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Frage zum Wehrdienst...?

Erstmal Frohe Weihnachten !

Und jetzt meine Frage: Ich habe einen geistig und körperlich schwerbehinderten Bruder (100 % Behinderung) und meine Mutter hat auch einen Behindernungsgrad von 70 %. Jetzt meinen einige Leute, ich sei sowohl vom Wehr- wie auch vom Zivildienst freigestellt, andere meinen, ich sei es nicht. Bin ich also automatisch vom Wehr- und Zivildienst freigestellt oder nicht ?

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du kannst wie oben schon gesagt, dass Kreiswehrersatzamt fragen, oder die Zivildienstzentrale in deiner Stadt.

    Die Freistellung richtet sich nach dem Betreuungsaufwand, den DU in Bezug auf deine Familie leistest. Ich würde an deiner Stelle auch gleich die Krankenkasse informieren, weil die nämlich einen Ersatz stellen müssen, wenn du beim Militär bist oder Zivildienst machst. Da die das nicht gerne bezahlen, hast du schon mal alle Zuständigkeiten im Boot und dann können die sich untereinander ja mal Briefe austauschen und Verantwortungen verteilen. Dann bist du als Privatperson etwas raus.

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Auf eine Automatische Freistellung würde ich mich an deiner Stelle nicht verlassen.Ich denk mal das Kreiswehrersatzamt in deiner nähe kann dir die Frage beantworten.

    Auch an dich Frohe Weihnachten

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wieder ein wackerer Kämpfer für Freiheit und Vaterland, der sich offensichtlich auch zu schade ist, die Freiheit der Drogenbarone vom HIndukusch zu verteidigen!

    SInd nicht alle Politiker geistig behindert, die unsere Jungs dorthin geschickt haben, nur damit "Uns-Angie" weiter die Knie von GW knutschen darf?

    Es ist nicht damit zu rechnen, dass eine "automatische" Befreiung dabei herauskommt. Es sei denn beide sind HILFLOS und ohne genau DEINE Hilfe nicht lebensfähig.!

    Solltest Du aber bislang ungestört D-einer Berufsausübung nachgehst, dann hast Du schlechte Karten .... i.S. Befreiung!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du musst den Antrag auf Freistellung beim zuständigen Kreiswehrersatzamt stellen und nicht vergessen amtliche Belege über die Behinderung deiner Mutter und deines Bruders mitzunehmen.Unter diesen Umständen wirst du auf jeden Fall freigestellt,deshalb nicht zuerst warten,bis die sich bei dir melden.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein es gibt keine automatische freistllung.

    alle müssen beantragt werden oder werden vom Bund ausgestellt

    ind dienem fall würde ich mcih mal an dein nächstes KWEA wenden und um freistllung bitten

  • vor 1 Jahrzehnt

    "Automatisch" bist Du das nicht. Aber wenn Du Gründe geltend machen kannst (und die, die Du genannt hast, scheinen mir ausreichend), dann wirst Du freigestellt. Das muss allerdings gerichtlich festgestellt sein; in Eurem Fall wäre wohl das Familiengericht dafür zuständig. Also sieh zu, dass Du offiziell den "Pfleger-Status" erhältst. Das könnte sich im Übrigen auch finanziell lohnen, für die ganze Familie.

    P.S.:

    Das ist kein "Gerichtsverfahren", habe ich vergessen zu erwähnen. Einfach mal aufs örtliche Amtsgericht latschen und einen "Antrag auf Rechtsauskunft" stellen. Der wird dann weitergeleitet an die zuständige Behörde, und die MÜSSEN Dir Auskunft erteilen. Das kostet auch nix.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Remo hat schon recht...

    Aber wenn du schon mind. 23 bist oder nur T3 oder schlechter gemustert wirst, bzw verheiratet bist, bist du 100% raus...heutzutage kommt auch ein KDV-Antrag (Kriegsdienstverweigerer) recht leicht durch...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die dich erstmal am ***** haben hast Du auf jeden Fall erst mal ein Problem. Wenn die Jungs in Flecktarn dich ziehen wollen hilft nur noch eins Klage auf Wehrgerechtigkeit den Prozeß gewinnst Du auf jeden Fall ! Schaue auch mal Hier rein.

    http://www.machs-wie-dieter.de/

    "Die Deutsche Friedensgesellschaft -Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 21. April 2004, das die geltende Praxis der Einberufung zur Bundeswehr als rechtswidrig einstuft. Die Kölner Richter urteilten, dass die Einberufungspraxis willkürlich sei, da sie gegen das Gebot der Wehrgerechtigkeit verstoße. Mittlerweile werden weniger als die Hälfte der Wehrpflichtigen auch tatsächlich eingezogen."

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