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Abfuhr Mehrwertsteuer / Einkommensteuer für Privatleistungen?

Wir (6 Freunde) haben einen kleinen Auftritt zusammen gemacht. Dafür sollte jeder von den Restaurant eine kleine Entgelt erhalten. Das gesamte Entgelt war an ein Person bezahlt. Jetzt behauptet er, dass er Mehrwertsteuer (19%) und Einkommensteuer (50%) zuerst abführen müß. (Laut seinen Steuerberater!) Also statt 25€ pro person, will er nur 8€ pro person ausgeben! (Er arbeitet als kleine Unternehmer falls das eine Unterschied macht)

Ich kann nicht glauben dass das richtig gelaufen ist.

Mehrwertsteuer müß meinen Arbeitgeber aus meine Gehalt nicht abführen. Und das Finanzamt soll ich selber bezahlen!

Kann jemand mir das besser erklären wie das richtig laufen sollte? Quellen sind auch toll .....

(Er hab keine Lust mit ihm darüber zu streiten, aber ich möchte es trotzdem richtig verstehen. )

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Laut BGB stellt Ihr eine Gbr dar, die bei diesem einzigen Auftritt mit Sicherheit die Grenzen des §19 USTG nicht überschritten hat. Also wäre keine Umsatzsteuer=Mehrwertsteuer abzuführen.

    Wenn Dein Freund Unternehmer ist und der auftrit über seinen Namen abgerechnet wurde, wäre also auch nur dann UST abzuführen, wenn er UST-Pflichtig wäre (UST=Umsatzsteuer)

    Wenn mit "kleine Unternehmer" Kleinunternehmer gemeint ist, dann muss er auch keine UST abführen.

    Das mit der Einkommensteuer ist wiederum sehr dubios, denn der Spitzensatz liegt bei 40% und da müsst ihr weit mehr als 150 € verdienen.

    Ausserdem hast Du Recht, soweit ihr als GBR aufgetreten seid, müsstest du die Einkommensteuer selber abführen,wenn er Euch als Angestellte behandelt, dann müsste er LST und Sozialversicherung abführen, aber bei dem Betrag könnte er Euch als kurzfristig Beschäftigte abrechnen, mit 20% Lohnsteuer, das wären 5 € und ihr bekämt immer noch 20 € von ihm.

    Also ohne genau zu wissen, was ihr abgemacht habt, wage ich zu behaupten, dass er Euch übers Ohr hauen will.

    Fordere von ihm also mal eine genaue Abrechnung an und lass Dir belegen, wie die Abrechnung durchgeführt wurde.

    Quelle(n): BGB, UStG, ESTG, im wesentlichen meine Berufserfahrung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Was Sandra schreibt ist korrekt. Aber wenn ich das verstanden habe, dann ist lediglich die Zahlung an eine einzige Person geflossen. D.h. ihr wart nicht im Unterauftragsverhältnis bei ihm. Dann muss er das natürlich ohne Abzug an euch durchreichen. Das unterliegt dann nicht der Umsatzsteuer.

    Seine ESt abzuziehen ist auch sachlich falsch, selbst wenn ihr im Unterauftrag tätig seit. Denn alles was er auszahlt, muss er auch nicht versteuern.

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