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Dürfen einer Verkäuferin nach Testkauf die Überstunden gestrichen werden?

Einer Verkäuferin eines bekannten Discounters sind, nach nicht bestandenem Testkauf, die bis zu dem Zeitpunkt erarbeiteten Überstunden gestrichen worden. Natürlich hat diese Verkäuferin dadurch einen, für sie großen, finanziellen Verlust. Zu erwähnen ist auch noch, dass sie in den letzten drei Jahren nie Fehler in den Testkäufen hatte.

Ist es rechtlich ok, ihr die Überstunden zu streichen?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Rechtlich sind nichtmal solche Testkäufe 100%ig in Ordnung. Also meiner Rechtsauffassung nach ist das nicht erlaubt, außer es steht im Arbeitsvertrag. Aber ich bin kein Anwalt, bevor man etwas unternimmt sollte man in jedem Fall einen solchen konsultieren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wahrscheinlich ist es nicht OK.

    Da sollte sie mal einen Rechtsanwalt (oder, falls vorhanden, den Betriebsrat) fragen und ich drücke die Daumen, dass sie

    1. eine Rechtschutzversicherung hat

    und

    2. einen neuen Job in der Hinterhand

    Das klingt für mich nach einer dieser häßlichen

    "Wir ekeln unliebsame Mitarbeiter raus" Masche, für die vor allem Discounter sehr berüchtigt sind.

    Das hatte ich fast vergessen:

    Schärfe ihr unbedingt ein, dass sie niemals zu einem Gespäch mit einem Vorgesetzten alleine geht, sondern immer zunächst Beistand hinzuruft.

    Falls es zu einem Fall kommt, dass sie einem vier bzw. sechs Augengespräch nicht ausweichen kann (die Gegenpartei taucht immer zu zweit auf) hat, sollte sie nichts unterschreiben.

    So habe heute mal unseren Betriebsrat gefragt.

    Es ist nicht statthaft. Schon Testkäufe sind eigentlich nur gestattet, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt.

    Die bereits geleisteten Überstunden dürfen natürlich nicht gestrichen werde, da die Leistung ja bereits erbracht wurde.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich arbeite auch beim Discounter und habe auch schon einen Testkauf nicht bestanden, da gab`s nur eine Abmahnung die nach 6 Monaten aus der Akte gestrichen wurde.

    Die Überstunden liegen weitaus über dem Wert der, NICHTMAL, gestohlenen Ware.

    Ich würde das mal prüfen lassen und solch einen Betrügerverein verlassen....Ich denke nicht das dieses rechtens ist...

    Sicher sind wir auf Arbeit angewiesen aber deshalb muß man sich nicht ausnehmen lassen!

    Kleiner Tipp:

    Bei uns wollten sie mal wg einer Kleinigkeit Leute entlassen, als diese mit dem Gang zur Presse drohten war der Konzern plötzlich ganz Kleinlaut geworden...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, dürfen nicht gestrichen werden. Das ist eine bereits erbrachte Leistung deinerseits, die mit der Gegenleistung Geld vergütet wird.

    Beim Arbeitsgericht kannst du kostenlos dagegen vorgehen.

    Testkäufe sind sind offiziell nicht erlaubt. Ausser es liegt win begründeter Verdacht (z.B. Unterschlagung an der Kasse) vor.

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