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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungMilitär · vor 1 Jahrzehnt

Ist der Erwerb/Besitz von Pistole/Gewehr mit Pfefferkugeln als Munition legal? Wo bekommt man so etwas her?

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich kenn nur Pfefferspray.

    Bist du 18 und noch nicht im Strafregister, kannst du dafür einen Waffenschein beantragen.

    Verschießen kannst du dann Schreckschußpatronen, Leuchtmunition oder Pfefferspray, alles zur Abwehr von Angriffen auf deine Person.

    Ich rede hier von Schreckschußpistolen, mit denen keine scharfe Munition verschossen werden kann.

    beachte, im dunkeln sieht die Waffe echt aus und ein A...loch, was sich illegal eine scharfe Waffe besorgt hat, könnte vor Angst schneller abdrücken.

    Ich halt davon nichts...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sorry,

    aber ich glaub, in Deutschland kriegst du schlecht eine Waffe, egal welche, ausser halt auf illegalem Wege.

    Und hier in YC wirst du keinen Waffenhändler treffen, der dir sowas beschafft.

    Geholfen wird jedem, der Hilfe hier braucht, aber wenn´s um Knarren oder so ein Zeug geht, wird glaub ich jeder Nein sagen.

    Und ausserdem brauchst du erst mal´nen Waffenschein. Und ob du den als Ziviperson so einfach kriegst hier in Deutschland, ist fraglich.

    Meine Frage: Für was brauchst du denn überhaupt sowas?

    Aber wie immer, is dein Ding für was du sowas brauchst, solang du net Amok mit dem Ding läufst.

    Aber versuch´s mal in einem Waffengeschäft in deiner Stadt. Die werden dir schon erklären, wie du an sowas rankommst.

    MfG

    Gina M.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Solange du einen Waffenschein besitzt und das Gewehr/ die Pistole bei'm BKA angemeldet ist, geht das In ordnung. Einfach mal bei Egun, diverse Waffenläden und onlineshops durchstöbern. In Rußland ist das nicht so schwer :-) lol

    mfg: S_D

    PS: Hoffe geholfen zu haben.

    Quelle(n): Mir
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da sind Probleme vorprogrammiert. Aber mit einer Armbrust lassen sich auch ohne Pfeffer gute Ergebnisse hinsichtlich der Treffergenauigkeit erreichen..

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Erst mal unterliegt das Ding dem Waffengesetz. Damit könnte aber eine Ausnahme vorliegen, wenn die Mündungsenergie unter 7,5 Joule liegt (Spielzeug - gibts meist mit den kleinen gelben Plastikkugeln). Du wirst aber niemanden finden, der so ein Pfefferding prüfen lässt und den Stempel bekommt (F im Fünfeck). Also unterliegt so eine Waffe voll dem Waffengesetz mit der Folge, dass Du eine Waffenbesitzkarte brauchst für Erwerb/Besitz und einen Waffenschein zum Führen.

    Stefan

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    nach der verschärfung des waffengesetzes ist es nicht mehr erlaubt . mfg

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Waffe unterliegt dem Waffengesetz. Zivilpersonen bekommen keine Erlaubnis zum Erwerb dieser Handfeuerwaffe.

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