt mal für den Fall, das sie nur im Besitz der Mailanschrift sind .. dann müssen sie über den Internetanbieter Deines Freundes ja erstmal an die richtigen weiteren Angaben herankommen und das ist nicht so einfach. Da er aber vermutlich die Beiträge an diese Firma überwiesen hat, werden sie seine Kontonummer haben und können eine Pfändung auslösen.

    Die Höhe der Mahnkosten ist schon üblich. Ich würde an seiner Stelle die Kosten für die zwei Monate überweisen und die Mahnkosten nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich ist eine Mahnung per e-mail rechtsgültig. Nur macht die Art des Mediums es für beide Parteien schwieriger den Sachverhalt zu beweisen.

    Da dein Freund ja nicht bestreitet, die Mahnung erhalten zu haben, fällt dieser Punkt aber wohl weg.

    Weiter sind auch die AGBs, die dein Freund zwangsläufig akzeptiert hat, massgebend. Was steht dort über Mahnungen?

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