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Nationalität während Besatzung ?
Wie sieht das aus, wenn jemand während eines Krieges in einem besetzten Teil geboren wird. Welche Nationalität hat er dann ?
Wir hatten neulich diese Diskussion. Als Beispiel wurde der 2. Weltkrieg genannt.
Wenn nun während des Krieges ein Kind in z.B Venlo (Niederlande) geboren wurde, was ja während des Krieges Deutschland war, welche Nationalität hat dann das Kind ?
Und wenn der Vater Deutscher ist und die Mutter Niederländerin (oder umgekehrt) ?
Noch besser: was ist mit Österreich von 1938 - 1945 ? (Anschluss an das Deutsche Reich)
@Stelten
Direkte Fragen enden im Deutschen immer mit dem Fragezeichen. Dabei ist es nicht notwendig immer ein Fragewort an den Anfang zu stellen, da es sich hierbei um eine sogenannte verkürzte Frage handelt.
Deutsche Sprache - schwere Sprache !!!
Also wenn ich mir die Antworten jetzt so durchlese, dürfte es ja keine 65 - 70 jährigen Holländer oder Österreicher geben ?!?
6 Antworten
- rronnyLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ich würde mal (ganz blauäugig sagen) das hängt von den Abkommen ab...es gibt doch diese zwei Verfahren, zu welcher Nation man gehört nach einer Geburt...manche Länder regeln dies nach territorialen Prinzip ...die meisten Länder nach der Nationalität der Eltern ...so auch Deutschland. meine, Kinder von der deutschen Minderheit in Sudeten, Schlesien , Bassarabien oder wo sind, sind ja auch keine Polen, Tschechen oder Rumänen geworden ...sondern von der Nationalität her Deutsch geblieben. Aber, eine interessante Frage ....macht mich interessant, mal zu schauen, wie sich diese Sachlage in Laufe der Geschichte entwickelt hat.
mfg ronny
- vor 1 Jahrzehnt
also ich kenn das so von meinen opa ein freund der ist in oberschliesien (polen) geboren worden. und das war zu den zeitpunkt noch deutsch und er hat die deutsche staatsbuergerschaft wie alle anderen die er kennt auch
Quelle(n): opa - vor 1 Jahrzehnt
Gute Frage... Schweizer !?
Ãsterreich - Germanische Nationalität aus der Provinz Ãsterreich,die Niederlanden
wahrscheinlich ebenso,
wenn wir annehmen das die Besetzten Gebiete
als Germanische Provinzen danach zu definieren sind.
Das Prinzip,die Vorgehensweise,Kommandantur und vieles mehr des Deutschen Reiches oder (Germanischen) Reiches war eine Kopie aus dem Römischen Reich.
AuÃer der Endlösung.
Quelle(n): ein voegelchen aus Rom - Anonymvor 1 Jahrzehnt
über diese juristische frage könnte man sicherlich dicke schmöker schreiben...
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- vor 1 Jahrzehnt
Nationalität wird nach staatlichen Interessen geregelt. Man könnte auch nur die Männer eine Nationalität zusprechen und die Frauen staatenlos oder nur die Männer und ihre Kinder oder nur die Mütter und die Männer nicht.
Was wäre das Interesse einer Besatzungsmacht den Staatsbürgern eines besetzten Staates die Privilegien ihrer Staatsbürgerschaft anzutragen ?
- vor 1 Jahrzehnt
1. "Nationalität während Besatzung ?"
Das ist keine Frage! Bei "Bitte hier Frage eingeben solltest du auch eine Frage eingeben.
2. Die Nationalitaet richtet sich nach dem Land in dem die entsprechende Person geboren wird.
Da macht die Besatzungsmacht eigentlich keinen Unterschied.
Zunaechst ist einmal die Nationalitaet der beiden Elternteile irrelevant. Wenn die Eltern moechten, dass das Kind eine ihrer Nationalitaeten annimmt, ist das eine andere Sache.
Ein Beispiel sind vielleicht meine Grosseltern. Sie wurden in Preussen, damals Deutschland und heute Polen geboren. Beide sind auch deutsch von Geburt an.