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wer weiß bescheid???

arbeite in der systemgastronomie,in vollzeit und wechselschicht......ich bekomme jeden monat unterschiedlich lohn,d.h. mal mehr mal weniger und reiße mir für den laden echt den hintern auf.meinen chefs ist es egal wie lange ich arbeite.....wollte nur gern mal wissen ob ich irgendwelche gerichtlichen schritte einleiten kann!wenn ja welche????danke euch schon mal im voraus:-)

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Tja, zuerst mal kannst Du natürlich kündigen. Das werden Dir auch Deine Chefs vorschlagen, wenn Du etwas sagst.

    Ansonsten solltest Du Dir aber mal im BGB (bürgerliches Gesetzbuch) das Arbeitsrecht genauer anschauen. Darin steht sehr viel Interessantes, z.B. im §3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer "1Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. 2Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

    Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

    Quelle(n): §3 ArbZG
  • vor 1 Jahrzehnt

    Erst einmal herzlichen Glückwunsch dazu, dass Sie einen Job haben! 7 Mio. Mitbürger haben den nicht.

    Bevor Sie sich über Ihren Chef beschweren, sollten Sie einmal Ihre Lohnabrechnungen überprüfen. Wenn dies zu kompliziert ist (das kann schon mal so sein), können Sie sich diese immer noch von der Lohnbuchhaltung oder der externen Lohnabrechnungsstelle erläutern lassen. Eigentlich ist hier aber auch Anlaufstelle der Chef.

    Wenn Ihre Schicht abgeschlossen ist und die Besetzung der Folgeschicht (noch) nicht anwesend ist, ist es im Interesse des Unternehmens (und Ihres Arbeitsplatzes), dass das Personal weiter vorhanden ist. Das dürften aber Ausnahmesituationen sein.

    Im Arbeitsvertrag verpflichtet man sich, sein Können und seine Leistung voll für das Unternehmen einzusetzen. Was ist dann "Hintern aufreißen"? Wie weit geht denn Ihr Engagement über Ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen hinaus?

    Bevor Sie über Arbeitsgericht etc. nachdenken, sollten Sie sich die Frage stellen, ob nicht gerade Ihr vertragsgemäßes Engagement Ihren Arbeitsplatz sichert.

    Wenn wirklich der Ausnahmetatbestand der Ausbeutung vorliegt, ist es gerechtfertigt, vor das Arbeitsgericht zu ziehen. Wenn Sie aber unüberlegt Ihre Kündigung provozieren, kann es sein, dass auch die Agentur dies als selbstverschuldet ansieht und Sie dann für das ALO einen Sperrzeitraum akzeptieren müssen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich arbeite in der Pflege auch Wechselschicht und bei mir schwankt der Lohn auch. Das kommt daher , weil ich wenn ich Spätschicht arbeite bekomme ich noch 1 Stunde Nachtzuschlag. Bei Feiertagen Feiertagszuschlag. Es kommt darauf an wieviel Spätschichten ich arbeite. Wenn ich 1 Monat nur früh arbeite, bekomme ich weniger Geld und wenn ich Spätschicht arbeite bekomme ich mehr. Vieleicht ist es bei Dir genauso.

  • vor 1 Jahrzehnt

    schau in deinen Arbeitsvertrag und führe Buch über deine Stunden und Art der Schichten , überprüfe dann an Hand deiner Aufzeichnungen deine Lohnabrechnung . Sollten Unregelmäßigkeiten auftreten , sprich deinen Chef darauf an und wenn das nicht hilft schalte einen Anwalt ein .

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Leider schreibst du nicht, wie dein unterschiedliches Gehalt zustande kommt.

    Wirst du nach Stunden bezahlt, oder nach Umsatz?

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Als erstes solltest du deine Lohn-Abrechnungsbelege mit deiner

    geleisteten Arbeitszeit vergleichen und sehen ob die geleisteten

    Stunden übereinstimmen.

    Zweitens solltest du dir deinen Arbeitsvertrag genau ansehen bzgl.

    Arbeitszeit und Bezahlung.

    Drittens sind alle Unstimmigkeiten beim Vorgesetzten vorzutragen

    und zu klären.

    Weigert sich der Vorgesetzte, die Angelegenheit zu klären, kannst

    du dich an einen Anwalt wenden, der auf Arbeitsrecht speziali-

    siert ist. Der prüft den Fall und berät dich, wie weiter vorzugehen

    ist und ob die Sache Aussicht auf Erfolg hat.

    Gleich zum Gericht gehen, ohne in der Firma eine Klärung zu

    fordern, geht absolut nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hast Du keinen Arbeitsvertrag? Gibt es einen Tarifvertrag? Wie werden Überstunden vergütet? Führe Buch über die geleisteten Stunden. 4 Wochen lang. Sprech dann Deinen Chef drauf an. Schau was passiert. Evtl. hilft Dir ein Anwalt für Arbeitsrecht.

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