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Ich bin seit 3 Jahren getrennt lebend. Wird mein jetzt Mann zum Sozialfall,muß ich dann für ihn aufkommen?
Ich kann mir eine Scheidung momentan nicht leisten. Und da wir beide auch keinen neuen Partner haben müßten wir uns eigenlich auch nicht scheiden lassen.
Wir haben beide auf Unterhalt vom Partner verzichtet und das auch von einem Notar beglaubigen lassen. Abger gilt das auch wenn er Hartz 4 oder ähnliches beantragt? Oder werde ich dann auch finanziell herangezogen?
2 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallllöchen,
da mußt Du wohl doch über eine Scheidung nachdenken, denn Das Gesetz sieht Euch als verheiratete Partner. Ihr hat zwar notariell verzichtet, gegenseitig Ansprüche zu stellen, ie Hartz 4 Gelder sind aber Mittel aus dem Topf der Steuerzahlergemeinschaft und die hat bei dem Verzichtsvertrag nicht mitgewirkt und will ihn deswegen auch nicht anerkennen.
Sind vielleicht nicht so gute Nachrichten für Dich.
- Dana da ArconLv 4vor 1 Jahrzehnt
Der gegenseitige Unterhaltsverzicht gilt solange, bis jemand anderes für die Lebenslosten deines Mannes aufkommen soll, eben in diesem Fall der Staat. Du kannst nicht für den Staat bestimmen, ob er bezahlen muss oder nicht, daher gilt der Unterhaltsverzicht nur für das Verhältnis zwischen euch beiden, nicht auch für den Staat.
Der Staat kann weiterhin dich finanziell heranziehen, wenn du genügend Geld zur Verfügung hast, das du nicht selbst brauchst.
Den Kommentar "eine Scheidung kann ich mir nicht leisten" verstehe ich nicht ganz. Wenn er finanziell gemeint ist... für jemanden, der sich eine Gerichtsverhandlung nicht leisten kann, gibt es die sogenannte Prozesskostenhilfe. Damit übernimmt der Staat die kompletten Kosten, auch den Anwalt. Scheidung ist keine Sache von Armut oder Reichtum!
Quelle(n): Erfahrung Prozesskostenhilfegesetz (PKHG)