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Capitan fragte in Politik & VerwaltungMilitär · vor 1 Jahrzehnt

Oberstleutnant der Luftwaffe verweigert Tornado-Einsatz?

Nun haben wir aber ein explosives Thema. Die Frage soll sein:::Darf ein Soldat die Ausfuehrung von Befehlen verweigern, die 1. von der BW-Fuehrung erteilt werden, und 2. vom Bundestag beschlossen wurden. Wuerde das nicht heissen, dass in jedweder Krisensituation jeder Soldat selbst beschliesst, ob er - gemaess seinem Eid - Befehle ausfuehrt oder nicht.

Eine Bitte fuer die Beantwortung/ Diskussion dieser Frage, trennt die Antwort von der persoenlichen Meinung ueber diesen Einsatz. Die Frage betrifft: Befehle und ihre Bedeutung. Bitte tief nachdenken !!

25 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich denke, dass der Offizier - wie schon einige sagten - sich vorher uberlegen musste, was es heisst, ein Soldat zu sein. Nicht nur Gehalt und "locker" leben. Auf diesen Offizier scheint mir kein Verlass zu sein. Den Tornadoeinsatz hat ja nicht "eine einzelne Person" beschlossen, sondern das Parlament. Da kann nicht jeder Soldat fuer sich nochmals "nachentscheiden". Dann brauchen wir keine Nato oder Bw mehr. Dann uebergeben wir das Land im Krisenfall einfach und fertig. Aber ohne mich und meine Familie.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das deutsche Wehrstrafgesetz (WStG) definiert den Befehl als eine "Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter (§ 1 Abs. 3 Soldatengesetz) einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt" (§ 2 Nr. 2 WStG).

    Ein Befehl braucht nicht ausgeführt werden, sofern er keinen dienstlichen Zweck erfüllt, gegen die Menschenwürde verstößt oder dessen Befolgung für den Soldaten unzumutbar ist. Der Soldat kann also entscheiden, ob er einem solchen Befehl nachkommt oder nicht. An das Kriterium der Unzumutbarkeit sind jedoch hohe Anforderungen zu stellen. Irrt der Soldat über die Verbindlichkeit eines Befehls und verweigert seine Ausführung, besteht für ihn stets die Gefahr, ein Dienstvergehen oder eine Wehrstraftat zu begehen, es sei denn, der Irrtum war für ihn unvermeidbar.

    Dagegen darf ein Befehl nicht ausgeführt werden, wenn dessen Ausführung die Begehung einer Straftat (eine Ordnungswidrigkeit reicht nicht aus!) darstellt oder einen schweren Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht. Befolgt ein Soldat einen solchen Befehl, kann er sich später nicht auf den sog. Befehlsnotstand berufen, wie es nach dem II. Weltkrieg viele Kriegsverbrecher versucht hatten, Ihre Verbrechen zu rechtfertigen. Möglicherweise handelt ein Soldat, der die Strafbarkeit seines Handelns nicht erkennt, jedoch ohne Schuld.

    Nachtragen möchte ich: Dieser Offizier ist lediglich Logistiker und NICHT einer der Piloten. Die Weigerung geht auf die Auswertung der Flugdaten und Weiterleitung an Bodentruppen zurück. Mit dieser Prozedere ist besagter Offizier nicht einverstanden. Ja meinte denn dieser, dass die Flugzeuge nur über Afghanistan spazieren flögen????

  • O
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Als Zeit- oder Berufssoldat sollte man wissen, daß man auch gefährlich einsatze bekommt, und nicht nur für gutes Gehalt für irgendwelche Einsätze trainiert, an denen man dann nach gutdünken teilnehmen kann oder auch nicht

    Quelle(n): meine Meinung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Tornadoflieger darf den Befehl nicht verweigern.

    Er kann jedoch kurzfristig einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung einreichen.Dann ist er jedoch seinen Job los.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn er die Finger hinter der Rücken nicht gekreuzt hatte, als er seinen eid gelobte, muss er den kampfbefehl befolgen...

    nein, im ernst, als soldat gibt man seine meinungsfreiheit ja eigentlich ab. dann ham andere über dich zu entscheiden; und einen guten soldaten macht halt aus, dass er dann auch gehorsam leistet!

  • Anais
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Er muß dem Befehl gehorschen, egal welche Empfindungen er hat. Er hätte vor Eintritt bei der Bundeswehr den Kriegsdienst verweigern können und als Berufssoldat weiß er eh was auf in zukommen kann. Das Problem sehe ich darin, das die meisten nicht genug vor Antritt der BW-Zeit nachdenken.

    Ich habe mich jetzt bewußt an Deine Bitte gehalten keine persönliche Meinung reinzubringen sondern sehe es nur sachlich. Sehr schwierges Thema

  • Klaus
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Berufssoldat sollte es sich vorher überlegen bevor er sich verpflichtet. Natürlich ist ein Tornado Einsatz eine neue Stufe da er auch der Bestimmung von Zielen dient und nicht nur dem Wiederaufbau. Ein Grund, nach deutschem Recht, zur Befehlsverweigerung ist es nicht. Wenn er es dennoch tut muss er bereit sein die Konsequenzen daraus zu tragen. Ich bin dafür das die Bundeswehr sich von diesem Offizier trennt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    befehl ist befehl,das muss er wissen,ehe er zum bund geht,stell dir mal vor,da würde jeder machen was er/sie will.dann wäre die krise schon da,auch ohne einsatz

    gruß Luzia

  • Franz
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Militär ist halt Militär und da wird Befehlsverweigerung bestraft, je nachdem sogar mit dem Tod. Ist aber auch verständlcih wenn man bedenkt welche Aufgabe das Militär hat, nämlich einen Krieg gewinnen (Oder mit andern Worten "sterben und sterben lassen"). Wenn die eine Truppe gleich loslegt und die andere noch am diskutieren ist welche Möglichkeit sich noch so auftun, kann man sich denken wer gewinnt. Darum ist es verboten Befehle anzuzweifeln. Letztendlich muss sich der Befehlshaber dafür verantworten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Verteidigung - und das ist die Aufgabe der Bundeswehr - bedeutet ja nicht ausschliesslich, dass ein Angreifer schon im Rathaus steht. Nein, unter Umstaenden muss schon frueher verteidigt werden. Die Entscheidungen kann und darf nicht jeder Soldat fuer sich persoenlich faellen. Dafuer gibt es die Gremien und in diesem Fall die Bundesregierung.

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