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Als Privatmann Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. ausstellen?

Ist es möglich als Privatperson für beratende Tätigkeiten in einem Unternehmen eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. auszustellen, auch wenn kein Gewerbe angemeldet ist? Falls ja, müsste ich meine (private) Steuernummer bei der UST-Voranmeldung angeben? Abrechnung am Ende des Jahres per Einnahmen-Überschussrechnung? Habe mich bereits bei 2 Steuerberatern informiert, aber beide sagen etwas anderes...

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn Du in einer Rechnung die Umsatzsteuer ausweist (zzgl. Ust bzw. incl. Ust). mußt Du die Steuer unabhängig von einer Gewerbeanmeldung ggf. als einmalige Zahlung an das Finanzamt abführen.

    Grund Deine Ust. ist bei Deinem Kunden Vorsteuer und die kriegt er vom Finanzamt wieder.

    Also entweder bei Finanzamt als Freiberufler melden und zur Umsatzsteuer optieren, oder dem Kunden erklären keine Umsatzsteuer.

    Quelle(n): ehemaliger Finanzbeamter
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    du hast zwei Möglichkeiten eine Rechnung auszustellen : eine ohne und eine mit MwSt. aber in beiden fällen muss Du eine Gewerbe anmelden. LG

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst nur auf der Rechnung vermerken, dass Du nicht MwSt-pflichtig bist und daher keine MwSt berechnen kannst.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein das ist nicht möglich. Deine private Steuernummer hat mit einer USt-Voranmeldung gar nichts zu tun.

    Aber es würde Dir ja auch gar nichts bringen, selbst wenn es ginge. Das Unternehmen könnte die USt als Vorsteuer absetzen, aber Du müßtest die kassierte USt ja eh zu 100% ans Finanzamt abführen. Also wozu das alles?

    Als Privatmann kannst Du jederzeit eine Rechnung an ein Unternehmen stellen (und die Einnahmen dann einfach in Deiner privaten Steuererklärung angeben), ohne USt. Unterm Strich ändert sich dadurch nichts.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Du bist von der Umsatzsteuer befreit, wenn Dein Umsatz nicht mehr als € 14.705,88 ohne Steuer (17.500 incl. USt.) beträgt. Du bist dann Kleinunternehmer gem §19, Abs. 1, Satz 1 UStG. In dem Fall stellst Du Rechnungen ohne USt. aus. Liegst Du darüber, oder stellst Du einen entsprechenden Antrag zur Optierung beim Finanzamt, musst Du die Umsatzsteuer ausweisen und auch ans Finanzamt zahlen. ( Monatliche Umsatzsteuervoranmeldung im ersten Jahr!! )

    Quelle(n): UStG
  • vor 1 Jahrzehnt

    Als Privatmann bist Du nicht Vorsteuerabzugsberechtigt, daher kannst Du keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Du mußt sogar auf der Honorarnote vermerken, daß Du nicht UST-pflichtig bist.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    welches unternehmen läßt sich von einem privatmann beraten-das macht alles keinen sinn

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