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Darf man während der Grundausbildung nach Hause?

Der Freund von meiner Schwester muß im April seinen Wehrdienst antreten. Für die ersten drei Monate muß er nach Bayern. Darf er dann am Wochenende nach Hause fahren oder muß er die ganze Zeit da bleiben?

Ich hab leider gar keine Ahnung, wie das da alles so abläuft und meine Schwester bekommt von jedem was anderes erzählt.

Hofffe ihr könnt mir weiterhelfen.

12 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja, er darf nach Hause, meistens ist so um 14:00 Uhr Dienstschluss und kann dann nach Hause fahren, muss aber am Sonntag Abend so um 22:00 Uhr wieder da sein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die ersten 3 - 4 Wochen wird er da bleiben, nach der Grußabnahme geht´s erstmal für´s Wochenende nach Hause.

    @Torben L.: Stimmt, das war 1992!

    Quelle(n): Eigene Erfahrung
  • Tifi
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Solange wie der junge Mann keine Ausgangssperre wegen Wachdienst oder anderer Verpflichtungen hat hat, sollte es eigentlich möglich sein, am Wochenende nach Hause zu fahren. Die Bundeswehr ist doch kein Knast.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, im Grunde schon, außer an Wochenenden wo er Dienst hat, sonst sollte nichts dagegen sprechen.

    Die grundausbildung beim Heer dauert nach den Neuerungen eigentlich nur noch zwei Monate und die Gesamtwehrdienstzeit (Pflichtdienst) nur noch 9 Monate....ich mußte 1990/91 noch drei Monate Grundausbildung machen und war für 15 Monate eingezogen worden, nach 12 Monaten kam aber die Wehrdienstverkürzung und so wurde ich als Reservist entlassen, mir wurden drei Monate erlassen. Meine Abfindung betrug damals 2500 DM (für 15 Monate, die Ossis erhielten nur 900 DM) alle anderen Kameraden, welche Später Entlassen wurden erhielten erhielten nur 1400 DM beim Ausscheiden aus dem Dienst.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    In der Grundausbildung nicht.

    Aber dann, wenn er die ersten 6 Wochen

    überlebt hat und nicht unter einem Panzer

    kleben geblieben ist, dann darf er auch nach Hause.

    Aaron / 1.292 / Reserve hat Ruh.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bei uns gabs damals waehrend der Grundausbildung, d.h. die ersten 6 Wochen wenn ich mich recht erinnere, keinen Ausgang und daher auch keinen Urlaubsschein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    also normalerweise ist am ersten wochenende nach der einberufung nichts mit heimfahrt, das haengt meist mit organisatorischen sachen zusammen.

    in der regel ist es den rekruten aber gestattet am zweiten wochenende, solange keine dienstlichen belange wie wach- und sonderdienste dagegensprechen heim zu fahren.

    das zieht sich dann ueber die ganze grundausbildungszeit hindurch, an wochentagen ist im regelfall dienst bis 17 uhr(ausser an gelaendetagen, da kann es einheitsabhaengig unterschiede geben), danach haben die rekruten zeit die kaserne zu verlassen, allerdings nur bis 22 uhr, da haben dann alle brav im bett zu liegen.

    nach der allgemeinen grundausbildung werden die rekruten dann in ihre stammeinheiten versetzt, dort wird das ganze in der regel nicht mehr so eng gesehen, und die soldaten koennen auch in der woche heim( keine sonder- und wachdienste vorausgesetzt). in manchen faellen bietet es sich an, einen sogenannten heimschlaeferantrag zu stellen(nach der grundausbildung!) dann ist es dem soldaten gestattet die nacht über zuhause zu verbringen und am naechsten morgen wieder zum dienstbeginn da zu sein.

    allerdings sollte man immer bedenken, das ein soldat bis zum 25. lebensjahr kasernenpflichtig ist, das heisst keinen anspruch auf eine übernachtung bei sich daheim hat.

    übrigens bin ich aktiver ausbilder;-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei uns war das erlaubt.

    Grundsätzlich ist es so, dass die Wochenenden frei sind. Freitags i.d.R. ab 12 Uhr (wenn kein Geländetag oder etwas ähnliches war. Dann kann es länger dauern. Auch kann aufgrund der Müdigkeit der Soldaten befohlen werden, dass diese erst Samstag fahren dürfen.)

    Sonntags mussten wir dann wieder um spätestens 22:00 in der Einheit sein, um 23:00 wurde überprüft, ob wir auch brav in den Betten liegen.

    Natürlich kann es auch Gründe geben, warum man am Wochenende nicht heim darf/kann. Aber die Regel ist das nicht.

    Während der Grundausbildung kann man auch kein "Heimschläfer" sein. D.h. jemand der nahe bei der Kaserne wohnt darf abends nicht zum schlafen nach Hause. Nach der Grundausbildung darf man das.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Biffs Erfahrungen scheinen schon einwenig älter zu sein. Heutzutage ist es eigentlich sehr human.Man darf außer man hat wache oder mist gebaut jedes Wochenende nach hause. Die Diestschlusszeiten sind von Stützpunkt zu stützpunkt unterschiedlich, aber so wie ich das kenne wird eigentlich drauf geachtet, dass jeder noch nach Hause kommen kann. Auch der Zapfenstreich am Sonntag ist unterschiedlich.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, mein Sohn durfte auch nach Hause fahren.

    Es gibt Leute, die am Wochenende gerne

    Dienst machen.

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