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Melanie B fragte in Politik & VerwaltungMilitär · vor 1 Jahrzehnt

Beim Wehrdienst vergessen?

Mein Freund wird im Herbst 25...

Er wurde nach der Schule zur Musterung einberufen. Er gab seinen Ausbildungsvertrag ab und sie meinten sie melden sich nach drei jahren wieder... nun sind 6 Jahre vergangen.

Kann er noch eingezogen werden? Ich habe mal was gelesen, dass man nur noch bis 23 einzieht? Hat jemand erfahrungen? Soll er sich lieber freiwillig melden oder es bleiben lassen? Kann das rechtliche Folgen haben?

Update:

Okay danke,

aber kann es sein, dass sie ihn jetzt noch einziehen oder machen die das nur noch bis 23?

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    gehe nicht zu deinem fürst

    wenn du nicht gerufen wirst...

    keine bange, da kann nichts passieren. kein wehrpflichtiger ist angehalten sich selber zum wehrdienst zu melden.

    er soll froh sein wenn sie ihn vergessen haben.

    also füße stillhalten!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das hat keinerlei rechtliche Folgen und er wäre ein Vollidiot, würde er "schlafende Hunde" wecken!

  • Komet
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Es werden längst nicht mehr alle eingezogen, die im richtigen Alter wären.

    Dein Freund hat Glück gehabt. Jetzt ist der zug abgefahren.

    Gezogen wird nur noch bis 23, im absoluten Ausnahmefall bis 25, aber der tritt in der Regel nicht ein, weil es zu viele jüngere gibt, die erst gezogen werden.

    Er muss sich nicht freiwillig melden. Sie haben ihn vermutlich längst aus der Liste gestrichen.

    Freut euch!

    (wir zittern noch, mein Freund wird nächstes Jahr erst 23)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Normalerweise ziehen die nur noch bis 23 Jahre ein, nur unter „besonderen“ Umständen länger. - „Können dürfen“ sie es, glaube ich, bis 25 und wenn die Einberufung durch eigenes Verschulden nicht möglich war (nicht umgemeldet bei einem Umzug, längerer Auslandsaufenthalt, falsche Angaben) auch darüber hinaus.

    „Freiwillig“ melden muß man sich nicht. Wenn dem Kreiswehrersatzamt die aktuelle Adresse bekannt ist und auch sonst alle Angaben, die Dein Freund gemacht hat, stimmen, gibt es natürlich keine „rechtlichen“ Konsequenzen. Selbstverständlich steht es ihm frei, sich freiwillig zu melden, aber müssen tut er es nicht.

    Es wird heutzutage bei Weitem nicht mehr jeder eingezogen. Kann gut sein, daß die sich gar nicht mehr melden, ist nichts Ungewöhnliches.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn die ihn vergessen haben, ist das ihr problem.

    Quelle(n): meine meinung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Die offizielle Wehrdienstzeit endet immer noch, wenn man 36 ist, bis dahin kann man gezogen werden, oder wenn man schon seinen Wehrdienst geleistet hat, Reserveübungen machen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sei doch froh das sie deinen Freund vergessen haben. Das ist ein Bekannter von mir auch passiert. Gemustert, dann wollten sie sich melden nach seiner Ausbildung und es kam nie wieder was vom Bund. Folgen glaube ich nicht, wenn er sich nicht freiwillig dort meldet ist es das Problem vom Bund nicht seines.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Abwarten bis Gras über die Sache gewachsen ist!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn er unbedingt dahin will, so kann er sich ja mal beim Kreiswehrersatzamt melden.

    Falls er keine Lust hat dort hinzugehen sollte er Stille sein und froh sein...

  • hajokl
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Dein Freund soll sich freuen ,

    man soll niemanden hinterher kriechen.

    Denn so eine tolle Adresse ist der Bund auch nicht.

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