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müssen regen-und winterbegleitung für ständig im freien tätige aussenmitarbeiter vom arbeitgeber gestellt werd

en müssen?in einer schicht 2x4 stunden im freien.

8 Antworten

Bewertung
  • Alex F
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Warum soll mit dir einer rausgehen, wenns regnet oder kalt ist? Hast du Angst allein?

    Antwort: Das ist sicher nicht vom Arbeitgeber zu bezahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein seriöser Arbeitgeber stellt für seine Leute Schutzkleidung bereit, insbesondere dann, wenn sie berufsspezifisch ist. Wenn er das nicht tut, kann man es von der Steuer absetzen (Belege beifügen!).

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Soetwas steht in der Regel im Arbeitsvertrag drin! Wenn nichts vereinbart wurde ist es eine Kann-Leistung.(nicht verpflichtend)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja müssen sie, denn diese Ausrüstung ist der Alterung unterworfen und der Arbeitnehmer ist auf Grund seines Lohnes nicht dazu in der Lage diese Ausrüstung ständig auf dem neuesten Stand der Technik zu halten und zu bezahlen.

    Bei seriösen Firmen gibt es einen Sicherheitsingenieur, der die Arbeitssicherheit gewährleisten muß.

    Bei "Seelenverkäufern" muß der Arbeitnehmer sich wohl um seine Arbeitssicherheit selbst bemühen müssen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wow ich will auch Begleitung wenn es regnet! ein hübscher Knabe der mir den Regenschirm hält...

  • vor 1 Jahrzehnt

    der Arbeitgeber ist dazu nicht verpflichtet...............

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dieses ist ausschließlich in einer Vereinbarung vor Arbeitsaufnahme der Tätigkeit vertraglich festzuhalten. Ansonsten ist es eine "Kann oder kann nicht-bestimmung"

  • vor 1 Jahrzehnt

    Muessen, ist ja teil des Berufes. Erforderlich!

    Arbeitgeber sollen sich nicht so KNAUSRIG anstellen!

    Uns alle ausbeuten!!!

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