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Wenn eine Katze mir vor das Auto springt und einen hässlichen Kratzer hinterlasst...?
muss dann der Besitzer der Katze die Reparatur bezahlen?
Gerne mit Quellle.
5 Antworten
- lajoliemaraLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Quelle ist § 833 BGB, der regelt die Tierhalterhaftung: "Wird durch ein Tier [...] eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Also: Den Halter der Katze musst Du finden. Du musst allerdings geltend machen, dass der Kratzer von genau dieser Katze kommt. Zur Klärung des Hergangs wird das Gericht ohnehin einen Gutachter bestellen, sodass Du Dich da nicht um allzuviel zu kümmern brauchst - wenn es denn bis zum Gericht geht. Möglicherweise stellt sich der Tierhalter auch nicht allzu sehr an, erkennt den Schaden an und regelt das über seine Versicherung. Viel Erfolg!
- uweelenaLv 7vor 1 Jahrzehnt
Sofern, man nachweisen kann, das es exakt diese Katze war und der Besitzer bekannt ist, ja.
Ansonsten, geht man leer aus
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja du musst den besitzer auch finden
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Selbstverstaendlich ist der Halter von solchem Viehzeug fuer den Schaden haftbar.Leider,so hat es die Erfahrung gezeigt,versuchen sich die meisten aus der Verantwortung herauszustehlen.Die Nachweispflicht liegt leider bei Dir.
Viel Glueck.