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Umtausch falsch gelieferter Ware?
Ich habe einen PC bestellt... bei der Lieferung war aber nicht die Grafikkarte eingebaut, die ich bestellt hatte; auf dem Lieferschein stand „z.Zt. nicht lieferbar - Sie erhalten ein höherwertiges Produkt“. Es wurde vorher nicht nachgefragt, sondern die Bestellung vom Händler einfach „eigenmächtig“ abgeändert (nach dem Motto: vielleicht merkt es keiner).
Wie kann ich den Mist umtauschen? Am Telefon wurde mir nur gesagt, daß nach „Kundenwunsch“ gefertigte PCs nicht umgetauscht werden und am Ende haben sie einfach aufgelegt (obwohl das Gespräch für mich noch nicht beendet war).
Was ist mit dem Widerrufsrecht? Soll ich den ganzen PC zurückschicken oder nur die Grafikkarte oder welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen solche Willkür zu wehren?
Die gelieferte Grafikkarte kostet zwar eigentlich etwas mehr als die, die ich bestellt und bezahlt hatte, insofern will ich nicht von einer „bösen“ Absicht sprechen. Trotzdem hätte der Händler mich erst fragen sollen, ob ich eine andere Grafikkarte haben möchte oder ob er den PC ohne Graka ausliefern soll oder was auch immer... jedenfalls nicht einfach irgendetwas annehmen und ohne Rückfrage abändern.
Wenn ich beim Autohändler einen Van bestelle, kann er auch nicht einfach einen Ferrari liefern. Wenn ich damit mit der gesamten Familie in den Urlaub fahren möchte oder sperrige Gegenstände transportieren muß, ist er für mich praktisch wertlos - auch wenn er eigentlich teurer ist!
Es ist ja nicht so, daß ich etwas *zusätzlich* kostenlos bekommen habe, sondern etwas ganz anderes. Insofern paßt der Vergleich mit der zusätzlichen Standheizung auch nicht.
9 Antworten
- stettbergbognerLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Bevor ich einen Anwalt einschalte:
einen Brief mit der Beschwerde per Einschreiben/Rückschein der entsprechenden Firma schreiben. Darin kann gern der Gang zum Anwalt angedroht werden.
- andras_8Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Das Wiederrufsrecht gilt tatsächlich nicht für Waren die nach Kundenwunsch gefertigt wurden...
In deinem Fall wurde aber nicht die Ware angefertigt, die du gewünscht/bestellt hast.
Ich würde dir empfehelen nochmal anzurufen und darauf zu bestehen, dass sie dir die bestellte Grafikkarte nachliefern, denn zumutbare Nachlieferungen musst du als Kunde akzeptieren.
Falls sie sich stur stellen bleibt dir tasächlich nur der Weg zu Anwalt... diesen Schritt könntest du vorher sicher androhen um die Firma zum reden zu bewegen.
Der Weg ohne Anwalt in immer der schnellere und stressfreiere, deshalb versuch es so.
- vor 1 Jahrzehnt
ruf dort an und verlang den Chef persönlich. Erklär ihm die Situation und lass dir von ihm einen Lösungvorschlag unterbreiten. Anwälte und alles andere kannst du dann ja immer noch als Lösung wählen. Meist siegt der gesunde Menschenverstand. Wenn dir zum gleichen Preis ein höherwertiges Produkt geliefert wurde ist aus meiner Sicht ein bösartige Absicht des Händlers nicht erkennbar. Die haben es sicher gut gemeint wenn auch vielleicht schlecht gemacht.
- vor 1 Jahrzehnt
Geh zu deinem Anwalt und der würde das für Dich klären weil so geht es ja nicht ich hatte das auch mal später habe ich einen neuen gekriegt der diesmal richtig war!
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- Da Peg_ELv 6vor 1 Jahrzehnt
Widerruf wegen vertragswidriger Handlung des Händlers schreiben. Da das gewünschte Produkt nicht wie im Vertrag gewünscht geliefert worden ist. Eigentlich müssen Sie den PC zurücknehmen, denn du hast das gewünschte Produkt nicht in dem MaÃe erhalten wie abgesprochen. Sie hätten dich vorher kontaktieren müssen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Sachstand ist also: Du hast das, was Du bestellt hast, anerkanntermaÃen in besserem Zustand gekriegt als bestellt. Und worüber beschwerst Du Dich doch jetzt gleich?
Der Vergleich mit dem Autohändler, der anstelle des Vans einen Ferrari ausliefert, der ist albern. Was ist mit einem Autohändler, der den bestellten Van liefert, aber mit einer nicht bestellten Standheizung kostenlos oben drauf? Grund zur Beschwerde? Wo denn? Früher sagte man in dieser Situation noch "Vielen Dank!".
- ferris_olLv 4vor 1 Jahrzehnt
Interessant wäre zu wissen, ob die jetzige GraKa höherwertig ist. Dann wäre es doch nett.
Wenn der Händler es sogar a.d. Lieferschein vermerkt hat, kannst Du ihm ja gewiss nicht vorwerfen: "(nach dem Motto: vielleicht merkt es keiner)".
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du hast ein 14-tägiges Rückgaberecht, weil der Pc nicht deinen Wünschen entspricht. Wenn das nicht funktioniert, kannst du mit deinen " Beweisen" zum Anwalt gehen, wie schon geschrieben. Zumindest eine Garantie müsste ja auf dem Pc sein und da etwas fehlt, ist das doch eine Art Defekt oder.
Vielleicht tut es auch ein saftiger Brief mit Androhung eines Anwalts, das hilft manchmal auch schon.
- horschLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn die Gtafikkarte objektiv höherwertig ist, kannst Du deswegen nicht reklamieren!